10.47

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein besonders guter Tag für die Pflege. Ich bin als Sozialsprecher der Volkspartei stolz und froh, dass wir heute Pakete mit einem Gesamtvolumen von insgesamt rund 1 Milliarde Euro für die nächsten beiden Jahre verabschieden. Das hat es in den letzten Jahrzehnten nicht gegeben, daher ist es ein großer Wurf, daher sind es wichtige Maßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege, für die pflegenden Angehörigen und auch für die zu betreu­enden und zu pflegenden Personen, die auch im Mittelpunkt stehen. Wir bedanken uns bei den pflegenden Angehörigen und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege ganz herzlich. Es ist ein wichtiges, ein gutes Paket für das Personal. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Grebien und Hamann.)

Da ich mich seit längerer Zeit mit dem Thema Pflege intensiv auseinandersetze, kann ich jetzt sagen – und Kollege Kaniak hat meiner Meinung nach wenigstens einen guten Zugang, weil er sagt: okay, es sind einmal erste Schritte!; vieles habe ich mit Sozial­ministerin Hartinger-Klein auch in unserer gemeinsamen Regierungszeit niedergeschrie­ben und vereinbart –: Heute finden sich zum Beispiel die Pflegelehre, der Demenz­zuschlag und die Kompetenzausweitungen für die Pflegeberufe darin. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Sie sind natürlich schon auch in unserem Papier gemeinsam verfasst gewesen (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), aber das geht weit darüber hinaus.

Eines möchte ich schon sagen: Ich danke Sozialminister Rauch ganz, ganz herzlich. Warum? – Weil er wenige Tage nach seinem Amtsantritt hergegangen ist und gesagt hat: Ich will das Thema Pflege absolut prioritär behandeln und auch Sofortmaßnahmen setzen, weil wir dem drohenden Personalmangel aktiv entgegentreten müssen. – Herr Sozialminister, das war in der Vergangenheit nicht so.

Wenn sich Kollege Stöger hier herausstellt und sagt, eine Maßnahme sei da noch nicht enthalten, dann sage ich eines ganz klar: der Stöger Lois war Sozialminister und hätte für die Pflege viel tun können. Was hat er gemacht? – Nichts! Absolut nichts! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Die roten Sozialminister haben im Bereich der Pflege absolut nichts getan, und daher gebührt der Dank dem jetzigen Minister und auch den Koalitionsparteien, weil wir da gute Maßnahmen auf den Weg gebracht haben. (Abg. Heinisch-Hosek: Weil ihr jeden Koalitionspartner legts, ihr seids wie ein Klotz am Bein!)

570 Millionen Euro für das Pflegepersonal – soll ich euch einmal unter die Nase reiben, wie viele Anschubfinanzierungen ihr in der Zeit, in der ihr den Kanzler gestellt habt, beschlossen habt? – Die kann man in der Scheibtruhe hereinführen, so viele waren das. Wir machen das für zwei Jahre. (Abg. Krainer: Soll ich dir deine Reden vorlesen aus der Zeit?! Was ist denn dein Wort wert? Damals hast du das nicht gesagt!) Warum? – Weil es dann Finanzausgleichsverhandlungen gibt und das Thema Pflege mit den Ländern und mit den Gemeinden natürlich ausverhandelt werden muss. So ist das! (Abg. Erasim: Wendehals! Wendehals! – Abg. Krainer: Was ist denn dein Wort wert? ... genauso wie du es jetzt machst!) Ihr habt das immer gemacht, und jetzt, weil ihr in der Opposition seid, kritisiert ihr das. Wisst ihr, was ihr tun solltet? – Stimmt einfach zu, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege das nicht verstehen, warum ihr nicht zustimmt, wenn es für sie um 570 Millionen Euro geht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Erasim: Bei jedem Koalitionspartner eine andere Rede! ...! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Wir haben auch die HeimhelferInnen und das Behindertenbetreuungspersonal zusätz­lich in das Gesetz mit aufgenommen. Das war uns wichtig und das ist auch aus der Begutachtung hervorgegangen: Die Pflegeorganisationen sind diesbezüglich auf uns zugekommen und wollten das, obwohl, das muss man schon sagen, vor allem die Berufsgruppe der HeimhelferInnen und die Pflege- und Sozialbetreuungsberufe absolut in der Kompetenz der Länder liegen; aber wir nehmen diese beiden Gruppen mit und stocken pro Jahr um 25 Millionen Euro auf.

