23.11

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Wir besprechen bei diesem Tagesordnungs­punkt einen Antrag der SPÖ-Fraktion, einen Vorschlag für das Parteiengesetz.

Die Gespräche zwischen den Regierungsfraktionen und der Opposition laufen gerade – ja. Wir möchten aber darüber hinausgehende Punkte berücksichtigt wissen, und ange­sichts der ständig auftauchenden Skandale mit Spendengeld, Wahlkosten et cetera ist das wohl auch ein richtiger Schritt.

Die wesentlichen Punkte, die wir zusätzlich wollen: Wir wollen, dass auch wahlwerbende Parteien überprüft werden können, sodass Missbrauch von Steuergeldern unter allen Umständen vermieden werden kann.

Wir möchten auch, dass der Rechnungshof und das Parlament mehr Prüfrechte haben, wenn es um die Überprüfung der Gebarung von Ministerien und Regierungsbüros geht. Sie erinnern sich an die Kalamitäten, was die Vergabe von Beraterverträgen und Ver­gaben an Agenturen betrifft. Da ist es wirklich wichtig, dass die Aufträge per se und die Kosten öffentlich gemacht werden. Was die Beratungsvergaben betrifft, gibt es ja auch schon aus anderen Berichten eine Empfehlung des Rechnungshofes, dass nämlich interne Expertise, also Expertise in den Ministerien, die ja vorhanden ist, wirklich genützt wird. (Unruhe im Saal.)

Ein weiterer Punkt, der uns sehr wichtig ist, um eine breite, demokratische Legitimation zur Überprüfung zu erhalten, ist, dass die Rechnungshofpräsidentin, der Rechnungs­hofpräsident mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament bestellt werden soll.

Eine besonders wichtige Forderung sehe ich in der Möglichkeit, dass die Beantragung von Sonderprüfungen erweitert wird. Momentan ist es ja so, dass nur drei Sonder­prü­fungen parallel laufen können. In dem Vorschlag, den wir machen, wären fünf parallel möglich.

Ich hoffe, dass die Gespräche konstruktiv verlaufen und wir diese Erweiterungspunkte berücksichtigt finden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

23.13

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Tomaselli. – Bitte.