21.09

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Kollege Hammer hat heute schon mit viel Leidenschaft über diesen Meilenstein der StVO-Novelle berichtet; und ja, es ist ein Meilenstein, an dem viele geschraubt und gearbeitet haben. Es sei den Kollegen Hammer und We­ratschnig gedankt, aber auch Kollegen Andreas Ottenschläger, der auf unserer Seite dieses Programm und dieses Projekt mitverhandelt hat, und es war ein großes Projekt, das zu verhandeln war. Euch einmal unser aller herzlicher Dank, dass wir das heute beschließen können!

Wir reden von einem Programm, von einer Novelle, die mehr Verkehrssicherheit bringt, vor allem für Fußgänger und den Radverkehr, und das ist gut so – wir haben bereits von den Seitenabständen, die damit gesichert werden, und von anderen Bereichen gehört.

Ich möchte auch, wie Kollege Eßl, noch einmal auf die Schulstraße zu sprechen kom­men, denn es ist ein Phänomen der letzten Jahre, dass Schülerinnen und Schüler – im Speziellen der Volksschulen und der Unterstufe – von den Eltern oftmals gerne bis ins Klassenzimmer geführt werden. Der Grund ist, dass Eltern auf der einen Seite die Sorge haben, dass ihre Kinder nicht sicher in die Schule kommen – das ist dann verständlich –, aber es herrscht natürlich auch ein gewisses steigendes Maß an Bequemlichkeit, der man da Rechnung trägt. Durch das dadurch produzierte höhere Verkehrsaufkommen bei den Schulen sinkt aber natürlich die Verkehrssicherheit wieder für jene, die eigentlich diese Sicherheit bräuchten, nämlich für unsere Schülerinnen und Schüler, gerade in die­ser Altersgruppe.

Die konkrete diesbezügliche Maßnahme der Novelle ist eben die Schulstraße. Die Ge­meinden können Schulstraßen ab sofort beschließen. Was bedeutet das? – Zu bestimm­ten Zeiten ist der Kraftfahrverkehr im Schulbereich verboten; ausgenommen sind selbst­verständlich Radfahrerinnen und Radfahrer, Schülerverkehr mit Bussen und natürlich alle Einsatzfahrzeuge, die in diesem Bereich fahren müssen. Anrainer und Anrainerin­nen haben selbstverständlich gleichfalls die Möglichkeit, dort zum Zwecke des Zu- und Abfahrens einzufahren. Im Fokus, geschätzte Damen und Herren, steht aber die Sicher­heit der Fußgängerinnen und Fußgänger, also im Speziellen der Schülerinnen und Schüler, und wir brauchen natürlich für die Umsetzung – gerade am Anfang – auch die Exekutive, um solchen Maßnahmen auch einen entsprechenden Erfolg zu vergönnen.

Die Gemeinden können nun wirksame Maßnahmen für die Sicherheit ergreifen. In mei­ner Stadt, in Gleisdorf, ist das bereits auf der Agenda. Ich freue mich, dass wir bereits darüber diskutieren, und deswegen – und wegen vieler anderer neuer Bestimmungen – begrüße ich diese Novelle zur StVO und verweise auch nochmals auf meinen Kollegen: Es ist die 33. Novelle, was unterstreicht, wie dynamisch der Straßenverkehr sich entwi­ckelt hat.

Ich freue mich, dass wir das heute zu einem guten Ende bringen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.12

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist niemand mehr zu Wort gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung verlege ich an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Verkehrsausschusses.