19.12

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Keine Demokratie ist perfekt. Wie jedes politische System hat sie ihre Eigen­heiten, gewisse Sachen, die gut sind, und andere, die, gelinge gesagt, ausbaufähig sind. Was die Demokratie als System jedoch einzigartig macht, ist, dass sie sich selber von innen heraus verändern und verbessern kann.

Die meisten Veränderungen sind klein, gar minimal, und sie sind obendrein leider auch sehr selten. Hin und wieder jedoch kommt eine Reform daher, die nicht nur in der Bevölkerung auf breite Zustimmung trifft, sondern auch von ExpertInnen gelobt wird und auch innerhalb des Hauses einen breiten Konsens findet.

Ich möchte mich hier explizit bei der SPÖ und den NEOS für die sehr gute Zusam­menarbeit im Zusammenhang mit diesem Gesetz bedanken, denn, werte Damen und Herren, das Parteiengesetz, das wir heute hier in diesem Haus beschließen werden, ist einer dieser seltenen Fälle.

Natürlich ist so etwas nicht einfach. Da wurde viel verhandelt in den letzten Monaten, innerhalb und außerhalb der Koalition. Mit den vorliegenden Verbesserungen gegenüber dem existierenden Parteiengesetz aus dem Jahr 2012 – in diesen zehn Jahren hat sich in unserer Politik nicht wenig verändert und es ist nicht wenig passiert – beginnt eine neue Ära der Transparenz und der demokratischen Kontrolle in der Parteien­finanzie­rung.

Dafür haben wir Grüne in Österreich seit Jahrzehnten gekämpft. Wir haben gerade in den letzten Jahren immer wieder gesehen, dass eine gesunde Demokratie nur mit einem starken, tüchtigen und vor allem unabhängigen obersten Finanzkontrollorgan gesund bleiben kann.

Das Parteiengesetz in seiner jetzigen Form hat unserem Rechnungshof das Leben leider nicht immer einfach gemacht. So bekam der Rechnungshof bisher nur rudimentäre Informationen zu den Parteienfinanzen und den Wahlkampfkosten, keine detaillierten Aufschlüsselungen der Wahlkampfkosten, keine direkte Einsicht in die Buchhaltung und null Einsicht in Inseratengeschäfte. Es galten eine viel zu hoch gesetzte Meldegrenze für Parteienspenden und verkraftbare Geldbußen bei Verstößen.

Kurz gesagt war es ein Gesetz, das das Verschleiern und Verschönern der Parteikassen nicht sonderlich erschwert hat und mithilfe dessen solche Vergehen auch nur unzu­reichend bestraft werden konnten. Trotz dieser Hindernisse haben die letzten Jahre gezeigt, was ein tüchtiger Rechnungshof, und das ist er auch erfreulicherweise weiterhin, unter der resoluten Führung von Präsidentin Margit Kraker bewirken kann. Ich bin sehr froh, dass Margit Kraker diese Aufgabe auch weiterhin ausüben wird, denn sie macht das wirklich großartig, wie der gesamte Rechnungshof. Unser herzlicher Dank gilt also dem gesamten Team. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist heute klarer denn je, dass es gesunde Demokratiepolitik nur mit einer unab­hängigen Einsicht und Prüfung durch Kontrollorgane geben kann. In Zukunft wird der Rechnungshof noch viel mehr für das Vertrauen in der Politik in unserem Land leisten können. Künftig wird der Rechnungshof eine viel umfassendere Kontrollfunktion aus­üben können, in Parteibücher Einsicht nehmen können, bei Ungereimtheiten den Verfas­sungsgerichtshof entsprechend informieren können und bereits sechs Monate nach einer Wahl die Wahlkampfausgaben aller Parteien überprüfen können.

Zudem werden nicht nur Einnahmen und Ausgaben, sondern auch Vermögen, Schul­den, Darlehen und auch Kredite künftig offengelegt werden müssen, und eine weit­reichende Impressumpflicht für Medieninserate wird in Wahlkampfzeiten für die dringend notwendige Transparenz sorgen.

Dazu kommt noch eine ganzjährige Spendentransparenz – Kollege Scherak hat es schon angesprochen –: Parteispenden sind schon ab 500 Euro meldepflichtig und müssen mit einem Namen versehen werden, sodass die Stückelung größerer Spenden, was ja immer wieder Thema war, deutlich erschwert wird. Das ist ein weiterer wichtiger Punkt, um Transparenz hineinzubekommen.

