20.33

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Vielleicht die wichtigsten Punkte aus meiner Sicht zum Abgabenände­rungsgesetz: Ich glaube, im Abgabenänderungsgesetz sind im Gegensatz zu dem, was Sie gerade behauptet haben, Frau Abgeordnete Doppelbauer, viele Ökologisierungs­schritte drinnen. Ein paar haben Sie auch erwähnt und positiv erwähnt, wie zum Beispiel die Befreiung von der Einkommensteuer bei Einkünften aus dem Betrieb von Foto­voltaikanlagen. Das ist beschränkt auf 12 500 Kilowattstunden Strom und entsprechend auch, was die Engpassleistung betrifft, auf kleine Anlagen beschränkt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass wir versucht haben, den Wettbewerbsvorteil, den der internationale Flugverkehr aktuell hat, weil internationale Flugreisen umsatz­steuer­befreit sind, etwas zu reduzieren, indem wir auch bei internationalen Bahnfahrten die Umsatzsteuer innerhalb des österreichischen Streckenteils auf null reduzieren. Damit gibt es da quasi mehr ausgeglichenen Wettbewerb, und das ist gut für das Bahnfahren und für all jene, die versuchen, diese Strecken ökologischer zurückzulegen.

Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass Selbstständige, wenn sie sich ein Wochen-, Monats- oder Jahresticket kaufen, 50 Prozent der Ausgaben dafür jetzt als pauschale Betriebsausgabe absetzen können, und auch das schafft einen Anreiz für Selbst­stän­dige, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.

Letzter Punkt ist der, an dem meine Vorrednerin Kritik geübt hat. Sie meint, es ist sozusagen eine unökologische Maßnahme. Ich behaupte das Gegenteil. Und zwar geht es da darum, wie Jobticket und das Pendlerpauschale zusammenwirken.

De facto ist es aktuell so – ich erlebe das immer wieder, wenn ich bei Unternehmen auf Besuch bin und die mir das berichten –: Unternehmen würden gerne ihren Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern ein Jobticket anbieten – ein Klimaticket, ob es jetzt für das Bundesland oder für ganz Österreich ist –, und die wollen das nicht, weil sie dann das Pendlerpauschale verlieren. Das ist tatsächlich teilweise ungerecht, und es passiert momentan auch: Wenn eine ArbeitgeberIn der MitarbeiterIn anbieten möchte, einen Teil der Strecke zu ersetzen, zum Beispiel den Teil, den man mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen kann, dann verliert die Mitarbeiterin auch das Pendlerpauschale für den restlichen Teil, der eben mit dem Zug nicht bewältigt werden kann.

Jetzt gibt es in diesem Abgabenänderungsgesetz eine Regelung, die sicherstellt, dass das eine geleistet werden kann und dann ein Teil, nämlich der Teil, der nicht abgedeckt ist, erhalten bleibt. Das schafft Anreize, dass mehr Leute das Jobticket annehmen und dann tatsächlich öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Das ist real so, ich habe das wirklich sehr oft erlebt. Das ist eine Maßnahme, die dazu führen wird, dass das Jobticket öfter in Anspruch genommen werden kann (Abg. Doppelbauer: Ja, aber entweder oder!), und ich bitte daher um Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.36

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme gelangt nun Herr Staatssekretär Tursky zu Wort. – Bitte, Herr Staatssekretär.