Diesbezüglich bringe ich auch den Abänderungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen ein, der beinhaltet, dass es jährlich um 25 Millionen Euro mehr gibt, um eben die 12 000 vollzeitäquivalenten Heim­helferInnen und auch das Behindertenbetreuungspersonal da mitzunehmen. Das Geld wird nach einem Schlüssel auf die Bundesländer aufgeteilt, wobei die Mittel, die laut Gesetz schon zur Verfügung stehen, nämlich die 520 Millionen Euro, bereits berück­sichtigt sind. Wir teilen also die zusätzlichen Mittel so auf, dass der Bevölkerungs­schlüssel und die jeweilige Situation, wie viele Pflegekräfte es in einem Bundesland gibt, Berücksichtigung finden. Es ist da zu Verschiebungen gekommen, und daher ist es ein gerechter Ausgleich, wie diese zusätzlichen Mittel auf die Bundesländer auch nach dem Zweckzuschussgesetz verteilt werden. – Das ist das eine.

Das heißt, für die nächsten zwei Jahre werden 570 Millionen Euro bereitgestellt. Das wird für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeberufen im Durchschnitt in etwa ein zusätzliches Monatsgehalt für diese beiden Jahre sein, und wir bedanken uns noch einmal ganz, ganz herzlich für diese herausfordernde Arbeit, die da geleistet wird; die war gerade in den letzten beiden Jahren nicht einfach. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ein zweiter Teil beinhaltet die Ausbildung. Der Ausbildungsbonus wird mit bis zu 600 Euro festgelegt, zwei Drittel übernimmt der Bund, ein Drittel das Land. Derzeit haben wir einen Mixsalat auf Bundesländerebene, wenn es darum geht, wie viel für die Ausbildung in den Pflegeberufen dazugezahlt wird. Ab jetzt wird es ziemlich klar sein, und das wurde auch mit den Landesrätinnen und Landesräten so abgesprochen.

Eines möchte ich auch noch sagen: Stadtrat Hacker versteht wenigstens etwas vom Geschäft, denn er hat die Maßnahmen begrüßt und hat gesagt, das seien „spürbare Schritte“, die in die richtige Richtung gingen. Also die Landesrätinnen und Landesräte, egal, welcher Partei sie angehören, begrüßen diese Maßnahmen, nur die SPÖ hier im Haus ist auf Oppositionskurs eingestellt und trägt nicht einmal die Maßnahmen mit, mit denen wir die Ausbildung unterstützen und mehr Geld für das Pflegepersonal bereitstellen. Sie werden das zu erklären haben, denn das ist unverständlich. Wenn man so tief im Oppositionskurs und im Neinsagerkurs drinsteckt, dass man nicht einmal derartige Maßnahmen unterstützt, dann ist das auch ein eindeutiges Zeichen, das heute zum Ausdruck gebracht wird. Die SPÖ stimmt nicht mit – das verstehen die PflegerInnen nicht, das verstehen die pflegenden Angehörigen nicht, und insgesamt versteht man das überhaupt nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir setzen die Pflegelehre im Rahmen von Pilotprojekten um, die in allen Bundesländern möglich sein werden. Vorarlberg ist da ein Vorzeigebundesland. Ich habe mir das persönlich im Kanton Bern angeschaut. In der Schweiz ist übrigens die Pflegelehre der zweitbeliebteste Beruf, nach dem Kaufmann. Sie haben vor ungefähr 15 Jahren mit diesem Lehrprojekt begonnen und es hat sich eigentlich gut etabliert. Wir werden das jetzt einmal im Rahmen von Pilotprojekten ermöglichen.

Wir überführen auch die Schulversuche zu Pflegeassistenzberufen in das Regelschul­wesen. Die Durchlässigkeit wird erhöht: Mitarbeiter in der Pflege können zukünftig in der Arbeitszeit eine weiterführende Ausbildung machen. Das AMS ersetzt 75 Prozent der Lohnfortzahlung.

Es gibt Verbesserungen beim Pflegekarenzgeld: drei Monate Rechtsanspruch statt einem Monat. Wir haben eine Unterstützung für pflegende Angehörige auch insofern vorgesehen, als der Anspruch auf Zuwendungen für die Ersatzpflege schon nach drei Tagen und nicht erst nach einer Woche entsteht. Ebenso werden Pflegekurse für pflegende Angehörige unterstützt.

