18.00
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln jetzt eine Novelle des E-Government-Gesetzes. Vielleicht kurz einleitend: Was ist das E-Government-Gesetz? – Es ist die rechtliche Basis für E-Government-Instrumente und -Anwendungen in Österreich. Es ist zugegebenermaßen ein sehr technisches Gesetz, aber umso wesentlicher, um vieles, was wir in Österreich bereits an E-Government-Anwendungen haben – USP, Finanzonline und vieles mehr – auch umsetzen zu können.
Das E-Government-Gesetz regelt unter anderem auch Ergänzungsregister, eines davon für nicht natürliche Personen beziehungsweise sonstige Betroffene. Auch wenn es nicht so klingt, sind da drin auch natürliche Personen geführt, sofern sie unternehmerisch tätig sind. Somit wurde im Rahmen der ersten Phase des Covid-19-Härtefallfonds gesehen, dass in diesem Ergänzungsregister, das hinzugezogen worden ist, um einzelne Kennziffern in den Antrag aufzunehmen, auch personenbezogenen Daten wie Geburtsdatum und Adresse von Bevollmächtigten dieser Unternehmen geführt werden. Das hat natürlich datenschutzrechtliche Fragestellungen aufgeworfen und ist auch kritisch diskutiert worden. Die damalige Ministerin Schramböck hat dieses Ergänzungsregister umgehend aus der Öffentlichkeit genommen und seitdem hat auch eine sehr hochrangige Taskforce getagt, um das Ergänzungsregister weiterzuentwickeln, diese datenschutzrechtlichen Fragestellungen zu beantworten und zu planen, wie wir künftig damit umgehen können.
Diese Novelle ist nun das Ergebnis davon: Das Ergänzungsregister wird in seinem Umfang reduziert; die Gruppen, die vor allem unternehmerisch tätig sind, werden in Zukunft auch im Unternehmensregister geführt, andere Gruppen, die auch in anderen Registern geführt werden können, werden das auch. Es bleiben eigentlich nur Sonderfälle in diesem Register übrig, wie beispielsweise Körperschaften öffentlichen Rechts und ausländische Unternehmen, und es werden natürlich keine personenbezogenen Daten angeführt, sofern diese nicht notwendigerweise ersichtlich sein müssen. So viel sei zu dieser Novelle gesagt.
Wenn wir heute über E-Government sprechen, möchte ich die Chance auch nutzen, den Herrn Staatssekretär, der zuletzt das erste Mal im Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung anwesend war, ganz herzlich zu begrüßen. Digitalisierung ist ein sehr weiter Bereich, und wir wissen, dass jedes Ministerium in Wahrheit dafür zuständig ist und auch in seinem Einsatzbereich Maßnahmen setzen sollte. Ich freue mich allerdings umso mehr, dass es in Zukunft auch eine Klammer darüber geben wird, mit der der Herr Staatsekretär diese Bereiche in den Ministerien fachlich zusammenführen kann und mit der wir auch Synergien suchen können. Er hat die letzten Tage und Wochen seit seiner Angelobung nun schon dafür genutzt, um mit wichtigen Stakeholdern in Österreich Gespräche zu führen, und wir werden noch weitere Schritte setzen, um das E-Government in Österreich weiterzuentwickeln, neue Anwendungsfelder umzusetzen und auch den Bürgerinnen und Bürgern neue Zugänge für ihre Verwaltungswege zu geben.
Ich glaube, ganz schlecht sollten wir es nicht machen. Es gibt schon viele Anwendungen, die in Österreich umgesetzt worden sind – da kann ich Kollegin Erasim noch einiges mitgeben –, wie den Digitalen Babypoint und die antragslose Familienbeihilfe. (Zwischenruf der Abg. Erasim.) Es gibt unzählige Möglichkeiten wie das USP, Finanzonline et cetera, wo wir als Österreich eine Vorreiterrolle eingenommen haben – und natürlich wollen wir diesen Weg weiterführen und da auch weiterhin tätig sein. Diesbezüglich hat der Herr Staatssekretär in den letzten Wochen schon ein klares Bild gezeichnet. Herzlichen Dank, dass wir diese Novelle gemeinsam beschließen können. Ich freue mich auf die gute Zusammenarbeit. (Beifall bei der ÖVP.)
18.04
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Köllner. – Bitte.