20.36

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Florian Tursky, MBA MSc: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Die Steuergesetzgebung hat die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Selbstständigen und die Unternehmen zu entlasten, sie soll möglichst einfach anwendbar sein, Stichwort Verwaltungs­verein­fachung – dazu werde ich auch als Digitalisierungsstaatssekretär noch einiges beizu­tragen haben –, und, zunehmend wichtiger, sie soll auch klimafreundliches Verhalten unterstützen, wie wir heute ganz besonders sehen.

Im vorliegenden Abgabenänderungsgesetz haben wir all das berücksichtigt, und ich möchte davon ein paar Punkte besonders herausstreichen.

Für Unternehmen gibt es wie bereits erwähnt etwa steuerliche Erleichterungen in der Forschungsförderung. Grundsätzlich können Unternehmen für Aufwendungen im Bereich der Forschung eine Forschungsprämie beanspruchen. Die eigene Forschungs­leistung von Unternehmen durfte bisher nicht in die Bemessungsgrundlage für diese Prämie miteingerechnet werden. Das soll sich jetzt ändern, und das ist auch ganz besonders bedeutend für die Start-up-Szene in unserem Land, denn gerade in Start-ups und kleinen Unternehmen ist meist auch die Geschäftsführung maßgeblich in die Forschungs- und Entwicklungsarbeit involviert.

Eine weitere wesentliche Verbesserung: Ein Antrag umfasst in der Regel ja mehrere Forschungsprojekte. Bisher wurde über einen Antrag einheitlich entschieden. In strittigen Fällen hat sich die Auszahlung der Prämie für den unstrittigen Teil daher massiv ver­zögert. Nunmehr wird es so sein, dass es in Bezug auf den unstrittigen Teil des Antrages sofort zur Auszahlung kommt.

Wichtige Steuererleichterungen gibt es wie bereits erwähnt auch für Leistungen aus der Sozialversicherung. Dabei soll verhindert werden, dass es aufgrund von Zusammen­fallen der Auszahlungen zu ungewollt erhöhten Steuerbelastungen für die Leistungs­bezieher kommt.

Weiters werden Zahlungen aus kollektivvertraglich geregelten Sozial- und Weiter­bildungsfonds bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.

Nach Ausbruch der Coronapandemie haben wir eine Reihe steuerlicher Begünstigungen und Gebührenbefreiungen eingeführt, die wir nun verlängern müssen – Corona ist ja leider, wie wir auch in diesen Tagen wieder sehen, nicht Geschichte und wird uns noch weiter begleiten. Das betrifft etwa die Steuerbefreiung auf Schutzmasken oder die Befreiung von Gebühren im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie.

Änderungen – darauf wurde auch bereits eingegangen, und ich darf das ganz besonders positiv hervorheben, weil wir eben genau einen Anreiz schaffen wollen – gibt es auch im Zusammenwirken zwischen Öffiticket und Pendlerpauschale. Wer vom Arbeitgeber das Klimaticket für das gesamte Bundesgebiet erhalten hat, kann nicht auch noch die Pendlerpauschale in voller Höhe erhalten – ich glaube, das muss jedem einleuchten. Um hier nicht falsche Anreize zu setzen, werden daher Klimaticket und Pendlerpauschale gegengerechnet.

Eine weitere Erleichterung betrifft die Selbstständigen: Um ihnen einen Anreiz zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu geben, können sie künftig 50 Prozent ihrer Aus­gaben für Tickets pauschal als Betriebsausgaben absetzen.

Um erneuerbare Energien weiter zu fördern, sollten Einkünfte von Privaten aus der Einspeisung von Fotovoltaikstrom bis zu einer bestimmten Energiemenge auch steuer­frei sein, wie bereits erwähnt. Ich bitte Sie daher auch um entsprechende Zustimmung. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.40

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.