Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (fortsetzend): Gut. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Es geht in diesem Gesetz darum, wesentlich strengere Strafen zu schaffen – Kollege Scherak hat es bereits ausgeführt, Kollege Ottenschläger hat es ausgeführt. Wir ver­schärfen die Sanktionen massiv, zum ersten Mal gibt es auch einen Verwaltungs­straf­tatbestand, der auf Personen abzielt und nicht nur auf die Partei. Die Geldbußen werden massiv erhöht und die Offenlegungspflichten sind einfach wesentlich umfassender (Abg. Deimek: Und die Schlupflöcher werden noch größer!), als sie das in der Vergangenheit waren.

Dass das tatsächlich der Fall ist, das belegen die Stellungnahmen, die, seit dieser Antrag hier diskutiert wurde, eingegangen sind, sowohl beispielsweise vom Rechnungshof selbst, der da sagt: „Der gegenständliche Antrag zum Parteiengesetz stellt einen lang erwarteten Fortschritt dar“ (von der Galerie ist das Schreien eines Kleinkindes zu hören – Abg. Deimek: Selbst die Kinder protestieren gegen Ihre Rede!), als auch von den Experten Hubert Sickinger und Mathias Huter, zwei völlig unbestrittenen Experten in der Frage der Parteienfinanzierung, die sagen: „Die Umsetzung des vorliegenden Geset­zesentwurfs würde in zentralen Punkten eine lang erwartete Verbesserung der [...] gegenwärtigen Rechtslage bedeuten“. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Sie sehen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Parteiengesetz sorgt endlich für die Transparenz, die unser Land, die Politik und die Demokratie dringend notwendig haben.

Ich muss auch an dieser Stelle betonen, dass der Prozess, wie wir bis hierhergekommen sind, tatsächlich beispielhaft war. Wir haben im Februar begonnen zu diskutieren – die Freiheitlichen haben im Ausschuss ja auch gemeint, das sei jetzt ein Schnellschuss –, wir haben seit Februar gemeinsam verhandelt, haben viele Anmerkungen und Anregun­gen, auch noch viele Verschärfungen aufgenommen. Ich möchte mich hier auch explizit bei den SozialdemokratInnen und ganz besonders bei den NEOS bedanken, die mit ihren MitarbeiterInnen ganz wesentlich mitgearbeitet und sich konstruktiv eingebracht haben. (Beifall bei Grünen, ÖVP und NEOS sowie des Abg. Leichtfried.) Ebenso bedanken möchte ich mich bei der Zivilgesellschaft, bei den NGOs, bei den Initiatoren des Antikorruptionsvolksbegehrens, bei kritischen Journalistinnen und Journalisten, die auch durch ihren Druck die Umsetzung dieses Gesetzes miterarbeitet haben. (Beifall bei Grünen, ÖVP und NEOS.)

Die einzelnen Punkte, die wir außerdem abseits des Parteiengesetzes ändern, wurden schon genannt: Ausbau der Minderheitsrechte hier im Parlament, beispielsweise was die Prüfungen des Rechnungshofes betrifft, wir haben einen Geschäftsordnungsantrag eingebracht. Ich glaube, es ist wirklich ein sehr gutes Gesetz.

Ich möchte jetzt an dieser Stelle auf die Kritik eingehen, die hier an diesem Pult von Niki Scherak geäußert wurde, und auch die konkreten Beispiele durchgehen: Wir regeln mit diesem Gesetz die parteinahen Vereine ganz neu und viel schärfer. In der Vergangenheit war es so, dass man – und das war die Umgehungskonstruktion, die 2012, nachdem Werner Kogler dieses Gesetz erstritten hat, von manchen Parteien gewählt wurde –, um den Transparenzregeln zu entgehen, beispielsweise bei der Fraktion Sozialdemokra­tischer GewerkschafterInnen einfach einen zusätzlichen Verein gegründet hat, nämlich den Verein der FreundInnen et cetera, und sich damit quasi den Transparenzregeln und der Überprüfung und der Kontrolle entzogen hat.

Wir regeln das jetzt so, dass auch die den nahestehenden Vereinen nahestehenden Vereine darunterfallen, und damit ist dieser Form der Umgehungskonstruktion der Riegel vorgeschoben. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Abg. Scherak. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Das hat massive Auswirkungen und das betrifft ganz, ganz viele der vorhin aufgezählten Vereine aus der Liste von Martin Thür. Ich bin sehr gespannt, wie sich das weiter­entwickeln wird, wir werden nämlich heute auch einen Entschließungsantrag einbringen, der die Offenlegung der Statuten oder die Abrufbarkeit der Statuten von Vereinen erleichtern soll, sodass man auch tatsächlich unbürokratisch und schnell im Internet nachschauen kann, welche Statuten denn ein Verein hat, damit man sich das auch auf die Umgehungskonstruktionen hin anschauen kann.