Der Demenzzuschlag ist bereits erwähnt worden: plus 20 Stunden pro Monat, das ist ganz, ganz wichtig. Alle, die jemanden zu Hause haben, der an Demenz erkrankt ist, wissen, das ist eine besondere Herausforderung für die pflegenden Angehörigen. Wir wissen das, und deshalb ist es eine ganz wichtige Maßnahme, zusätzlich 20 Stunden bei der Berechnung des Pflegegeldes vorzusehen. Es ist großartig, was in der Pflege und Betreuung zu Hause geleistet wird. Das ist die größte Herausforderung für die pflegenden Angehörigen, wenn jemand an Demenz erkrankt ist, und daher ist das eine ganz wichtige Maßnahme, die wir setzen, um den pflegenden Angehörigen unter die Arme zu greifen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ja, es ist richtig, was angesprochen wurde: Wir nehmen diesen Teil aus dem Gesetz heraus. Warum? – Weil wir Lösungen haben wollen, nicht nur für jene, die die Erwerbs­arbeitszeit reduzieren und weiterversichert sind, sondern es geht uns vor allem auch um die Pensionistinnen und Pensionisten. Das wollen wir aber legistisch gut ausarbeiten. Wir haben als Inkrafttretensdatum den 1. Jänner 2023 vorgesehen, das heißt, das kön­nen wir über den Sommer legistisch vorbereiten. Wir bringen auch heute gleich wieder einen Initiativantrag ein und werden dann gemeinsam mit dem Ministerium innerhalb der Koalition auch eine gute Lösung finden, um auch jene mitzunehmen, die selber schon in Pension sind.

Rund 50 Prozent aller pflegenden Angehörigen sind derzeit Pensionistinnen und Pen­sionisten. (Abg. Leichtfried: Was ist mit dem Max und der Susanne?) Insbesondere diese Zielgruppe wollen wir da mitaufnehmen, daher bringe ich folgenden Antrag ein, der genau das unterstützt und darstellt, dass es uns insbesondere auch um diese Gruppe geht:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Angehörigenbonus“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage zu übermitteln, mit der die Möglichkeit geschaffen wird, nahen Angehörigen, beispielsweise Pensionist:innen neben zahlreichen anderen pflegenden und betreu­enden Angehörigen, die eine Person mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 in häuslicher Umgebung pflegen, einen Angehörigenbonus zu gewähren, zur Beschluss­fassung zu übermitteln.“

*****

Das heißt, das werden wir in den nächsten Wochen und Monaten ausarbeiten und spätestens im September auch zur Beschlussfassung vorlegen.

Meine Damen und Herren! Das ist heute ein guter Tag für die Pflege, das ist ein großes Paket, das wir hier verabschieden. Es ist richtig, es sind noch nicht alle Punkte mit beinhaltet. Warum nicht? – Wir haben diese Punkte am 12. Mai präsentiert, wir sind damit relativ rasch in Begutachtung gegangen, auf Hochtouren wurden diese Geset­zespakete ausgearbeitet, um vor allem dem Personal unter die Arme zu greifen, um vor allem die ersten Schritte bei den pflegenden Angehörigen zu setzen und um vor allem den Ausbildungsbonus auf Schiene zu bringen. Warum? – Weil das Schuljahr bekannt­lich im Herbst beginnt, deshalb ist die Beschlussfassung jetzt im Juli notwendig. Und die weiteren Maßnahmen wie die zusätzliche Entlastungswoche für das Pflege­personal fix ab dem 43. Lebensjahr, die 2 Stunden Nachtarbeitszuschlag, die jetzt auch bei allen stationären Einrichtungen angerechnet werden, all das bringen wir über den Sommer und den Herbst auf den Weg. Das sind Maßnahmen, die dann mit 1. Jän­ner 2023 in Kraft treten.

Meine Damen und Herren, vor allem von der SPÖ, zum Schluss möchte ich Ihnen noch ein paar Zitate von Vertretern der größten Organisationen, die für die Pflege in diesem Land zuständig sind, mitgeben. (Abg. Leichtfried: Ist das wieder der Max und die Susanne?)

