20.17

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen und liebe ZuseherInnen, vor allem zu Hause! – Ich glaube, jetzt ist fast niemand mehr da.

Es geht um ein wichtiges Thema, nämlich um Insolvenzen und insbesondere um Insol­venzen aufgrund von Bürgschaften, vor allem bei Frauen. Der Antrag geht also in die Richtung Bürgschaften bei Frauen, und dass die Datenlage ungenügend wäre. Wir haben aber in der vorigen Rede bereits gehört, dass es diese Daten gibt. Daher werden wir diesem Antrag nicht zustimmen, so wichtig wir ihn finden.

Ich möchte da auf den Schuldenreport verweisen, der jedes Jahr veröffentlicht wird. In Papierform liegt er allen hier vor, er ist aber auch online abzurufen. Jeder, der ihn googeln möchte – auch die ZuschauerInnen zu Hause –: gerne unter Schuldenreport googeln und dann findet man diverse Daten und Informationen und Links zu diesem wichtigen Thema, und zwar wirklich sehr gut von der allgemeinen Schuldnerberatung aufbereitet, die auch kostenlose Beratung, also etwas sehr Wichtiges, anbietet.

Dieser Schuldenreport ist eine Grundlage für unsere Arbeit. So wissen wir, dass Frauen eben sehr häufig – 10,5 Prozent sind genannt worden, und das ist auch über die Jahre konstant – aufgrund von Bürgschaften in Insolvenz gehen. Auch die Gründe der Über­schuldung sind genannt und auch prozentual ausgewiesen: von Arbeitslosigkeit über Trennung über Unternehmenstätigkeit. All diese Daten liegen also vor. Leider ist es so, dass diese Bürgschaften viermal häufiger bei Frauen zu Insolvenzen führen als bei Männern. Es ist also ein Frauenthema, da sind wir auch völlig einer Meinung.

Ich möchte aber bei der Gelegenheit erwähnen, dass wir mit der Insolvenzrechtsnovelle, die wir letztes Jahr hier beschlossen haben, genau aus diesem Grund nicht nur die unternehmerische Insolvenz mit drei Jahren Entschuldung geregelt haben, sondern auch die Privatinsolvenzen, weil Frauen sehr häufig für unternehmerische Schulden ihrer Männer mithaften und dann eine längere Entschuldungsdauer hätten – nämlich fünf Jahre –, die Männer wären nach drei Jahren entschuldet. Diese Kultur der zweiten Chance haben wir so also bereits gesetzlich verankert – etwas, das mir persönlich sehr wichtig ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte noch einen weiteren Punkt, der mir auch wichtig ist, ansprechen: Es geht um den Genderpaygap. Es wurde erwähnt, dass Frauen da schlechtergestellt sind. Auch beim Thema Karenz müssen wir nachbessern, ein echtes Halbe-halbe gibt es bei der Karenz nicht. Das ist etwas, das sich dann im Gehalt und auch auf die Pensionen auswirkt. Ich glaube, da haben wir auch ganz dringenden Handlungsbedarf.

Ein letzter Punkt noch: Frauen sind auch in Unternehmensführungen viel zu wenig ver­treten. Da bekommen wir Rückenwind von der EU, die Vorgaben macht; gerade jetzt aktuell in Diskussion sind Vorgaben in Bezug auf Aufsichtsräte  40 Prozent mehr als wir in Österreich haben  und sogar in Vorständen in börsennotierten Unternehmen. Das wenn Frauen Vorbilder haben und wenn sie sozusagen Möglichkeiten haben, sich in Unternehmen zu entwickeln  ist etwas, was sich dann auch wirklich auf die Karriere­perspektiven von Frauen auswirkt. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ord­neten der ÖVP.)

20.21

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte.