21.10

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist heute schon ein guter Tag für die Pflege ge­wesen, es ist auch ein guter Tag für die Feuerwehren und für unsere Einsatzkräfte und vor allem für die freiwilligen Mitglieder im Bereich der Feuerwehren. Es sind fast 350 000 Menschen in Österreich, die Tag und Nacht und rund um die Uhr für uns zum Einsatz bereit sind, wenn es notwendig ist – sei es zur Brandbekämpfung, sei es bei technischen Einsätzen, sei es bei Verkehrsunfällen, sei es dann, wenn es wie in den letzten Tagen im Bundesland Kärnten oder auch in anderen Gegenden darum geht, die Menschen vor Hochwasser, vor Muren, vor Verschlammungen zu schützen.

Die Feuerwehren leisten einen unverzichtbaren Beitrag in Österreich, und es ist allen zu danken, die sich da ehrenamtlich engagieren. Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir den Katastrophenfonds um 20 Millionen Euro aufstocken können und so auch die Wertschätzung, den Respekt und die Anerkennung gegenüber dieser ehrenamt­lichen Tätigkeit zum Ausdruck bringen können. Das gebührt den ehrenamtlichen Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Die Diskussion gibt es ja schon länger: Wie kann man denn den Feuerwehren etwas zugutekommen lassen? Wie können wir ihnen gerade beim Ankauf von Einsatz­fahr­zeugen, von technischen Geräten, die notwendig sind, die die Einsatzpläne auch vor­schreiben, zusätzlich unter die Arme greifen? Es gibt jetzt eine Regelung durch die Aufstockung des Katastrophenfonds – ursprünglich haben wir gesagt, 15 Millionen Euro, es sind dann 20 geworden, nachdem man nach der Begutachtung gesehen hat, dass das eigentlich eher die ausreichende Summe ist –, nämlich in die Richtung gehend, wie das Land Niederösterreich es schon vorgelebt hat: Wenn ein Einsatzfahrzeug einen Anschaffungswert von ungefähr 400 000 Euro hat, die Mehrwertsteuer bekanntlich 20 Prozent, also 80 000 Euro ausmacht, dann kann den Feuerwehren in etwa dieser Betrag zurückgegeben werden.

Das ist wahnsinnig viel Geld, und jeder, der in der Kommunalpolitik tätig ist oder war – und ich war das 24 Jahre lang, sieben Jahre als Vizebürgermeister –, weiß, wie viel Kraft und Mühe es einen Bürgermeister, die Kommune, den Gemeinderat kostet, dass man diese notwendigen Anschaffungen auch bewerkstelligen kann. Das Land unterstützt, die Feuerwehren selber helfen mit, mit Festen, mit Veranstaltungen, was in den letzten zweieinhalb Jahren auch nur eingeschränkt möglich war, um diese Gerätschaften und auch die Feuerwehrhäuser zu finanzieren, sozusagen alles, was dazugehört, dass man auch den Ehrenamtlichen im Bereich der Feuerwehr eine gute Infrastruktur zur Ver­fügung stellen kann. Das ist ja das Einzige, was sie bekommen – dafür, dass sie ihre Freizeit opfern, dafür, dass sie ihre Qualifikation in den Dienst der Menschen stellen, und auch dafür, dass sie rund um die Uhr einsatzbereit sind. Daher sind diese 20 Millionen Euro, mit denen wir den Katastrophenfonds aufstocken, zur Verfügung stellen, gut investiert. Das ist gut investiertes Geld für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer freiwilligen Feuerwehren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich bringe diesbezüglich noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Hofinger, Stögmüller ein und möchte kurz erläutern, warum. Es sind ja sozusagen die Mittel, die auch an der Feuerschutzsteuer hängen. Wir haben ungefähr 47 Millionen Euro, die aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt werden, 71 Millionen Euro aus dem Bereich der Feuerschutzsteuer, insgesamt ein Betrag von 117 Millionen Euro, und wir stocken das um 20 Millionen Euro auf. Wir wollen aber, dass das Geld auch abgeholt werden kann. Es gibt einige Bundesländer, die diese Feuerschutzsteuer zwar insge­samt, kann man sagen, für das Feuerwehrwesen verwenden, aber unterschiedliche Zugänge dazu haben, und deshalb ändern wir ein Wort ab. Ich verlese jetzt den Antrag, Herr Präsident:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Manfred Hofinger, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 2647/A der Abgeordneten August Wöginger, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird (TOP 29)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts 1590 d.B. wird wie folgt geändert:

1. Im Gesetzestitel wird die Wortfolge „geändert wird“ durch „geändert werden“ ersetzt

2. Nach der Promulgationsklausel lautet die Überschrift:

„Artikel 1

Änderung des Katastrophenfondsgesetzes 1996“

3. In Z 2 lautet § 5b Abs. 3 wie folgt:

„(3) Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist ein Nachweis des Landes, dass die Erträge aus der Feuerschutzsteuer vorwiegend“ – und das ist die Änderung – „für Zwecke der Feuerwehren verwendet werden.“

Begründung

Redaktionelle Änderungen

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Was ist die Begründung dafür? – Dass die Mittel auch wirklich zu 100 Prozent abgeholt werden können. Es ist eine rechtliche Klarstellung in diesem Bereich. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) – Ja, Kollege Krainer, es ist wirklich nur die rechtliche Klarstellung, dass die Mittel auch wirklich abgeholt werden können. Wir wollen, dass die Feuerwehren diese Mittel auch bekommen. Die Gerätschaften werden teurer, das ist eine Heraus­forderung für die Feuerwehren, aber auch für die Gemeinden, letzten Endes auch für die Bundesländer. Wir wollen aber, dass das Geld wirklich auch zu den freiwilligen Feuer­wehren kommt. Mir geht es darum, dass wir nicht zusätzlich 20 Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung stellen und dann womöglich nicht gewährleistet ist, dass dieses Geld auch zu 100 Prozent abgeholt werden kann. – Daher dieser Abände­rungsantrag.

Ich bin froh und ich bedanke mich noch einmal bei all jenen, die mitwirken, dass das möglich wird. Es ist sicherlich ein kleines Signal oder ein kleines Zeichen, aber ein wichtiges Zeichen für das Ehrenamt, für die Feuerwehren in unserem Lande, gerade wenn man jetzt in letzter Zeit immer wieder sieht, dass die Herausforderungen für den Katastrophenschutz enorm anwachsen, gerade auch durch die Hochwässer, durch die Klimaveränderung – nennen wir es beim Namen. Es ist heute so, dass überall im Bundesgebiet von Mitte Mai bis in den August hinein ständig Schäden durch Hoch­wasser, Überflutungen, Murenabgänge entstehen – und die Feuerwehren sind dieje­nigen, die, egal zu welcher Tages- und Nachtzeit, den Menschen dann beistehen. Daher ist es wichtig, dass wir sie bei der Anschaffung ihrer Gerätschaften, die nicht billiger, sondern teurer werden, unterstützen. Diese 20 Millionen Euro sind gut investiertes Geld für die Feuerwehren in Österreich. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Einen Satz möchte ich auch zum zweiten Punkt, den wir hier mitdiskutieren, zum Zweck­zuschussgesetz für die Bundesländer, sagen: 500 Millionen Euro kommen aus dem Recoveryfund für die Bundesländer aufgrund der Coronasituation, die wir hatten, um hier auch unterstützen zu können. Wir holen das Geld ab und verteilen es nach dem Bevölkerungsschlüssel. Für mein Bundesland Oberösterreich bedeutet das 82 Millionen Euro, die für gewisse Zwecke verwendet werden können. Neben den Gemeindepaketen von rund 2,5 Milliarden Euro insgesamt, die wir verabschiedet haben, ist es - - (Abg. Seidl: Die Lampe leuchtet!) – Ja, sie leuchtet, aber wir haben ein bissel Zeit, und jetzt verrede ich auch einmal etwas davon, wenn es recht ist, Frau Kollegin, weil es mir wichtig ist. Die Feuerwehren sind mir wichtig, und da rede ich auch, solange ich will. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Da ich ja als Innviertler auch ein Föderalist bin, ist es mir auch wichtig, dass das Zweck­zuschussgesetz für die Länder auch umgesetzt wird. Für mein Heimatbundesland sind das 82 Millionen Euro. Das sind Gelder, die ankommen. Das ist wichtig, dass wir auch gerade dort ansetzen können, wo wir Mehrausgaben gehabt haben.

Also alles in allem, würde ich meinen, gibt es keinen Grund, diesen beiden Gesetzen nicht zuzustimmen. Es ist wichtig für die Republik und vor allem für die Menschen und vor allem für die Ehrenamtlichen in der Feuerwehr, dass wir diesen Gesetzen auch die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.19

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß ein­gebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lercher. – Bitte.