Ich beginne mit der Volkshilfe, Herr Kollege Leichtfried, das ist ja bekanntlich keine Vorfeldorganisation von uns. Präsident Sacher sagt: „Das ist zweifellos ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ Das Rote Kreuz sagt: ein „erfreulicher Schritt in die richtige Richtung“. Direktorin Maria Moser von der Diakonie sagt: „ein erster wichtiger Meilenstein für gute Pflege“.

Meine Damen und Herren! Dieses Pflegepaket wird von den Pflegeorganisationen insgesamt begrüßt. Alle Expertinnen und Experten und alle, die sich im Bereich der Pflege auskennen, unterstützen diese Maßnahmen, und ich verstehe nicht, warum wir bei der Beschlussfassung hier in diesem Haus nicht ein gemeinsames Zeichen setzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege, die pflegenden Angehörigen und vor allem auch die zu betreuenden und zu pflegenden Menschen – es sind 470 000 an der Zahl, die derzeit Pflegegeld beziehen – hätten es sich verdient, dass das Hohe Haus einen gemeinsamen Beschluss fasst. (Zwischenruf der Abg. Erasim.)

Ich bin stolz, dass wir heute diese Punkte auf den Weg bringen – im Sinne einer guten Pflege in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

10.59

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2656/A der Ab­geordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege (Entgelt­erhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG) erlassen wird (1619 d.B.) (TOP 4)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. § 2 lautet:

„§ 2. (1) Der Bund stellt den Ländern zur Erreichung der in § 1 genannten Ziele für die in § 3 festgelegten Maßnahmen jährlich Zweckzuschüsse gemäß den §§ 12 und 13 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, (F-VG 1948), BGBl. Nr. 45/1948, zur Verfügung und zwar

            1. für das Jahr 2022 in der Höhe von bis zu 285 Millionen Euro, und

            2. für das Jahr 2023 in der Höhe von bis zu 285 Millionen Euro.

(2) Die Verteilung des Betrages in der Höhe von bis zu 260 Millionen Euro pro Jahr auf die Länder erfolgt nach dem gemäß § 10 Abs. 7 Finanzausgleichsgesetz 2017 – FAG 2017, BGBl. I Nr. 116/2016, oder einem diesem nachfolgenden Finanzausgleichsgesetz, für das jeweilige Kalenderjahr ermittelten Schlüssel der Wohnbevölkerung.

(3) Die Verteilung des Betrages in der Höhe von bis zu 25 Millionen Euro pro Jahr auf die Länder dient als Ausgleich und gliedert sich wie folgt:

(4) Voraussetzung für die Gewährung der Zweckzuschüsse an die Länder ist, dass die Länder entgeltgestaltende Vorschriften vorlegen, die die Dienstgeber bzw. Dienstge­berinnen zur Zahlung der vereinbarten Entgelterhöhung verpflichten, die jedem Dienst­nehmer bzw. jeder Dienstnehmerin gemäß § 3 Abs. 1 gebührt. Als entgeltgestaltende Vorschriften gelten insbesondere Kollektivverträge und Satzung von Kollektivverträgen sowie dienst- und besoldungsrechtliche Vorschriften der Länder. Sofern keine recht­zeitige Einigung der Kollektivvertragspartner zustande kommt, haben die Länder eine tatsächlich erfolgte Auszahlung an die betreffenden Träger gemäß § 5 Abs. 2 Z 3 nachzuweisen.“

2. § 3 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Zweckzuschüsse gemäß § 2 sind für Entgelterhöhungen zu verwenden, die dem Pflege- und Betreuungspersonal der folgenden Berufsgruppen gebühren:

            1. Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gemäß GuKG,

            2. Angehörige der Pflegefachassistenz gemäß GuKG,

            3. Angehörige der Pflegeassistenz gemäß GuKG,

            4. Angehörige der Sozialbetreuungsberufe nach der Vereinbarung gemäß Art. 15a- B-VG.“

3. Dem § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die in der Regel jährlich anfallenden Kollektivvertragserhöhungen werden von der Maßnahme gemäß Abs. 1 nicht berührt.“

4. § 4 Abs. 2 lautet:

„(2) Voraussetzung für die Auszahlung der Zweckzuschüsse an die Länder im Sinne des § 2 Abs. 3 ist die Vorlage von entgeltgestaltenden Vorschriften, die die Dienstgeber bzw. Dienstgeberinnen zur Zahlung der Entgelterhöhung verpflichten, die tunlichst dazu dienen, dass:

