11.44
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Damen und Herren! Wir haben zuvor schon über das Volksbegehren Kauf regional und die Wettbewerbsnachteile des regionalen stationären Handels debattiert. Eine der Ursachen für diesen Nachteil ist oftmals die sehr dubiose Preisgestaltung mancher Onlinehändler.
Wer ist beim Eruieren von manchen Produktpreisen im Internet nicht schon ins Staunen gekommen? Das Nachvollziehen mancher Preisfindung ist für die Konsumentinnen und Konsumenten so gut wie unmöglich.
Bei Aktionspreisen – jetzt minus 20 Prozent, minus 50 Prozent, minus 70 Prozent, Preise nur heute gültig, Ihr persönlicher Preis und so weiter lauten die Schlagworte bei solchen Angeboten – ist es meistens nicht möglich, den zuvor gültigen Preis überhaupt zu eruieren, und schon gar nicht kann eine Preisentwicklung nachvollzogen werden. Wenn ein Produkt mit einem Rabatt von minus 70 Prozent oder sogar mehr angeboten wird, ist kaum vorstellbar, dass für dieses Produkt überhaupt einmal der reguläre Preis gezahlt werden musste. Daher ist es für die Konsumentinnen und Konsumenten eine Verbesserung, wenn künftig der Preis, der in den letzten 30 Tagen vor so einer Aktion gültig war, ausgewiesen werden muss.
Auch die Formulierung Ihr persönlicher Preis entspricht, wie schon meine Vorrednerin gesagt hat, manchmal der Wahrheit. Große Onlinehändler analysieren das Suchverhalten, das Kaufverhalten oder die Entscheidungsfindung einzelner Konsumentinnen und Konsumenten. Diese Analyse lässt Rückschlüsse zu, welchen Preis der Einzelne oder die Einzelne bereit ist, für ein Produkt oder eine Leistung zu zahlen. Das bedeutet, Preise werden automatisiert und individuell auf einzelne Kundinnen und Kunden festgelegt. Künftig müssen solche Preise zumindest auch als solche gekennzeichnet werden.
Generell bringen das MoRUG und das MoRUG II einzelne kleine Verbesserungen für die Konsumentinnen und Konsumenten, daher werden wir diesen Gesetzesvorschlägen auch zustimmen, der große Wurf ist es allerdings nicht. Wie schon in der Stellungnahme der Arbeiterkammer zu lesen ist, ist der Umsetzungsspielraum durch die EU-Richtlinie bei Weitem nicht für die Stärken von VerbraucherInnenrechten genutzt worden.
Nichtsdestotrotz spielt der Onlinehandel eine immer größere Rolle im Kaufverhalten der Menschen. Gerade wenn das Geld knapp wird, wird nach günstigen Preisen und Angeboten gesucht. Das haben auch die Medienberichte der letzten Tage aufgezeigt. Immer wieder wird auf Produkte und Lebensmittel zurückgegriffen, die billig sind oder billig angeboten werden. Dies wird durch das Nichtstun oder die Nichtbereitschaft dieser Bundesregierung, auf Preissteigerungen einzuwirken, verschärft.
Wenn Produkte online billig angeboten werden und frei Haus geliefert werden, spart man sich gerade am Land, wo man das Auto zum Einkaufen braucht, auch noch die hohen Spritkosten. Wenn wir wollen, dass regional eingekauft wird, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass sich die Menschen das leisten können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.48
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Erwin Angerer. – Bitte.