11.52

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Dinge sind nicht so, wie sie scheinen. Es bekommt nicht jeder, jede im Internet, wenn er, sie eine Reise bucht, einen Computer oder egal welches Produkt kauft, immer den gleichen Preis – wir nennen das personalisierte Preise. Das hört sich ja recht gut an: Ich werde persönlich individuell beraten und bekomme einen guten Preis – aber so ist es genau nicht. Ich bekomme einen personalisierten Preis, weil ich mehr gekauft habe, weil ich ein teureres Endgerät benutze, weil ich öfter kaufe oder weil ich schlichtweg andere Daten zur Ver­fügung gestellt habe, die damit erkennen lassen, was für ein Kaufverhalten ich an den Tag lege oder welche Preise ich bereit bin, zu bezahlen. Damit machen Unternehmerin­nen und Unternehmer große Geschäfte.

Heute schließen wir eine Lücke im Sinne des Konsumentenschutzes. Deswegen ist es gut und richtig, dieses Gesetz heute hier zu beschließen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Wir nennen das Gesetz Modernisierungsrichtlinie-Umset­zungsgesetz. Es klingt sperrig, es klingt fad und man denkt sich: Na, da gibt es heute viel wichtigere Punkte auf der Tagesordnung; aber seien wir uns doch ehrlich: Wenn man auf Urlaub fährt oder für sein Kind eine Schultasche kauft, dann will man im Vor­hinein wissen, ob man einen diskriminierenden personalisierten Preis bekommt oder ob man alle Rechte als Konsument beziehungsweise Konsumentin hat. Dieses Gesetz legt heute fest, dass Konsumenten, Konsumentinnen bessere Informationen bekommen.

Dieses Gesetz legt noch andere Punkte fest. Sie sehen oft Angebote für Urlaubsreisen und denken sich: Das ist ja super, das ist nun das letzte Angebot und es ist um 30 Pro­zent ermäßigt. Wer erstellt allerdings die Rankings? Welche wirtschaftlichen Verflech­tungen gibt es? Wieso ist dieser Preis auf einmal so günstig, und morgen steigt man mit seinem Apple-Computer ein und der Preis ist wieder höher? Es ist wichtig, dass es eine Transparenz bei Rankings gibt, und auch da gibt es ab heute einen besseren Verbrau­cherschutz. (Beifall bei den Grünen.)

Es wurde einiges zu den Stellungnahmen gesagt. Wenn man sich die Stellungnahmen zum MoRUG anschaut, dann muss man feststellen, dass sowohl im Bereich des Scha­denersatzes als auch im Sinne der personalisierten Preise und in anderen Bereichen die Stellungnahmen positiv im Sinne des Verbraucherschutzes eingearbeitet wurden. Dafür ein großes Danke an alle, die mitgearbeitet haben.

Wenn wir ins Detail gehen, betrifft es zum Beispiel den § 16 UWG. Die Verbesserungen betreffen beispielsweise den stärkeren Schutz vor Fakebewertungen auf Onlineplattfor­men und vor unseriösen Verkaufsmaschen. KonsumentInnen werden künftig vor unlau­teren geschäftlichen Handlungen besser geschützt und können Schadenersatz verlan­gen, auch wenn es kein Vertragsverhältnis gibt. Wir erinnern uns alle an den Dieselskan­dal. Auch da ist es wichtig, dass man direkt an den Hersteller herantreten kann. So sper­rig dieses Gesetz ist, so wichtig ist es in der Umsetzung und so gut war es, die Stel­lungnahmen einzuarbeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

11.56

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Elisabeth Götze zu Wort. – Bitte.