            1. bestehende Gehaltsunterschiede zwischen Menschen in derselben Tätigkeit, aber unterschiedlichen Gehaltsordnungen oder Kollektivverträgen gemindert werden oder

            2. Mehrleistung und höhere Verantwortung aufgrund der Verschiebung von Auf­gaben abgegolten werden.

Diese entgeltgestaltenden Vorschriften sind bis spätestens 31. März 2023 von den Ländern dem Bund vorzulegen und werden im Zuge der Abrechnung überprüft. Sollten die entgeltgestaltenden Vorschriften zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegt werden, kann die Auszahlung im Folgemonat – frühestens mit Jänner 2023 – erfolgen. Die Höhe dieser Auszahlung orientiert sich am zeitlichen Geltungsbereich der entgeltgestaltenden Vorschriften. Die Länder sind zur transparenten Zurverfügungstellung der an sie nach diesem Bundesgesetz ausbezahlten Mittel zur Umsetzung des § 3 Abs. 1 verpflichtet.“

5. § 5 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Abrechnung ist auf Basis einer vom Bundesministerium für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verfügung zu stellenden Abrechnungs­unterlage einmalig im Jahr 2024 für die Jahre 2022 und 2023 vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz oder von einer von diesem zu beauftragenden Stelle durchzuführen. Der Abrechnungszeitraum wird um ein Jahr verlängert, sofern keine rückwirkende Auszahlung beginnend mit Jänner 2022 seitens der Kollektivvertragspartner vereinbart wird, weil die Laufzeit erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Die für das Jahr 2022 vorgesehenen Mittel können auch dann ab­gerechnet werden, wenn die Auszahlung an gemäß § 3 Abs. 1 begünstigte Personen im Jahr 2023 erfolgt.“

6. § 9 lautet:

„§ 9. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 2022 in Kraft.“

Begründung

Zu Z 1:

Der Bund stellt den Ländern weitere Mittel für die Jahre 2022 und 2023 in der Höhe von 25 Millionen Euro, sohin insgesamt 50 Millionen Euro für zwei Jahre als Zweckzuschuss, zur Verfügung. Diese Mittel dienen einerseits dazu die Unterdotierung einzelner Bun­desländer bei der Verteilung über den Finanzausgleichsschlüssel der Wohnbevölkerung auszugleichen und andererseits sollen mit den zusätzlichen Mitteln weitere Berufs­gruppen wie Heimhelferinnen und Heimhelfer sowie Behindertenbegleiterinnen und Behindertenbegleiter eine Entgelterhöhung erhalten.

Um der Unterdotierung einzelner Bundesländer entgegenzuwirken, wurde ein neuer Abs. 3 geschaffen. So sollen die Länder aus den zusätzlich bereitgestellten Mitteln Ausgleichszahlungen erhalten.

Die Berechnung der jeweiligen Beträge erfolgt wie nachstehend beschrieben:

So wurde der Verteilungsschlüssel der Wohnbevölkerung mit jenem verglichen, der sich aus den nach dem Gesundheitsberuferegister zum Stichtag 31.12.2020 in den Settings nach § 3 Abs. 2 registrierten Personen ergibt. Für die im Gesundheitsberuferegister nicht erfassten Sozialbetreuungsberufe (Heimhelferinnen und Heimhelfer sowie Behinderten­begleiterinnen und Behindertenbegleiter) wurde von einem gleichen Verteilungs­schlüs­sel ausgegangen. Die Mittel wurden sodann für die unterdotierten Bundesländer auf das Niveau dieses Verteilungsschlüssels aufgestockt. Die sich danach ergebende verblei­bende Summe von rund 11 Millionen Euro wurde im Verhältnis der jeweils für das jeweilige Bundesland günstigeren Beträge ergänzt, sodass letztendlich die in der Tabelle des § 2 Abs. 3 angeführten Summen zur Verfügung gestellt werden.

Zu Z 2:

Der begünstigte Personenkreis gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 soll um Heimhelferinnen und Heimhelfer sowie Behindertenbegleiterinnen und Behindertenbegleiter gemäß Art 1 Abs 2. Z 1 lit d, Abs. 2 Z 2 lit c und Z 3 der Vereinbarung gemäß Art 15a-B-VG erweitert werden, weil diese Personengruppen zumindest in wesentlichem Ausmaß (d.i. idR > ¼) grundlegende pflegerische Tätigkeiten in den in § 3 Abs. 2 genannten Settings ausüben und in diesem Fall umfasst sein sollen.