Ich nehme mir heute tatsächlich die Zeit – meine Fraktion wird mir winken, wenn ich unseren Puffer zu lange ausreize, aber es ist mir wichtig –: Die Beispiele, Niki Scherak, die du gebracht hast, muss ich zurückweisen. Ja, es gibt diese Lücke, und wir wissen seit Beginn der Diskussion, dass es diese Lücke gibt. Wir wissen seit Beginn der Diskussion auch, dass es legistisch extrem schwierig ist, das zu lösen. Warum? – Wir verschärfen die Rahmenbedingungen für die nahestehenden Vereine so arg, dass man als nahestehender Verein vorher wissen muss, ob man einer ist oder nicht, weil man dann quartalsweise die Spenden melden muss, die Namen der Mitglieder mit hohen Mitgliedsbeiträgen melden muss, die Inserate melden muss, wenn ein Medium herausgegeben wird, et cetera. Und eine Regelung zu schaffen, die unklar ist, sodass man nicht weiß, ob man jetzt darunterfällt oder nicht, verschärft die Rechtsunsicherheit.

Diese Diskussion, Niki, haben wir seit Beginn, und wir haben am Montag im Verfas­sungsausschuss einen Entschließungsantrag mit einer Formulierung vorgelegt, die genau auf den Sitz, auf die Namensgleichheit, auf Überschneidungen beim Personal und die politikfernen Zwecke abzielt. Genau diesen Passus habt ihr abgeschrieben und in euren legistischen Vorschlag aufgenommen. (Abg. Scherak: Noch absurder, dass ihr dagegenstimmt!) So zu tun, als wäre uns diese Problematik nicht bewusst gewesen, ist einfach falsch. (Abg. Künsberg Sarre: Das haben wir ja nicht gesagt!) Wir diskutieren das gemeinsam, sei ehrlich, seit Monaten.

Ich möchte aber jetzt ganz konkret auf die Beispiele eingehen. Du sagst, der Senio­ren­bund sei nicht umfasst. Der UPTS hat bereits Urteile gegen den Seniorenbund aus­ge­sprochen, der Seniorenbund gilt als parteinah, und ich bin 100 Prozent davon über­zeugt, dass auch die jetzige Anzeige des Rechnungshofes vom UPTS ebenso ent­schieden wird. Dein Parteikollege Karl Arlamovsky sieht das genauso – lies auf Twitter nach! (Beifall bei den Grünen.) Dasselbe gilt für die SPÖ-Vereine, da gelten die Kas­kaden.

Es wird hier der Eindruck vermittelt, als wäre das ein riesengroßes Problem. Ja, es ist eine Lücke, aber was heißt das? Wenn man kein parteinaher Verein ist, was darf man dann? – Dann darf man maximal 7 500 Euro an die Partei spenden. Diese Spende wird ausgewiesen und sie wird vom Rechnungshof kontrolliert. Wir wollen diese Lücke schließen, ja, aber wir brauchen dafür eine rechtssichere Formulierung. 24 Stunden vor Beschluss des Gesetzes groß herumzudoktern halte ich bei einer Frage, die potenziell so viele Vereine in Österreich betrifft, nicht für klug (Abg. Deimek: Monate verhandelt und ...!), deshalb bringen wir einen Entschließungsantrag ein, der den Verfassungsdienst beauftragt, das auszuarbeiten und ebenso einen Vorschlag der SPÖ zu prüfen, nämlich ob ein Vorabfeststellungsbescheid möglich ist, um die Frage zu klären.

Nichtsdestotrotz bedanke ich mich einmal mehr für die sehr, sehr gute Zusammenarbeit in diesen Verhandlungen. Ich freue mich extrem, dass dieses Gesetz heute beschlossen wird. Es schiebt der Intransparenz und dem Korruptionsverdacht – diese haben eine lange Geschichte –, was die österreichischen Parteifinanzen betrifft, einen Riegel vor, es ermöglicht dem Rechnungshof die lückenlose Kontrolle, und es wird dazu führen, dass nicht mehr der Eindruck entstehen kann – und schon gar nicht wirklich passieren kann –, dass in Österreich eine Partei gekauft wird, dass man sich in Österreich Gesetze kaufen kann, dass sich Parteien über illegale Spendenkonstruktionen einen völlig unlauteren Wettbewerb schaffen.

Es ist wichtig für die Demokratie, es ist wichtig für uns, die Politik, und ich bitte alle Anwesenden: Bitte stimmen Sie zu! – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

18.52

Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch Besucher auf der Galerie begrüßen: Ich habe gehört, es sind heute Waisenkinder aus der Ukraine auf der Galerie. Wir wollen Ihnen und euch sagen, dass euch unser Mit­gefühl und unsere Solidarität gilt und dass wir uns sehr wünschen, dass ihr alle auch bald wieder in Frieden und Demokratie leben könnt. (Allgemeiner Beifall.)

Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff, Sie gelangen jetzt zu Wort. – Bitte.