Wir werden auch in Zukunft unser Hohes Haus und unsere Kontrollrechte als Parlament stärken, denn künftig werden Parlamentsklubs von alleine eine Sonderprüfung des Rechnungshofes in Auftrag geben können, was ein großer Schritt für die demokratische Legitimität des österreichischen Parlaments ist.

Auch bei den Vereinen und den Statuten müssen wir Transparenz einziehen lassen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, ohne den wird es nicht gehen. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Transparenz von Statuten von Vereinen in Österreich“

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung, im Besonderen der Bundesminister für Inneres, wird ersucht, dem Nationalrat zeitnah eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die darauf abzielt, das Vereinsgesetz dahingehend zu novellieren, dass eine unkomplizierte Abfrage der jeweils geltenden Vereinsstatuten eines bestimmten Vereins für die Öffentlichkeit möglich ist.“

*****

Ich finde, das ist ein wichtiger Schritt, denn diese Statuten sind für uns einfach öffentlich nicht einsichtig, und das schiebt uns auch im Untersuchungsausschuss immer wieder einen Riegel vor.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein Parteienfinanzierungsgesetz, es ist ein Transparenz- und Kontrollpaket. Noch nie hat unser Rechnungshof derartige Kompetenzen gehabt, um sicherzustellen, dass unsere Demokratie offen, fair und auch sauber bleibt. Die größten Gewinner dieses Gesetzes sind die österreichische Demo­kratie und damit auch die österreichische Bevölkerung.

Es ist unbestritten, dass die Finanz- und Korruptionsfälle der letzten Jahre, von Ibiza über ehemalige Vizekanzler – da war man sehr großzügig, wie wir wissen, und hat mit Spenden und Spesen herumgeworfen – bis hin zu aktuellen Ereignissen rund um das Beinschab-Tool, der Legitimität unserer politischen Parteien, unseres politischen Sys­tems nachhaltig geschadet haben.

Tun wir etwas dagegen! Dieses Gesetz ist ein riesiger Schritt in die richtige Richtung. Wir alle sind es unserer Demokratie schuldig. Vielen Dank für eure Zustimmung! – Danke. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.18

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbständiger Entschließungsantrag

gemäß § 53 Abs. 1 GOG-NR

der Abgeordneten Andreas Ottenschläger und Sigrid Maurer, Wolfgang Gerstl, David Stögmüller

Kollegen und Kolleginnen,

betreffend Transparenz von Statuten von Vereinen in Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte (TOP 15) über den Bericht des Verfassungs­aus­schusses über den Antrag 2487/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), das Mediengesetz und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 (VfGG) geändert werden sowie über den Antrag 34/A und zu 34/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, über den Antrag 35/A und Zu 35/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird und über den Antrag 454/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (1637 d.B.)

Begründung

Mit 1. Jänner 2023 soll das neue Parteiengesetz in Kraft treten, das erstens die Definition von sogenannten „nahestehenden Organisationen" ausdehnt und das andererseits an das Bestehen einer nahestehenden Organisation umfassende Rechtsfolgen knüpft.

Für die politischen Parteien selbst aber auch für die Öffentlichkeit wird es also uner­lässlich sein zu wissen, welcher Verein eine nahestehende Organisation ist. Für das Bestehen einer nahestehenden Organisation kommt es auf die Statuten der politischen Partei an; es kann aber auch darauf ankommen, ob im Statut einer Organisation bzw. eines Vereins auf eine politische Partei Bezug genommen wird und daher möglicher­weise eine nahestehende Organisation gegeben ist.

Derzeit ist nach dem Vereinsgesetz aber nur die lokale Einschau in Statuten möglich, nicht jedoch der Abruf über das zentrale Vereinsregister.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung, im Besonderen der Bundesminister für Inneres, wird ersucht, dem Nationalrat zeitnah eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die darauf abzielt, das Ver­einsgesetz dahingehend zu novellieren, dass eine unkomplizierte Abfrage der jeweils geltenden Vereinsstatuten eines bestimmten Vereins für die Öffentlichkeit möglich ist.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Andreas Minnich. – Bitte, Herr Abgeordneter.