21.22

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Ja, es ist wirklich so: Was die Feuerwehren betrifft, kann ich meinen beiden Vorrednern nur zustimmen und auch Herrn Wöginger grundsätzlich einmal recht geben, dass das ein sehr positives Gesetz ist, das in die richtige Richtung geht. Man muss aber schon ein bisschen relativieren und man muss noch mehr tun. Ich fordere jetzt nicht einfach etwas, weil ich sage, dass die Opposition immer etwas fordern muss und es immer zu wenig ist, sondern ich glaube, wir müssen wirklich ernsthaft darüber nachdenken, wie wir da in Zukunft weitermachen.

Grundsätzlich einmal zum Katastrophenfondsgesetz: Diese 20 Millionen Euro sind im Grunde dafür gedacht, dass die Gemeinden, die ja die Fahrzeuge ankaufen – und das ist eine langjährige Diskussion und Forderung –, über einen Umweg zumindest eine gewisse Abgeltung für die Mehrwertsteuer bekommen, die sie für die Autos bezahlen. Das ist wichtig und richtig, die Katastrophenfondsmittel der Feuerwehren werden damit um diese 20 Millionen jährlich erhöht. Es hat aber in den letzten Jahren aufgrund der Entwicklung unseres BIPs – und davon ist das abhängig – leider einen Einbruch bei diesen Mitteln gegeben, und das wurde noch nicht ausgeglichen, also da fehlt ein bisschen etwas. – Das ist jetzt der erste Schritt in die richtige Richtung.

Und wir haben jetzt natürlich eine massive Teuerung: Ich habe gerade ein Angebot für ein neues Feuerwehrauto bei mir auf dem Schreibtisch liegen, das vor ein paar Monaten noch 330 000 Euro gekostet hat und jetzt 400 000 Euro kostet – wir haben also bei dem Ganzen eine Preissteigerung um 30 Prozent!

Der Abänderung des Antrages betreffend die Verwendung der Feuerschutzsteuer wer­den wir auch zustimmen, weil es um die Feuerwehren geht. Ich möchte dir, Kollege Wöginger, und deinen beiden Landeshauptleuten in Oberösterreich und in Salzburg aber mit auf den Weg geben, dass man den Feuerwehren die Feuerschutzsteuer, die ihnen auch zustehen würde, in Zukunft auch zukommen lässt und das Geld nicht für Quer­finanzierungen irgendwo anders hinschiebt. Die anderen Bundesländer geben es nämlich den Feuerwehren, aber die Oberösterreicher und die Salzburger offensichtlich nicht. Wir werden dem aber zustimmen, weil es eben für die Feuerwehren und für die Freiwilligen ist.

Das Zweite ist der Zweckzuschuss an die Länder aus Geldern der Aufbau- und Re­silienzfazilität der Europäischen Union. Jetzt sage ich einmal: circa 700 Milliarden Euro hat die EU aufgenommen – Schulden –, und wir kriegen jetzt einen Teil davon zurück. Wir haben das zwar kritisiert, weil damit im Grunde auch eine Schuldenunion entstanden ist und wir für viel mehr haften, als wir kriegen – Österreich haftet nämlich für 12 bis 14 Milliarden Euro, bekommt aber circa 3,5 Milliarden Euro. 500 Millionen gehen jetzt an die Länder, das ist auch in Ordnung, das ist gut und wichtig, aber es muss uns schon bewusst sein, dass wir Österreicher für diese Schulden, die die EU aufgenommen hat, auch haften und dass das nichts Geschenktes ist, sondern etwas, das jeder wieder verdienen muss.

Von den 500 Millionen Euro bekommen 32 Millionen Euro die Kärntner – darauf komme ich dann vielleicht später noch zurück –, das soll für den Wiederaufbau verwendet werden. In Kärnten – du hast es auch angesprochen, lieber Gust Wöginger – hat es eine Unwetterkatastrophe gegeben, und ich weiß, dass der Herr Bundeskanzler in den letzten Tagen auch dort war und sich das angeschaut hat. Ich habe leider in den letzten Jahren mehrere solche Katastrophen miterleben müssen, direkt betroffen ist auch unsere Gemeinde, auch viele Nachbargemeinden, vor allem im Oberkärntner Raum – auch Obernosterer oben im Gailtal –, sind betroffen. Quer durchs Land passieren leider immer öfter solche Katastrophenereignisse.

Ich muss ehrlich sagen, es ist erschreckend, was bei diesem Katastrophenereignis passiert ist, vor allem in den beiden Gemeinden Arriach und Treffen. Da stehen Häuser bis zum Dach im Schlamm, es hat einen Toten gegeben und Leute mussten in der Nacht auf dem Dach oben sitzen und um ihr Leben bangen. Es ist Gott sei Dank nicht mehr passiert, aber sie stehen vor dem Nichts. Es sind viele Häuser, die einen sogenannten Totalschaden haben.

Du hast auch die Feuerwehren genannt, die dort jetzt im Einsatz sind: Diese leisten wirklich Unvorstellbares, und vor allem sind es freiwillige Leistungen. In Kärnten hat man auch schon – ich weiß nicht, wie es in den anderen Bundesländern ist – einen soge­nannten KAT-Zug eingerichtet, also eine spezielle Mannschaft mit Personen – das ist auch von der freiwilligen Feuerwehr –, die dann speziell bei diesen Katastrophen­einsätzen zum Einsatz kommen. Diese Leute stehen am nächsten Tag mit eigenem Gerät da, und nicht nur, dass die sich Urlaub nehmen und freiwillig dort mitarbeiten, stellen die Unternehmen die Mitarbeiter auch frei. Jeden Tag stehen aus jedem Bezirk 100 Leute mit Gerätschaft dort und wickeln das professionell ab und helfen freiwillig mit. Das kann man, neben dem Bundesheer und neben Privaten und Leuten, die spenden – die Spendenbereitschaft ist wirklich groß und die Solidarität in der Bevölkerung ist riesig – nicht hoch genug schätzen. Gott sei Dank wird geholfen.

Ich sage es noch einmal: Die Feuerwehr ist uns Politikern einen Schritt voraus, und deshalb müssen wir jetzt meines Erachtens einen Schritt nach machen. Wir werden umdenken müssen, was die Abgeltung aus dem Katastrophenfonds betrifft.

Ich rede zuerst einmal von den Gemeinden: Bei den Gemeinden ist es so, dass man vom Bund 50 Prozent des Schadens aus dem Katastrophenfonds refundiert bekommt. Die beiden Gemeinden werden es unmöglich schaffen – unmöglich schaffen! –, dass sie die 50 Prozent stemmen, weil es dort um Millionen geht. Das heißt, sie brauchen eine Sonderunterstützung. Wir werden ihnen eine Sonderunterstützung geben müssen, sonst schaffen sie das nicht.

Die Landesregierung, Landesrat Fellner, hat zwar Bedarfszuweisungsmittel außerhalb des Rahmens zugesagt, aber das sind auch Gemeindemittel. Also nicht falsch ver­stehen – auch vielleicht von dieser Stelle aus an Herrn Landesrat Fellner –, aber wir erwarten uns auch, dass das Land da eigene Mittel zur Verfügung stellt und nicht nur die Gemeindemittel umwidmet und dann den Gemeinden gibt; da muss schon auch das Land in die Tasche greifen. Der Bund muss da aber auch zusätzlich in die Tasche greifen.

Ich werde auch einen entsprechenden Antrag auf Unterstützung der Gemeinden stellen, damit man den Gemeinden über das Land eine Soforthilfe zur Verfügung stellt. Es gibt also einen Entschließungsantrag, den ich hiermit einbringe – und es freut mich, dass die SPÖ da mitgegangen ist –:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Soforthilfe für Kärnten – Unwetterkatastrophe im Gegendtal“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Land Kärnten umgehend eine Sonder­unterstützung in Höhe von zumindest 25 Millionen Euro zur raschen Wiederherstellung der Infrastruktur sowie für Sofortmaßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes nach den Unwettern im Gegendtal zur Verfügung zu stellen.“

*****

Wir haben gesehen, dass es in den letzten Jahren ähnliche Unterstützungen für die Steiermark gegeben hat. Ich sage einmal, mit grober, vorsichtiger Kostenschätzung geht man in Kärnten davon aus, dass ein Schaden von rund 100 Millionen Euro entstanden ist, ich glaube also, eine solche Sonderunterstützung wäre unbedingt erforderlich und wichtig. Ich hoffe, dass wir da auch im Parlament zusammenstehen und den Betroffenen wirklich helfen. Es soll auch kein Politikum sein. Ich freue mich über jeden, der den Antrag mit unterstützt, und ich freue mich, wenn der Finanzminister diese Mittel frei­macht; die brauchen es dort. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

Das Zweite ist das Thema der Privaten: Bei den Privaten haben wir einfach das Problem, über das wir auch schon oft diskutiert haben, dass die Versicherungen aussteigen. Das heißt, zum Großteil bekommen sie von den Versicherungen nichts – circa 15 000 bis 20 000 Euro, eine Pauschalabgeltung –, haben aber Hunderttausende Euro Schaden, teilweise einen Millionenschaden.

