17.46
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Bei der aktuellen Debatte geht es um das sogenannte Informationsweiterverwendungsgesetz 2022. Es handelt sich um eine Regierungsvorlage, mit der wir eine EU-Richtlinie umsetzen. Damit man sich darunter etwas vorstellen kann: Es geht dabei um Daten wie zum Beispiel meteorologische Daten für die Wetterapp oder um aktuelle Verkehrsdaten fürs Navi.
Von vornherein möchte ich aber klarstellen, dass es nicht um den Zugang zu Daten geht, sondern nur um deren Weiterverwendung. Die genannten Beispiele sind nur zwei kleine Alltagsbeispiele, die einfach zeigen, wie selbstverständlich für uns mittlerweile der Zugang zu digitalen Daten ist und wie abhängig wir gleichzeitig von der Weiterverwendung von Informationen aus öffentlichen Stellen, aus Unternehmen und aus Forschungseinrichtungen sind.
So wie es beispielsweise Verkehrsregeln braucht, damit man weiß, wie man sich im Straßenverkehr zu verhalten hat, braucht es genauso ganz klar festgelegte Regeln, wie wir als Gesellschaft, als Wirtschaftsstandort mit digitalen Daten umgehen. Ein solches Regelwerk legt uns Bundesminister Kocher mit dem sogenannten Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 vor. Das ersetzt nach Zustimmung des Plenums heute dann zukünftig das IWG aus dem Jahr 2005.
Was umfasst dieser Gesetzentwurf konkret? – Erstens die Ausweitung des Geltungsbereiches. Künftig gibt es Regelungen, die die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen, von Unternehmen sowie von Forschungsdaten festlegen. Das schafft die Möglichkeit neuer Informationsdienste, und das wiederum kurbelt die österreichische Innovationsfähigkeit an. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) Österreich muss digitaler werden, und damit gehen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Zweitens geht es um die Verpflichtung, dynamische Daten unmittelbar nach der Erfassung bereitzustellen. Was dynamische Daten sind, habe ich schon anhand der Beispiele mit dem Navigationssystem und der Wetterapp erläutert.
Der dritte Punkt: Es gibt neue, verschärfte Regelungen betreffend Entgelte. Unternehmen dürfen künftig nur mehr begrenzte Entgelte einheben.
Unterm Strich gibt es mit dem IWG 2022 eine deutliche Verbesserung für die Wirtschaftstreibenden. Es wird die Innovationsfähigkeit Österreichs angekurbelt und wir entsprechen der Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Richtlinie. Deshalb erledigen wir mit Zustimmung zu dieser Regierungsvorlage einen weiteren Punkt auf unserer Agenda. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir alle wissen, Österreich steht vor großen Herausforderungen. Mit dem Entlastungspaket zeigen wir, dass wir unsere Aufgabe im Vergleich zur Opposition, die nämlich gar nichts macht, die stattdessen Dringliche Anfragen auf die Tagesordnung und ins Plenum bringt – vor laufender Kamera, denn wenn man so viel wie möglich kritisieren kann, wirkt es ja besonders (Abg. Bayr: Das ist Parlamentarismus! Wo kommen wir denn da hin?!) –, ernst nehmen. Ich sage euch, das Letzte, was die Leute jetzt brauchen, ist ein politisches Hickhack. Die Leute draußen wollen, dass wir hier hierinnen unsere Arbeit machen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Michael Hammer: So schaut es aus! Bravo Corinna!)
Was macht die SPÖ? Ich weiß nicht, wie sich das moralisch für euch ausgeht, aber die SPÖ stimmt gegen eine finanzielle Entlastung für ihre eigenen Wählerinnen und Wähler. (Abg. Michael Hammer: Das ist ja unglaublich!) Das, liebe Sozialdemokratie, ist nicht sozial! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir unser Bestes geben, damit es so schnell wie möglich wieder bergauf geht, und zwar aus Verantwortung für Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)
In diesem Sinne darf ich noch einen technischen Abänderungsantrag einbringen, der wie folgt lautet:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Scharzenberger, Zorba, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (1571 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das lnformationsweiterverwendungsgesetz 2022 erlassen wird sowie das Forschungsorganisationsgesetz, das Geodateninfrastrukturgesetz, das Firmenbuchgesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden (1635 d.B.).
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 § 8 Abs. 5, § 14 Abs. 1 und 2 sowie § 17 Z 1 wird die Wortfolge „für Arbeit und Wirtschaft" jeweils durch die Wortfolge „für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ ersetzt.
2. In Artikel 3 Z 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 wird die Wortfolge „für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft“ jeweils durch die Wortfolge „für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus“ ersetzt.
*****
Ich bitte um Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
17.51
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Scharzenberger, Zorba
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (1571 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen, öffentlicher Unternehmen und von Forschungsdaten (Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 – IWG 2022) erlassen wird sowie das Forschungsorganisationsgesetz, das Geodateninfrastrukturgesetz, das Firmenbuchgesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden (1635 d.B.) TOP 18
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 § 8 Abs. 5, § 14 Abs. 1 und 2 sowie § 17 Z 1 wird die Wortfolge „für Arbeit und Wirtschaft“ jeweils durch die Wortfolge „für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ ersetzt.
2. In Artikel 3 Z 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 wird die Wortfolge „für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft“ jeweils durch die Wortfolge „für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus“ ersetzt.
Begründung
Bei Einbringung der Regierungsvorlage wurde davon ausgegangen, dass die Bundesministeriengesetz-Novelle 2022 (2597/A der Beilagen, XXVII. GP) zur Zeit der Beschlussfassung des Nationalrates über die vorliegende Regierungsvorlage bereits in Kraft sein wird und dass daher die Bezeichnungen der Bundesminister bzw. Bundesministerinnen nach der neuen Rechtslage zu verwenden sind.
Da sich die Beschlussfassung über die Bundesministeriengesetz-Novelle 2022 jedoch verzögert, ist bei Beschlussfassung über diese Regierungsvorlage noch die alte Rechtslage in Kraft, sodass noch die geltenden Bezeichnungen der Bundesminister bzw. Bundesministerinnen zu verwenden sind.
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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Melanie Erasim. – Bitte.