20.59

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesmi­nisterin! Meine geschätzten Damen und Herren! Wir diskutieren die 33. Straßenver­kehrsordnungsnovelle, und es ist doch eine umfangreiche Novelle geworden. Die Ziel­setzung ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, vor allem auch im Bereich der Schulen und der Kinder. Ich darf einige Punkte, die geändert werden, beispielhaft herausgreifen:

Die Einführung einer Schulstraße ist schon genannt worden. Faktum ist, dass es vor immer mehr Schulen kurzfristige Fahrverbote gibt, und bis jetzt war es sehr mühsam, da für jede Schule von der Behörde ein eigenes Konzept erarbeitet werden musste, damit diese Verordnung erlassen werden konnte. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass wir das gemeinsam österreichweit regeln, und dann muss die Behörde eigentlich nur mehr den Zeitraum zu dem entsprechenden Verkehrszeichen hinzufügen. Gleichzeitig werden aber unbedingt notwendige Kfz-Fahrten zum Anfahren und zum Zufahren durchaus noch möglich sein. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Ein zweiter Punkt: mehr Sicherheit bei der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel. Es ist von Kollegen Ottenschläger schon erwähnt worden, es erfolgt eine klare Regelung: Wenn die Türen von öffentlichen Verkehrsmitteln offen sind, gibt es kein Vorbeifahren mehr, wenn sie geschlossen sind, ist das Vorbeifahren möglich.

Ein weiterer Punkt: Die Aufnahme der Feuerwehren in den Kreis der begünstigten Fahr­zeuge des öffentlichen Dienstes, etwa hinsichtlich der Regelungen zum Parken, Zufah­ren zum linken Fahrbahnrand und Ähnlichem in Ausübung des Dienstes.

Einige wenige Punkte noch zu den Fußgängern: Für mich persönlich ist es ein Schman­kerl, dass die Ampelschaltungen fußgängerfreundlich geregelt werden; ein Schmankerl deswegen, weil ich aus einem Bezirk komme – wahrscheinlich ist das der einzige in Ös­terreich –, in dem es keine ampelgeregelte Straßenkreuzung gibt. Wir kommen im Lun­gau noch ohne aus. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Für die Fahrradfahrer werden einige Änderungen gemacht: der Grünpfeil für das Rechts­abbiegen – er ist erwähnt worden –, weiters die Ausnahme bei den Mindestabständen für das Überholen. Die Mindestabstände werden geregelt: 1,5 Meter im Ortsgebiet und 2 Meter außerhalb des Ortsgebietes, und dann gibt es eine Ausnahme, wenn das Kfz nicht mehr als höchstens 30 Stundenkilometer fährt. – Meine Redezeit ist abgelaufen, jetzt kann ich die anderen Beispiele nicht mehr bringen.

Ich darf zusammenfassend sagen: Diese Regierung macht eine praxisorientierte Geset­zesregelung zum Wohle der Menschen im Land. Einige Parteien, namentlich die SPÖ, ignorieren, dass es Tatsachen gibt – Kollege Ottenschläger hat schon erwähnt, dass Kollege Köchl einfach nicht weiß, was drinnen steht, und auch so argumentiert und sich nicht erinnern kann. Die SPÖ ignoriert schon den ganzen langen Tag, dass wir, diese Regierung, die Bevölkerung entlasten; so könnte ich die Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung auflisten, werde das aber nicht tun. Ich darf einfach sagen: Diese Regierung tut etwas für die Bevölkerung. Und: Stimmen Sie dieser Änderung zu! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.04

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Künsberg Sarre. – Bitte.