18.03

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Geschätzter Herr Innenminister! Ich darf heute das Parteiengesetz einbegleiten, möchte aber vorweg klarstellen, dass ich mich heute gegen dieses Parteiengesetz aussprechen werde, und zwar mit einer ganz klaren Vorgabe, nämlich dass ich grundsätzlich überhaupt gegen Parteispenden bin. (Abg. Maurer: Dafür haben Sie aber ziemlich viele genommen!) – Ja, man kann mit zunehmendem Alter auch schlauer und auch weiser werden und man sollte das vielleicht auch heranziehen, denn wenn man weiß, dass heute, in Zeiten einer Energiekrise, in einer Zeit, in der eine Inflationswelle die nächste reitet und wir gleich­zeitig auch einen Pflegenotstand – wir haben ihn heute diskutiert – haben, mit diesem neuen Parteiengesetz den Parteien Parteigeschenke und Gelder in Millionenhöhe aus­bezahlt werden, dann sollte man sich das eigentlich schon überlegen.

Man sollte das nämlich insofern tun, als man heute hier zwar ein Parteiengesetz fest­gelegt hat, aber die größte Fraktion und noch dazu Regierungspartei hier unter dem Titel der Mentalreservation agiert und nicht wirklich ernsthaft beabsichtigt, eine echte Än­derung des Parteiengesetzes vorzunehmen. Man muss ja auch ganz klar sagen, dass dieses Parteiengesetz zwar beschlossen werden kann, es aber so lückenhaft ist wie ein Fischernetz. Das ist halt letztendlich das, was die Grünen in dieser ganzen Struktur nicht verstanden haben, weil sie es ja auch nicht verstehen, wie man etwas macht, was die ÖVP seit 40 Jahren hier einfach vollzieht.

Ich gebe Ihnen ein kleines Beispiel: Die ÖVP hat 850 Vororganisationen, die in irgend­einer Vereinskonstruktion oder Personenkomiteekonstruktion existieren, und solange Sie das Vereinsgesetz und diese einzelne gesetzliche Regelung nicht ändern, wird die ÖVP Tür und Tor für 850 Organisationen offen haben, womit sie Spendengelder, Indus­triellenvereinigungsgelder, Gelder aus der Industrie, von Großspendern oder sons­tigen - - (Abg. Ottenschläger: Du bist doch Jurist, du bist doch Rechtsanwalt! Du hast das nicht gelesen!) – Ja, weil ich eben auch Rechtsanwalt bin (Abg. Ottenschläger: Ja, eben!), weiß ich, lieber Herr Ottenschläger, wie ihr das anstellt, und daher ist es relativ einfach nachzuvollziehen, was ihr hier macht.

Daher ist auch dieses Gesetz, das wir heute beschließen, nur eine Halbwahrheit, und daher darf man zwar sagen, dass es vereinzelt Verbesserungen gibt, wie die neue Be­stellung des Rechnungshofpräsidenten oder der Rechnungshofpräsidentin, aber muss auch da feststellen, dass nur halbherzig agiert wird: Man beschließt zwar mit einer Zweidrittelmehrheit, aber im Grunde genommen kann die Regierung diese Präsi­dentin/diesen Präsidenten mit einfacher Mehrheit wieder abberufen. Daher glaube ich, dass man da lange verhandelt hat, aber am Ende des Tages hat man der Bevölkerung letztendlich im Grunde genommen nur Sand in die Augen gestreut, indem man mit diesem Gesetz hier nur placebomäßig das regierungsprogrammmäßige Abarbeiten vollzieht.

Betreffend dieses Gesetz ist vielleicht auch noch zu erwähnen, dass es in weiterer Folge auch erstmalig möglich ist, dass immerhin auch Regierungsbüros – oh mein Gott, wieso auch nicht –, die bis jetzt quasi auf der Payroll der einzelnen Parteien gestanden sind, durch dieses Gesetz miteinbezogen werden. Man muss auch sagen: Danke, dass man da zum ersten Mal auch den Rechnungshof berücksichtigt, indem er einen Kontroll­automatismus hat – das ist ja positiv zu erwähnen. Das alles ist aber nur ein kleiner Beistrich, solange Sie – ich wiederhole es noch einmal – neben diesem Parteiengesetz nicht auch das Vereinsgesetz adaptieren.

Und, lieber Herr Kollege Ottenschläger, Sie können dieses Parteiengesetz schönreden, Faktum ist: Die ÖVP wird im Grunde genommen weiterhin ihre Parteispenden kassieren, wie sie will. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.07

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger, Sie gelangen als Nächster zu Wort. – Bitte.