22.35

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist absurd, aber selbst im Krieg gibt es Regeln, die zwingend zu befolgen sind, nämlich die Regeln des humanitären Völkerrechts. Das sind Regeln für zulässige Mittel und Methoden in der Kriegsführung, die Behandlung von Kriegsgefangenen, verwundeten Soldaten und Zivilpersonen. Sie dienen dem Schutz der Rettungs- und Hilfsorganisationen, der Krankenhäuser und auch der Kulturgüter.

Es liegen uns Berichte der OSZE-Experten vor, wonach es klare Hinweise auf Verstöße Russlands gegen das humanitäre Völkerrecht im Ukrainekrieg gibt. Diesen muss natürlich nachgegangen werden, um eine objektive Untersuchung und Aufklärung zu gewährleisten. Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung, Angriffe auf Schulen und auf Krankenhäuser müssen geahndet werden. Es ist ein Wahnsinn, dass wir im Jahr 2022 in unserem Europa mit einer so modernen Gesellschaft über solche grauenhaften Verbrechen reden müssen.

Wir unterstützen die Arbeit der unabhängigen Untersuchungskommission des Men­schenrechtsrates in Wien, deren Aufgabe die Dokumentation und Beweissicherung der Kriegsverbrechen ist, um mögliche Verantwortliche zu identifizieren und der internatio­nalen Strafgerichtsbarkeit zuzuführen.

Österreich wird weiterhin verstärkt unterstützen, sei es finanziell mit einem Beitrag zur Aufklärung und zur Verfolgung von Kriegsverbrechen, sei es mit personellen Res­sourcen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es gilt gerade in Ausnahmesituationen, konsequent gegenüber denjenigen aufzutreten, die das Völkerrecht mit Füßen treten, und alle nur möglichen Anstrengungen zu unter­nehmen, um Möglichkeiten auszuschöpfen, die Zivilbevölkerung zu schützen. Diese Menschen, die zwischen die Fronten geraten, brauchen unsere Hilfe. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Brandstätter.)

22.37

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Drobits. – Herr Abgeordneter, Sie gelangen zu Wort. Bitte.