19.59

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Worum geht es bei der Normungsbeteiligung? Die Genese des Berichtes ist erläutert worden. Er kommt zum eindeutigen Ergebnis, dass die Einrichtung einer Fachstelle die Interessen von VerbraucherInnen und Men­schen mit Behinderungen in der Normung effizient wahrnehmen könnte. Dazu ist bereits ein Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der gerade feinabgestimmt und koordiniert wird.

Das ist auch deshalb notwendig, weil es schlicht und einfach darum geht, die Anliegen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und insbesondere auch die Anliegen von Men­schen mit Behinderungen viel stärker zu berücksichtigen. Das ist die Zielsetzung.

Zur Frage der europäischen Ebene: Es stimmt, was angesprochen wurde, dass sehr viele von den Vorgaben dort ausgearbeitet werden. Es gibt erstaunlicherweise dort einen Fortschritt, auf den viele gewartet haben, der möglicherweise als klein betrachtet wird, den ich aber für gar nicht so unwesentlich halte: Im Bereich der Ladekabel für Handys soll es jetzt so sein, dass das vereinheitlicht wird. Halleluja, kann man da nur sagen. Wir alle kennen das Thema. Es ist übrigens auch eine Ressourcenverschwendung der Sonderklasse, wenn die jeweils weggeschmissen werden müssen. Insgesamt meine ich zur Frage der Normierung, dass da sehr vieles an Synergien gehoben werden könnte, die jetzt nicht genützt werden, weil eine gewisse Einheitlichkeit dann dazu führen würde, Ressourcen einzusparen.

Letzter Punkt, Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern insgesamt, von Konsu­mentinnen und Konsumenten: Ja, dazu stehe ich. Das ist, finde ich, in Zeiten wie diesen ganz besonders wichtig, und die Wettbewerbsbehörde, meine Damen und Herren, ist dabei, jetzt aktuell die Mineralölkonzerne und die Spritpreise einer Überprüfung zu unter­ziehen.

Ich stehe auch nicht an, das hier im Plenum zu sagen: Ja, ich hege den Verdacht, dass in dem einen oder anderen Fall die Inflation beziehungsweise die Teuerung zum Anlass genommen wird, um gewisse Mitnahmeeffekte zu generieren  ich formuliere es jetzt einmal vorsichtig. Das wäre jedenfalls zu unterbinden, weil es nicht sein kann, dass sich unter dem Titel „es ist eh alles teuer“ – und wir haben eine Inflation von 8 oder 10 Pro­zent – dann Preissteigerungen zu Buche schlagen, die sich im Bereich von 30, 40, 50 Prozent und mehr bewegen. Das kann auch nicht mit Lieferkettenschwierigkeiten argumentiert werden. Das mag auf einen Teil zutreffen, aber nicht auf alles. Da hinzu­schauen halte ich jedenfalls für ein Gebot der Stunde.

Den Bankensektor habe ich im Ausschuss angesprochen. Da werde ich Gespräche führen, weil auch da gilt, dass es nicht sein kann, dass eine Art von Altersdiskriminierung Platz greift, die Menschen, die ungefähr so alt wie ich sind, von der Inanspruchnahme von Krediten ausschließt. Das würde ich für nicht angemessen halten. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Weidinger.)

Einen letzten Satz noch zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten oder zur Abfederung der Teuerung: Das größte Paket im Konsumentenschutz, wenn ich es einmal ein bisschen umformulieren darf, wurde gestern verabschiedet: 28 Milliarden Euro für die Abfederung von Inflation und Teuerung. Das hat es in dieser Dimension noch gar nicht gegeben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Jetzt kann man schon Kritik daran üben, dass es nicht in allen Bereichen treffsicher ist. Jedenfalls kann man nicht Kritik daran üben, dass es nicht sofort zur Wirkung kommt. Es kommt sofort zur Wirkung, beginnend mit August, mit der Auszahlung einer zusätz­lichen Familienbeihilfe in der Höhe von 180 Euro. Diese ist sofort bei Schulbeginn wirksam, wenn viele Familien vor der Situation stehen, die Kosten nicht bestreiten zu können.

Die nächsten Schritte folgen im September, dann im Oktober, und so geht es weiter. Die 28 Milliarden Euro, zusammen mit den Schritten, die schon auf den Weg gebracht worden sind, haben die Dimension von mehreren Steuerreformen. Dieses Geld kommt bei den Menschen an. Es kommt vor allem dort an, wo es besonders gebraucht wird, nämlich bei den Bezieherinnen und Beziehern von kleinen Einkommen, bei Pensio­nistinnen und Pensionisten, bei AusgleichszulagenbezieherInnen. Und ja, das ist ein großer Schritt und das ist, wenn man so will, gelebter KonsumentInnenschutz. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.03

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Heike Grebien zu Wort. – Bitte.