20.08

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen haben wir in einer Sondersitzung das dritte Entlastungspaket beschlossen. Deshalb, der Herr Finanzminister hat es gerade gesagt, ist diese Novelle zum Bundesfinanz­rahmen­gesetz und Bundesfinanzgesetz notwendig, um die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Auszahlungen sicherzustellen. Das ist der Grund für diese Novelle – nicht mehr und nicht weniger.

Weil es wirklich treffsichere Maßnahmen sind, möchte ich noch einmal einige davon erwähnen. Folgende Maßnahmen sind in dieser Novelle abgebildet: einmalig 300 Euro für Bezieher der Studienbeihilfe, des Krankengeldes und der Sozialhilfe; 180 Euro Fami­lienbonus für jedes Kind; 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Antiteuerungsbonus.

Natürlich haben wir auch noch weitere Maßnahmen beschlossen, welche nicht in dieser Novelle abgebildet sind, nämlich Einmalzahlungen an Bezieherinnen und Bezieher der Ausgleichszulage und einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, 500 Euro Teue­rungsabsetzbetrag, Einmalzahlungen für Pensionistinnen und Pensionisten, die Erhö­hung des Familienbonus von 1 500 auf 2 000 Euro und die Erhöhung des Kindermehr­betrages auf 550 Euro.

Die strukturellen Maßnahmen, die eine dauerhafte Entlastung der Bevölkerung bewir­ken, nämlich die Abschaffung der kalten Progression, die Valorisierung der Sozialleis­tungen und die Senkung der Lohnnebenkosten, sind in dieser Novelle natürlich noch nicht drin, weil sie noch nicht beschlossen wurden.

Da die SPÖ und die FPÖ diesen wirklich fairen und treffsicheren Maßnahmen allerdings nicht zugestimmt haben, was wirklich ein Wahnsinn ist, verstehe ich natürlich auch, dass Sie der Veranlassung der Auszahlung nicht zustimmen, was ebenfalls ein Wahnsinn ist. Anstatt uns bei dieser Umsetzung zu unterstützen und dadurch den Menschen in Öster­reich zu helfen, skandalisieren Sie nur, machen alles schlecht und beschäftigen sich wirklich nur damit, die ÖVP zu verunglimpfen.

Auch als Opposition haben Sie Verantwortung – und ich würde Sie ersuchen, diese Verantwortung ernst zu nehmen und im Sinne unserer Menschen in Österreich auch da mitzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Ich möchte noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Budgetausschusses (1592 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (1572 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bun­desfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 und das Bundesfinanzgesetz 2022 geändert werden (2. Budget-Novelle 2022) (TOP 22)

Ich erläutere den Antrag in den Kernpunkten:

Mit diesem Abänderungsantrag erfolgt eine saldenneutrale Korrektur des Bundesfinanz­rahmengesetzes 2022 bis 2025, der UG 15: Finanzverwaltung, und der UG 42: Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. Die ursprünglichen Budgetüber­tragungen im BFRG für den Bereich Breitband waren zu hoch, da geplante RRF-Mittel und Rücklagenentnahme nicht korrekt im BFRG berücksichtigt wurden.

Das BFG 2022 bleibt durch den zweiten Abänderungsantrag grundsätzlich unverändert. Es wird lediglich der redaktionelle Verweis auf das BFRG korrigiert.

*****

Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weratschnig.)

20.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Budgetausschusses (1592 d.B.) über die Regie­rungsvorlage (1572 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrah­men­gesetz 2022 bis 2025 und das Bundesfinanzgesetz 2022 geändert werden (2. Budget-Novelle 2022) (TOP 22)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichts 1592 d.B. wird wie folgt geändert:

Artikel 1 (Änderung des Bundesfinanzrahmengesetzes 2022 bis 2025) wird wie folgt geändert:

1. Die Tabelle in Z 1 (§ 1) erhält hinsichtlich der Obergrenzen der Auszahlungen der Rubriken 0,1 und 4 für die Jahre 2022 bis 2025 folgende Fassung:

„Rubrik

Bezeichnung

Art der Auszahlungsbeträge

Jahr (Beträge in Millionen Euro)

