21.21

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Abge­ordnete! Lassen Sie mich, bevor ich zur Legistiknovelle komme, unterstreichen – weil es schon mehrfach angesprochen worden ist –, was mein Ressort in den letzten Wochen gerade für Österreichs Volksschulen getan hat.

Alleine im Schuljahr 2021/2022 wurden im Rahmen des Covid-19-Förderstundenpakets zusätzlich 38 214 Wochenstunden – das entspricht rund 1 737 Planstellen zusätzlich – für die Volksschulen zur Verfügung gestellt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Bei zusätzlichen Schülern werden wir auch weiterhin zusätzliches Lehrpersonal zur Verfügung stellen. Natürlich erhalten auch die Volksschulen bei zusätzlichen Schülerin­nen und Schülern weiterhin Unterstützung. Außerdem war es mir wirklich ein per­sön­liches Anliegen, unkomplizierte Lösungen für die Anstellung qualifizierter ukrainischer Pädagoginnen und Pädagogen zu finden, damit sie so schnell wie möglich in den Klassen eingesetzt werden können. Wir tun alles, was nur irgendwie möglich ist, um den ukrainischen Kindern die entsprechenden Sprachangebote zur Verfügung zu stellen, und wo immer wir die Möglichkeit haben, Menschen mit der entsprechenden Sprachkom­petenz in die Schulen zu bringen, tun wir das. Wir bemühen uns sehr darum und machen auch regelmäßig Aufrufe, unterstützen alle Personen und ermöglichen allen Personen, die die Qualifikation haben, auch entsprechend in den Schulen für die ukrainischen Kinder eingesetzt zu werden. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Prammer und Rössler.)

Wenn man sich die Situation in den Volksschulen ansieht, so erkennt man, dass durch­schnittlich rund zehn Volksschulkinder auf eine Lehrkraft – die von uns finanziert wer­den – kommen. Mir ist es wichtig, dass diese Lehrkräfte auch wirklich in der Klasse stehen und von anderen Tätigkeiten entlastet werden. Ich werde aber weiterhin Ge­spräche mit den Ländern und den Bildungsdirektionen führen, wie wir einen gezielten Ressourceneinsatz, speziell für die Schuleingangsphase und die ersten zwei Schuljahre, sicherstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf aber darauf hinweisen, dass gerade mit meiner Initiative zur Bereitstellung von administrativem Unterstützungspersonal im Pflichtschulbereich und der Verankerung einer entsprechenden Bestimmung jetzt im Finanzausgleichsgesetz die Schulleitungen und die Lehrkräfte zusätzlich entlastet werden können. Wir beobachten derzeit natürlich genau, ob weitere Notwendigkeiten im neuen Schuljahr entstehen. Die Schulplanungen sind natürlich noch nicht abgeschlossen. Ist es der Fall, dass wir zusätzlichen Bedarf haben, werde ich mich jedenfalls dafür einsetzen, nicht verbrauchte Mittel auch im kommenden Schuljahr entsprechend umzuleiten und dort einzusetzen, und falls es notwendig ist, werden wir selbstverständlich auch die entsprechenden Gespräche über zusätzliche Mittel führen und dort, wo es notwendig ist, entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Kucharowits.)

Bereits heute steht grundsätzlich jeder Klasse eine zusätzliche Förderstunde, zu der die klassenführende Lehrperson individuell einzelne Schülerinnen und Schüler einladen kann, zur Verfügung. Damit kommt jedem Kind heute schon bei Bedarf ohne zusätz­lichen Aufwand Förderung über den Unterricht hinaus zugute. Selbstverständlich ist es mir aber auch weiterhin ein zentrales Anliegen, alles zu tun, um die Volksschulen best­möglich zu unterstützen, denn gerade die ersten beiden Volksschulklassen verdienen eine besondere Aufmerksamkeit, und wir werden ihnen genau diese Aufmerksamkeit zukommen lassen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Rössler und Jakob Schwarz.)