Über den Katastrophenfonds, wie er derzeit aufgestellt ist, bekommen sie dann noch 20 bis 30 Prozent. Das heißt, sie bleiben auf 70 bis 80 Prozent der Kosten sitzen. Das geht nicht, das schaffen die Leute nicht. Wir müssen ihnen helfen, und deshalb müssen wir diesen Katastrophenfonds neu aufstellen und diesen Betroffenen eine hundert­pro­zentige Abgeltung aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung stellen. Es kann morgen jeden treffen – auch hier in Wien jemanden; es hat letztes Jahr auch in Wien Unwetter gegeben, auch in Wien sind Keller unter Wasser gestanden, in den ländlichen Regionen draußen sowieso. Es kann passieren, dass morgen mit einem Gewitter innerhalb von Minuten eine Existenz vernichtet ist. Ich glaube, das müssen uns unsere Leute wert sein, dass wir mit ihrem eigenen Steuergeld sicherstellen, dass sie da geschützt sind, wenn schon die Versicherungen aussteigen.

Man könnte einen Teil dieses Geldes, dieses Wiederaufbaufonds, im Katastrophenfonds zweckwidmen – das heißt, der Bund bekommt ja jetzt noch 3 bis 4 Milliarden Euro und dann auch noch eine entsprechende Speisung zusätzlich –, sodass der auch erhalten bleibt, ähnlich wie es der ERP-Fond nach dem Krieg war, ein Wiederaufbaufonds, und dann könnte man in Zukunft die Katastrophenschäden den Leuten wirklich zu 100 Pro­zent abgelten. Das wäre auch eine nachhaltige Investition in die Infrastruktur.

Deshalb bringe ich auch einen zusätzlichen Antrag ein, auch wieder gemeinsam mit der SPÖ:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „vollständige Abgeltung finanzieller Schäden für Betroffene von Unwetterkatastrophen“

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig die finan­ziellen Schäden aufgrund von Unwettern und sonstigen Naturkatastrophen nach Abzug von Versicherungsleistungen und sonstigen finanziellen Hilfen vollständig aus dem Katastrophenfonds abgegolten werden.“

*****

Ich glaube, das sind wir unserer Bevölkerung schuldig. Das wäre ein ganz wichtiger Schritt. Ich sage es noch einmal: Es kann morgen jeden treffen.

Ich ersuche euch, wirklich ernsthaft darüber nachzudenken, ob ihr hier nicht mitgeht. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

21.32

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Soforthilfe für Kärnten - Unwetterkatastrophe im Gegendtal

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 29, Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2647/A der Abgeordneten August Wöginger, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird (1590 d.B.)

in der 168. Sitzung des Nationalrates am 7. Juli 2022

Schwere Unwetter haben in der Nacht von 28. auf 29. Juni 2022 ganze Ortschaften im Bezirk Villach-Land (K) – speziell im Gegendtal – verwüstet. Besonders betroffen waren die Orte Treffen, Arriach, Afritz am See und Töbring. In Afritz am See wurde beispiels­weise ein Kraftwerk der KELAG komplett weggerissen, in Treffen sorgte der Pöllinger Bach für Überschwemmungen und Arriach wurde von der Außenwelt abgeschnitten.

Unentwegt versuchten freiwillige Helfer, Rotes Kreuz, Feuerwehr, Bundesheer, Was­serrettung und weitere Einsatzkräfte die Versorgung für die betroffene Bevölkerung wei­testgehend sicherzustellen. Aufgrund anhaltender Gefahren mussten einige Personen sogar per Hubschrauber evakuiert werden, nachdem ein Teil der Straßeninfrastruktur komplett zerstört wurde. Für viele Unwetteropfer bedeutet die aktuelle Situation nicht nur eine große psychische Belastung, sondern vor allem auch eine finanzielle Herausfor­derung, die die meisten nicht ohne Hilfe stemmen werden können.

