21.27

Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Ha­fenecker! Der Sachverhalt liegt völlig klar am Tisch: kein Hinwegsetzen, keine Gesetz­widrigkeit (Abg. Hafenecker: Für mich schon!), keine Willkür, keine Gerichtshofentschei­dung, die nicht eingehalten wurde. (Abg. Hafenecker: Heinz Mayer!) Das ist reines politi­sches Kleingeld der Freiheitlichen Partei Österreichs. (Abg. Hafenecker: Von Heinz Mayer? Von der ÖVP? Von der Wirtschaftskammer?) Das ist der Sachverhalt. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Hafenecker, auch ich kann hier durchaus – wie Sie gesagt haben – eine Service­leistung anbieten, nämlich eine Serviceleistung für die Freiheitlichen. Ich greife den Sach­verhalt nochmals klar juristisch auf (Abg. Hafenecker: Wie stehen Sie zum Gutachten von Heinz Mayer?): Wir wissen, es gibt das Bundesstraßengesetz. Dort gibt es einen Anhang, der festhält, für welche Straßenverbindung der Bund beziehungsweise die Asfi­nag zuständig ist. Dort wird die Kompetenz geklärt.

Dieses Gesetz beziehungsweise der Anhang dieses Gesetzes legt nicht fest, was wie in welcher Ausführung geplant wird und in welchem Ausmaß eine Straßenverbindung von A nach B vorgesehen ist. (Abg. Hafenecker: Das ist Ihre Realität!) Dafür gibt es ganz klare Regeln, dafür gibt es das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz. Da gibt es, auch das ist ganz klar geregelt, einen Fruchtgenussvertrag, in dem diese Verhältnisse, Beziehun­gen zwischen Bund, zwischen der Vollziehung und der Gesellschaft Asfinag geklärt sind. (Abg. Hafenecker: Und die Nationalratsbeschlüsse?) Dafür gibt es dementsprechende Rechtsgutachten, da ist die Sachlage relativ klar. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Hafen­ecker: Der Koalitionspartner klatscht nicht!) – Der Koalitionspartner ist voll informiert (Abg. Hafenecker: Darum klatscht er nicht!) und er ist derselben juristischen Meinung. Das ist nach meinem Dafürhalten völlig klar.

Zweiter Punkt, weil immer wieder gesagt wird, da gebe es eine Weisung: Nein, es gibt da keine Weisung; weder verwaltungsrechtlich nach Art. 20 Abs. 1 B-VG noch aktien­rechtlich nach Art. 70 Abs. 1 Aktiengesetz gibt es da eine Weisung. (Abg. Hafenecker: Sie verrennen sich!)

Warum gibt es keine Weisung? – Das BMK kann nach diesen Rechtsvorschriften da gar keine Weisung erteilen. (Abg. Hafenecker: Rechtsbruch!) Da wird eine Weisung unter­stellt, nicht mehr und nicht weniger.

Das BMK hat in einem Schreiben die Asfinag betreffend ganz klar erklärt (Abg. Hafen­ecker: Ihr kommt aus der Geschichte nicht raus, Kollege!), welche Konsequenzen aus dem laufenden Evaluierungsprozess für die Asfinag zu berücksichtigen sind. Das Schreiben ist als Gestaltung eines effizienten Gestaltungsbereiches für die Umsetzung des Evaluierungsprozesses zu sehen (Abg. Hafenecker: Das ist ja ärger wie die ÖVP, was du da erklärst!), genau wie das, was 2010 bei der Evaluierung unter der damaligen Verkehrsministerin Doris Bures auch erfolgt ist. Ich kann zitieren, dass es damals, 2010, auch zu Evaluierungsergebnissen bei über 30 unterschiedlichen Straßenprojekten ge­kommen und genau dasselbe wie bei der Evaluierung, die jetzt durchgeführt wurde, pas­siert ist.

Zum Inhaltlichen noch zwei Zitate (Abg. Hafenecker: Alternativen? Alternativen?): Da­mals, 2010, war die Verkehrsprognose 2025 „im Lichte der Wirtschaftskrise und der Budgetnöte“ in Ausarbeitung. Ich darf kurz die damalige Verkehrsministerin aus einem ORF-Artikel vom 13.11.2010 zitieren: „Autobahnen seien nicht immer die beste Lösung“. Das war bereits damals, 2010, die Meinung. (Abg. Hafenecker: Aber es gibt Beschlüs­se!) Die kostengünstigsten Varianten sind zu finden, das ist auch nicht immer die Auto­bahn. Auch da wird es Alternativen geben und es werden auch da Alternativen geprüft. (Abg. Hafenecker: Wo sind die?) Es war damals ganz klar, dass es bei einigen Projekten auch kostengünstige Varianten geben kann. (Abg. Hafenecker: Hätti wari, täti tati!)

Die zentrale Aufgabe der Bundesregierung ist es, zu evaluieren und da gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, das bedeutet, klimaschonende Varianten zu prüfen. Das wird gemacht. In diesem Sinne gibt es da keinen Ansatzpunkt, Herr Kollege Hafenecker, dass es zu einer Weisung gekommen ist oder dass es da irgendeine Gesetzeswidrigkeit gibt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Hafenecker: Dann lassen wir den VfGH prüfen! Lassen wir den VfGH prüfen!)

21.32

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schnabel. – Bitte.