20.20

Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Abgeordnete! Zum Herrn Abgeordne­ten Köchl: Diese Aufgaben sind erledigt. Die Gespräche mit der Stadt Wien sind geführt worden, genauso wurde auch die Eingabe vom Österreichischen Städtebund berück­sichtigt. Wir haben diese Bereiche, was die Stadt Wien betrifft, derweil aus der Straßen­verkehrsordnungsnovellierung herausgenommen, wir werden uns da weiter vertiefen. Hier liegt eine Straßenverkehrsordnungsnovellierung vor, die mit dem Städtebund, mit den Bundesländern, mit der Stadt Wien sozusagen akkordiert ist. Das ist ein alter Stand.

Zur Straßenverkehrsordnungsnovellierung: Was ist die Voraussetzung? Was ist unsere Aufgabe? – Ich glaube, werte Abgeordnete, Sie kennen die Herausforderungen (eine Tafel, auf der eine Grafik der Europäischen Umweltagentur mit der Überschrift „Ver­kehrsbedingte Emissionen in der EU“ abgebildet ist, in die Höhe haltend): das Einhalten der Klimaziele, das Erreichen des 1,5-Grad-Zieles. Dabei ist natürlich der Verkehrssektor ganz wichtig, es ist wichtig, aktive Mobilität zu fördern, motorisierte Mobilität dementspre­chend zu reduzieren, zu dekarbonisieren, umzustellen. Eine Grafik der Europäischen Umweltagentur gilt auch für österreichische Verhältnisse: Wir haben also ein sehr großes Potenzial von über 70 Prozent im Bereich des Personenkraftwagenverkehrs, bei dem wir in den nächsten Jahren gefordert sind.

Der Bundesmobilitätsmasterplan (eine zweite Tafel mit Aufzählungen unter den Über­schriften „Modal Split im Personenverkehr nach KM in Prozent“, „Motorisierter Individual­verkehr“ und „Öffentlicher Verkehr“ in die Höhe haltend) hat – nämlich nach Kilometern  die Ziele abgebildet. Was sind die konkreten Ziele? – Im motorisierten Individualverkehr bis 2040 von 70 Prozent auf 54 Prozent Anteil herunterzukommen; das ist ein ganz wich­tiges Ziel, um die Klimaschutzziele dementsprechend umzusetzen. Der öffentliche Ver­kehr soll von 27 Prozent auf 40 Prozent gesteigert werden, und  was wichtig ist und die vorliegende Novelle betrifft (eine dritte Tafel mit der Aufschrift: „Aktive Mobilität verdop­peln! von 3% auf 6% (2040)“ in die Höhe haltend)  die aktive Mobilität  Radfahren, Zufußgehen  soll gefördert, nämlich verdoppelt werden. Die Zahlen von 2018 sollen bis 2040 nach Kilometern von 3 auf 6 Prozent verdoppelt werden ein wichtiges Ziel, dem wir uns in der Bundesregierung, in der Koalition verschrieben haben.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Mit der vorliegenden Novelle erreichen wir ein sehr solides Radfahrpaket. Die wesentlichen Punkte: mehr Sicherheit beim Überholen von RadfahrerInnen; ein einheitliches Beschilderungssystem; Neuregelung vom Nebenein­anderfahren; mehr Sicherheit für FahrradfahrerInnen; das Fahren in der Gruppe; mehr Platz; der Gehsteig gehört den FußgängerInnen  auch ein wichtiger Beitrag zur Bar­rierefreiheit –; mehr Sicherheit für die Fahrgäste an den Haltestellen  insbesondere ein wichtiger Bereich auch für Wien –; längere Grünphasen beim Überqueren von Kreuzun­gen eine langjährige Forderung von vielen Gemeinden, die wir hier umgesetzt haben –; Schulstraßen etablieren, um für Kinder vor allem den Schulweg zu sichern – ein ganz wichtiger Bereich –; Öffnung der Radwege für ausgewählte Fahrzeuge, um mehr Rad­wege im öffentlichen Raum, im ländlichen Raum zu gewährleisten.

Wien ist dabei Vorbild, in den ländlichen Gemeinden ist, glaube ich, noch viel Luft nach oben, da ist viel möglich. Mit unserem Radfahrpaket, davon sind wir überzeugt, werfen wir einen Motor an, um mehr FußgängerInnen, mehr RadfahrerInnen zu gewinnen.

Einen Abänderungsantrag, er wurde bereits erwähnt, möchte ich hier noch einbringen, nämlich den Abänderungsantrag der Abgeordneten Hermann Weratschnig und Andre­as Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage 1535 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird, 33. Straßenverkehrsordnungsnovelle.

Der Antrag wurde verteilt, in Grundzügen darf ich ihn kurz erläutern: Es geht vor allem um die Änderung, die Präzisierung, die Vereinheitlichung eines Piktogramms. Man will also ermöglichen, dass es in Sackgassen für die aktive Mobilität Möglichkeiten gibt, durchzukommen, also (eine Tafel mit einem Piktogramm, das eine Sackgasse mit Fahr­rad und FußgängerInnen zeigt, in die Höhe haltend): Förderung der Gehwege, Förde­rung der Radwege, mit einer sehr einheitlichen Darstellung – das ist der Gegenstand des Abänderungsantrages.

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Ich bitte um breite Zustimmung für aktive Mobilität in Österreich. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.25

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Hermann Weratschnig, Andreas Ottenschläger,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verkehrsausschusses (1541 d.B.) über die Regierungsvorlage (1535 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (33. StVO-Novelle)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. In Z 24 wird die Graphik in § 53 Abs. 1 Z 11a durch folgende Graphik ersetzt:

2. In Z 24 wird die Graphik in § 53 Abs. 1 Z 11b durch folgende Graphik ersetzt:

Begründung

Zu Z 1 und 2:

Für die neuen Verkehrszeichen sollen zur besseren Wahrnehmbarkeit aus größeren Ent­fernungen vereinfachte Sinnbilder, wie sie in RVS 05.02.12 und RVS 03.02.13 verankert sind, vorgesehen werden.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Christian Hafenecker. – Bitte, Herr Abgeord­neter.