12.05

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Frau Präsidentin! Ich darf an meinen Vorredner anschließen, der die Grundlage ja schon erklärt hat, dass es im europäischen Raum bilaterale Abkommen nicht mehr geben sollte und dass das in EU-Recht über­geführt werden sollte.

In diesem Zusammenhang ist immer wieder der Wunsch nach einem EU-Investoren­gericht aufgekommen. Wir sind als SPÖ bekanntlich dagegen, weil wir der Meinung sind, dass wir keine eigene Justiz brauchen, sondern genug Gerichte haben, die das wirklich gut und kompetent regeln können.

Gott sei Dank hat sich Bundesminister Kocher dieser Meinung angeschlossen. Wichtig ist, dass Investoren ein Recht auf Durchsetzung ihrer Rechte in der Europäischen Union haben. Die Europäische Kommission arbeitet an einem Transparenzgesetz, das diese Durchsetzungsrechte dann auch sichert, und da geht es nicht nur um Investitionen, da geht es auch um viele Bereiche in der Digitalisierung, zum Beispiel: Wie bekomme ich mein Recht in der Europäischen Union, wenn es einen datenschutzrechtlichen Verstoß gibt? Auch das ist wichtig, auch daran wird gearbeitet, und deshalb ist für uns wichtig, dass das europäisch geregelt wird, dass das transparent ist, dass das Recht durchge­setzt werden kann und dass man europäisches Recht vor jedem Gericht einklagen kann.

Das ist dazu zu sagen. Es ist ja nicht das erste Mal: Wir kümmern uns ja schon sehr lange um diese Abkommen und deren Ersatz auf europäischer Ebene. Ich glaube, das ist in Ordnung, das ist richtig und wichtig, und das wird sicher sehr gut geregelt werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.07