21.13

Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzte Frau Minister! Geschätzter Herr Präsi­dent! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese Novelle dient der Umsetzung von EU-Richtlinien und führt zu Änderungen im Bundesstraßengesetz und im Straßentunnel-Sicherheitsgesetz.

Künftig fallen nicht nur Straßen des transeuropäischen Straßennetzes, sondern auch Autobahnen und Schnellstraßen außerhalb dieses Netzes in den Anwendungsbereich der Sicherheitsmanagementrichtlinie. Das ist für mich eigentlich sehr, sehr interessant, weil, Frau Minister, das in Zukunft ja heißen könnte, dass wir zum Beispiel bei der S 37 in Kärnten beantragen könnten, dass – weil da ja zum Beispiel auch die Aus- und Fort­bildung von Gutachtern extra inkludiert ist – diese Gutachter dann feststellen können, dass das eine wirklich gefährliche Straße ist, und dann zusätzlich das Ministerium das Land Kärnten dazu verpflichtet und die Bereitschaft da sein muss, diesen wirklich gefähr­lichen Straßenbauabschnitt dann auch anzugehen und zu machen.

Wobei ich Sie aber überhaupt bitten möchte, weil ich in der Region Obersteiermark/Kärn­ten bin, dass man mit der S 37 etwas macht – ich ersuche Sie wirklich darum! Ich fahre auf dieser Straße ja zwei-, dreimal in der Woche. Das ist echt sehr, sehr gefährlich, und deshalb möchte ich Sie darum ersuchen.

Was auch ganz interessant ist: dass da auch aufgenommen worden ist – das ist auch mit dem Tagesordnungspunkt vorher zu verknüpfen –, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die ungeschützt sind – das sind zum Beispiel Radfahrer, Rad­fahrerinnen, Fußgänger, Fußgängerinnen, Motorradfahrer, Fahrer von Mopeds –, bei diesem Verfahren ebenfalls berücksichtigt werden. Ich denke, dass das ein Fortschritt ist, und deshalb wird die SPÖ-Fraktion diesem Tagesordnungspunkt zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.15

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der nächste Redner, der zu Wort gemeldet ist, ist Herr Abgeordneter Hauser. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.