12.45

Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Abgeordnete! Werte ZuseherInnen! Dass die europäische Richtlinie nicht alles kann, was wir uns arbeitsrechtlich vorstellen, liegt auf der Hand. Kollege Muchitsch sitzt aber dabei aus meiner Sicht auf der falschen Baustelle (Abg. Loacker: Der ist für alle Baustellen zuständig! – Abg. Michael Hammer: Der war schon lange auf keiner Baustelle mehr!), denn gefordert wäre die Sozialdemo­kratie, sich auf europäischer Ebene dementsprechend einzusetzen, dass es diese Maß­nahmen und Richtlinien auch gibt.

Hier liegt eine Richtlinie vor, mit der uns ein Korsett vorgegeben ist, das wir, glaube ich, sehr gut gefüllt haben, und zwar auf der Grundlage einer Sozialpartnereinigung. An dieser Stelle ein Danke und mein Respekt und meine Wertschätzung gegenüber den SozialpartnerInnen dafür, dass wir dieses Ergebnis hier heute vorliegen haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Gerade im grenzüberschreitenden Güterverkehr ist eine gute Abstimmung zwischen den europäischen Staaten, insbesondere aber auch den Kontrollbehörden notwendig. Schutz der ArbeitnehmerInnen kann nur dann effizient und erfolgreich sein, wenn es auch die entsprechenden Kontrollmöglichkeiten und die Instrumentarien, die wir auch auf nationalstaatlicher Ebene einsetzen können, gibt. Diese werden mit diesem Gesetz, nämlich mit dem Bundesgesetz zur Änderung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­fungsgesetzes, im Rahmen der europäischen Richtlinie auch umgesetzt.

Was man, glaube ich, auch nicht vergessen darf, ist, dass es – genau auch im grenz­überschreitenden Güterverkehr – eine Kraftanstrengung braucht, um die Arbeitsbedin­gungen zu verbessern. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir gerade auch in der Flug­branche sehen, wie wichtig der Schutz vor dem Galopp eines liberalisierten Marktes ist. Wir erleben das jetzt, und an dieser Stelle auch meine Hochachtung und meine Wert­schätzung gegenüber allen MitarbeiterInnen, die jetzt auf den Flughäfen und in all diesen Bereichen arbeiten und ihr Bestes geben, damit man dem Anspruch der Kundenzufrie­denheit gerecht wird und den Kunden und den Fahrgästen in diesen schwierigen Zeiten, die es jetzt gibt, auch geholfen wird.

Es geht aber auch um die Bedingungen im Bereich des grenzüberschreitenden Ver­kehrs. Da geht es um die Lkw-Fahrer und -Fahrerinnen, die unsere Unterstützung und unseren Schutz brauchen, und es geht mitunter auch um die kleinen Unternehmen, die in einem Markt agieren, in dem es faire Bedingungen braucht. Diese fairen Bedingungen müssen auch entsprechend kontrolliert werden, und deshalb wird mit dem Bundesgesetz einiges umgesetzt, ob es um die Festlegung besonderer Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die Meldeverpflichtung geht, um die Bereithaltung von Unterlagen im Fahrzeug oder um Bestimmungen im Zusammenhang mit der Amtshilfe bei Nichtübermittlung von Un­terlagen. All das sind Bausteine, die wir brauchen, um zu kontrollieren – zum Schutze der ArbeitnehmerInnen auf der Straße. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.49

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.