Im Übrigen erfolgten sprachliche Anpassungen bzw. Klarstellungen.

Zu Z 3:

Es erfolgt eine Klarstellung dahingehend, dass der Zweckzuschuss nicht dazu dient, die „normale“ Lohnrunde für das Pflegepersonal gegenzufinanzieren.

Zu Z 4:

Um allfälligen Liquiditätsproblemen entgegenzuwirken, soll im Falle der vorzeitigen Vorlage entgeltgestaltender Vorschriften eine Auszahlung ab Jänner 2023 erfolgen können. Betrifft die Einigung in der jeweiligen entgeltgestaltenden Vorschrift lediglich das Jahr 2022, so kann eine Auszahlung unter Aliquotierung des Zweckzuschusses erfolgen.

Zu Z 5:

Die für das Jahr 2022 vorgesehenen Mittel können auch dann abgerechnet werden, wenn die Auszahlung an die gemäß § 3 Abs. 1 begünstigten Personen im Jahr 2023 erfolgt.

Zu Z 6:

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens soll aus Gründen der Planungssicherheit auf den 1. September 2022 vorverlegt werden, damit die Verteilung der zur Verfügung gestellten Mittel bereits in diesem Jahr auf Basis eines geltenden Gesetzes getroffen werden kann.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Angehörigenbonus“

Eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 3 (Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2655/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1618 d.B.))

Begründung

Derzeit haben rund 469.000 Personen - das sind mehr als 5% der österreichischen Bevölkerung - einen Anspruch auf Pflegegeld, wobei aufgrund der demographischen Entwicklung und der erfreulicherweise steigenden Lebenserwartung mit einer weiteren Steigerung in den nächsten Jahren zu rechnen ist. Ein Großteil dieser Personen wird zuhause in unterschiedlichen Pflegesettings betreut.

Um einen tieferen Einblick in den Lebensalltag pflegender Angehöriger zu erhalten hat das Sozialministerium das Institut für Pflegewissenschaft in Kooperation mit dem Institut für Soziologie der Universität Wien mit der Durchführung einer Studie zur „Situation pflegender Angehöriger“ beauftragt. Auf Basis dieser Studie wissen wir, dass rund 950.000 erwachsene Menschen in Österreich von Pflege und Betreuung in der Familie betroffen sind. Somit kümmern sich rund 10% der Gesamtbevölkerung Österreichs ent­weder zu Hause oder in stationären Einrichtungen um einen pflegebedürftigen Men­schen!

Betreuende Angehörige sind nicht nur der „größte Pflegedienst“ Österreichs, sondern auch eine der tragenden Säulen unseres Pflegevorsorgesystems. Aus diesem Grund ist zwingend notwendig die Situation der pflegebedürftigen Personen und deren Ange­hörigen stets zu verbessern.

Die Regierung hat mit der Pflegereform und den darin enthaltenen 20 Maßnahmen einen wichtigen Schritt gesetzt. Um insbesondere den pflegenden Angehörigen noch mehr Unter­stützung und Wertschätzung zukommen zu lassen sind weitere Maßnahmen erfor­derlich.

Für nahe Angehörige, beispielsweise Pensionist:innen neben zahlreichen anderen pfle­genden und betreuenden Angehörigen, die eine Person mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 in häuslicher Umgebung pflegen, soll daher im Bundespflegegeldgesetz die Möglichkeit der Gewährung eines Angehörigenbonus geschaffen werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage zu übermitteln, mit der die Möglichkeit geschaffen wird, nahen Angehörigen, beispielsweise Pensionist:innen neben zahlreichen anderen pflegenden und betreuen­den Angehörigen, die eine Person mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 in häus­licher Umgebung pflegen, einen Angehörigenbonus zu gewähren, zur Beschlussfassung zu übermitteln.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist verlesen worden, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der verteilte Antrag ist dementsprechend erläutert worden und steht ebenfalls mit in Verhandlung, weil er ausreichend unterstützt ist und ordnungsgemäß eingebracht wurde.

Ich darf die Borg-Schüler aus Radstadt in Salzburg recht herzlich bei uns im Hohen Haus begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Muchitsch zu Wort ge­meldet. – Bitte.