2022

2023

2024

2025

 

 

 

 

 

 

 

0,1

Recht und Sicherheit

fix

12.572,372

11.794,820

11.275,398

11.470,653

 

 

 

 

 

 

 

4

Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt

fix

30.298,493

13.027,053

11.393,145

11.389,319

 

 

variabel

3.494,962

2.514,161

2.310,891

2.464,122

 

Summe 4

  

33.793,455

15.541,214

13.704,036

13.853,441“

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Die Tabelle in Z 2 (§ 2) erhält hinsichtlich der Obergrenzen der Auszahlungen der Untergliederungen 15 und 42 für die Jahre 2022 bis 2025 folgende Fassung:

„Unter-

Bezeichnung

Jahr (Beträge in Millionen Euro)

gliederung

2022

2023

2024

2025

15

Finanzverwaltung

1.422,245

1.474,664

1.583,415

1.657,169

42

Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

2.941,625

2.789,551

2.507,443

2.573,872

 

hievon fix

1.461,446

1.304,735

1.259,325

1.216,422

 

hievon variabel

1.480,179

1.484,816

1.248,118

1.357,450“

Artikel 2 (Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2022) wird wie folgt geändert:

1. Die Tabelle in Z 10 (Tabelle zur Untergliederung 15 für Seite 172 des Bundesvoranschlags) erhält folgende Fassung:

„Finanzierungsvoranschlag-

Obergrenze

BVA

BVA

Erfolg

Allgemeine Gebarung

BFRG

2022

2021

2020

Einzahlungen

 

131,787

108,598

165,643

Auszahlungen fix

1.422,245

1.518,585

1.131,380

1.177,286

Summe Auszahlungen

1.422,245

1.518,585

1.131,380

1.177,286

Nettofinanzierungsbedarf (Bundesfin.)

 

-1.386,798

-1.022,782

-1.011,643

 

Ergebnisvoranschlag

BVA

BVA

Erfolg

 

2022

2021

2020

Erträge

173,754

113,654

174,752

Aufwendungen

1.540,466

1.149,061

1.215,539

Nettoergebnis

-1.366,712

-1.035,407

-1.040,787“

2. Die Tabelle in Z 30 (Tabelle zur Untergliederung 42 für Seite 497 des Bundesvoranschlags) erhält folgende Fassung:

„Finanzierungsvoranschlag-

Obergrenze

BVA

BVA

Erfolg

Allgemeine Gebarung

BFRG

2022

2021

2020

Einzahlungen

 

612,967

634,209

926,293

Auszahlungen fix

1.461,446

1.547,606

1.891,098

1.611,490

Auszahlungen variabel

1.480,179

1.480,179

1.377,550

1.290,884

Summe Auszahlungen

2.941,625

3.027,785

3.268,648

2.902,374

Nettofinanzierungsbedarf (Bundesfin.)

 

-2.414,818

-2.634,439

-1.976,081

 

Ergebnisvoranschlag

BVA

BVA

Erfolg

 

2022

2021

2020

Erträge

585,817

642,689

987,712

Aufwendungen

3.031,673

3.278,789

2.886,877

Nettoergebnis

-2.445,856

-2.636,100

-1.899,164“

Begründung

Aufgrund der Novelle zum Bundesministeriengesetz 1986 werden die Agenden Tele­kommunikation, Breitband und Sicherheitsforschung vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft an das Bundesministerium für Finanzen, die Agenden des Tourismus an das Bundesministerium für Arbeit und Wirt­schaft und der Zivildienst an das Bundeskanzleramt übertragen. Die Auszahlungsober­grenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes 2022 bis 2025 (BFRG 2022-2025) der UG 15 und UG 42 müssen entsprechend bereinigt werden. In die UG 15 werden im Jahr 2022 125,938 Mio. € im BFRG 2022-2025 übertragen. Der Unterschied zur Übertragung im Bundesfinanzgesetz 2022 ist auf eine übertragene Rücklage zurückzuführen. Auch im Bundesvoranschlag sind die Verweise auf die Obergrenze des BFRG entsprechend zu korrigieren.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag. Karin Greiner. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.