Ich darf nun noch in Kürze auf die wichtigsten Eckpunkte der vorliegenden Novelle eingehen: Zentral ist eben die Stärkung von Eigenverantwortung, von Selbstständigkeit und von Selbstorganisation in der Schule. Um der Individualität der Schulen und der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, wollen wir mit dem vorliegenden Ge­setzentwurf schulautonome Entscheidungsmöglichkeiten ausweiten. Es geht um die Eigenverantwortung der Schulen und die eigene Entscheidung der Schulen, für welche Art von Angebot sie sich entscheiden. Es geht um die Eigenständigkeit und um die Selbstorganisationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die entsprechend ausgebaut und gestärkt wird.

Die Gestaltungsmöglichkeiten für die nächste Generation von Lehrplänen der Sekun­dar­stufe II werden ebenfalls erweitert. Dadurch soll die gesetzliche Regelungsdichte für die kommende Generation der Lehrpläne in diesem Bereich so weit zurückgenommen wer­den, dass zusätzliche Freiräume entstehen und eben neue, zusätzliche Möglichkeiten für individuell wählbare Angebote – wie zum Beispiel schulautonome Wahlpflicht­gegen­stände – geschaffen werden. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich halte es auch für gut, dass die Wahlfreiheit zwischen jahresweiser und semestrierter Führung der Oberstufe etabliert wird. Das fällt in die Autonomie der Schulleitungen und der Schulpartner – der Schulpartner! – vor Ort. Eine Änderung muss entsprechend vor­geplant werden, damit sich die Schülerinnen und Schüler und die Eltern darauf einstellen können.

Es ist bereits angesprochen worden: Der Schulversuch der neuen Oberstufe mit ver­stärkter Individualisierung wird ins Regelschulwesen übernommen. Schulen, die die semestrierte Oberstufe führen, können sich auch für die Novi entscheiden, müssen es aber eben nicht. Die Möglichkeiten zur Befreiung vom stundenplanmäßigen Regel­unter­richt, wenn die Schülerinnen oder Schüler an anderen Unterrichtsangeboten teilnehmen wollen, werden jetzt erheblich erweitert. Damit werden auch da Gestaltungs- und Wahl­möglichkeiten – eben Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten und kein Zwang – eingeführt. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, selber zu entscheiden, welche Lehr- und Lernformen sie für sich auswählen wollen.

Des Weiteren inkludiert die Novelle eine Ausweitung des Förderunterrichts. Ich halte das für sehr wichtig, denn in Zukunft kann der Förderunterricht vorgesehen werden, wenn die Lehrkraft feststellt, dass ein Bedarf für eine Förderung vorliegt, oder auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler selbst einen solchen anmeldet. Das bedeutet, dass be­sonders begabte Schülerinnen und Schüler ebenfalls Förderungen beantragen können, weil wir auch wollen, dass diejenigen, die ganz aktiv noch weiter gefördert werden wollen, ebenfalls diese Möglichkeit haben – damit also alle Schülerinnen und Schüler, die wirklich noch etwas mehr an Förderung haben wollen, diese auch bekommen und wir diese nicht davon ausschließen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weratschnig.)

Und zuletzt: Die derzeit im Schulrecht vorgesehenen Möglichkeiten für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie sollen um ein Schuljahr verlängert werden. Der Einsatz und der Umfang der Maßnahmen werden wie bisher davon abhängen, ob die Maßnahmen sachlich notwendig, zweckmäßig und verhältnismäßig sein werden.

Unser Ziel wird sein: sichere und offene Schulen. Das ist unsere Maxime, und ich kann Ihnen versichern, wir bereiten uns sorgfältig auf den Herbst vor. Wir arbeiten daran, aber wir arbeiten sorgfältig und gehen nicht zu früh mit Ankündigungen hinaus – wir werden es dann mitteilen, wenn wir die Arbeiten ordentlich erledigt haben, im Sinne der Schüle­rinnen und der Schüler, die sich das einfach verdient haben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Hamann und Weratschnig.)

21.28

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Künsberg Sarre. – Bitte.