Laut dem zuletzt vorgelegten 13. Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2018 und 2019 (III-120 d.B.) wurde der Katastrophenfonds in den Berichtsjahren 2018 und 2019 mit Abgabenanteilen i.H.v. 1,07% des Aufkommens an Einkommenssteuer und Kör­perschaftssteuer dotiert. Zudem verfügt der Fonds über Rücklagen von rund 30,0 Mio. Euro. Sollten diese erschöpft sein, „können die Abgabenteile durch Beschluss der Bun­desregierung für Zwecke der Abgeltung von Schäden durch Naturkatastrophen erhöht werden“1. Das heißt, für die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel genügt ein Be­schluss der Bundesregierung, wenn die Rücklagen des Katastrophenfonds erschöpft sind.

Die Unwetter im Gegendtal haben für das Land Kärnten durch die immensen Schäden an der Infrastruktur wie Straßen oder der Stromversorgung eine enorme finanzielle Belastung verursacht. Da der Wiederaufbau der Infrastruktur zur Unterstützung der Bevölkerung rasch erfolgen muss, stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Land Kärnten umgehend eine Sonder­unterstützung in Höhe von zumindest 25 Millionen Euro zur raschen Wiederherstellung der Infrastruktur sowie für Sofortmaßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes nach den Unwettern im Gegendtal zur Verfügung zu stellen.“

1 BMF (2020): Katastrophenfondsgesetz 1996. 13. Bericht des Bundesministers fürs Finanzen, S. 4.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, MMag. DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend vollständige Abgeltung finanzieller Schäden für Betroffene von Unwetter­katastrophen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 29, Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2647/A der Abgeordneten August Wöginger, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird (1590 d.B.)

in der 168. Sitzung des Nationalrates am 7. Juli 2022

Schwere Unwetter haben in der Nacht von 28. auf 29. Juni 2022 ganze Ortschaften im Bezirk Villach-Land (K) – speziell im Gegendtal – verwüstet. Besonders betroffen waren die Orte Treffen, Arriach, Afritz am See und Töbring. In Afritz am See wurde unter ande­rem ein Kraftwerk der KELAG komplett weggerissen, in Treffen sorgte der Pöllinger Bach für Überschwemmungen und Arriach wurde von der Außenwelt abgeschnitten.

Unentwegt versuchten freiwillige Helfer, Rotes Kreuz, Feuerwehr, Bundesheer, Wasser­rettung und weitere Einsatzkräfte die Versorgung für die betroffene Bevölkerung weitest­gehend sicherzustellen. Aufgrund anhaltender Gefahren mussten einige Personen sogar per Hubschrauber evakuiert werden, nachdem ein Teil der Straßeninfrastruktur komplett zerstört wurde. Für viele Unwetteropfer bedeutet die aktuelle Situation nicht nur eine große psychische Belastung, sondern vor allem auch eine finanzielle Herausforderung, die die meisten nicht ohne Hilfe stemmen werden können. Zwischen 10.000 und 15.000 Euro bekommen private Unwetteropfer erfahrungsgemäß von ihren Versicherungen bei Elementarereignissen erstattet. Zusätzlich können über das Kärntner Nothilfswerk zur finanziellen Notfallüberbrückung bis zu 10.000 Euro pro Person beantragt werden. Aus dem Katastrophenfonds des Bundes können Private „in der Regel mit einer Hilfe von rund 20 bis 30%, in Härtefällen bis zu 80%, seines erlittenen Schadens rechnen“1. Bedenkt man, dass ein klassisches Einfamilienhaus in Österreich mit rund 350.000 Euro zu Buche schlägt, so würde dies für die betroffenen Menschen, deren Häuser komplett zerstört wurden, bedeuten, dass sie auf ca. 70% (außer bei Härtefällen) der Kosten sitzen bleiben werden, was rund 245.000 Euro ausmachen würde. Dass die Situation aufgrund der massiv angestiegenen Baukostenpreise, der schwer verfügbaren Zeit- und Personalressourcen am Bau, der hohen Zinssätze und der zusätzlichen Hürden bei Kreditvergaben aktuell mehr als schwierig ist, ist jedem Häuslbauer bewusst, trifft die Gegendtaler nun jedoch mit voller Wucht. Für die Betroffenen im Gegendtal schließt ein Katastrophenereignis an das andere: Nach dem Verlust von vielen Wertgegenständen oder sogar dem Eigenheim droht der finanzielle Kollaps.

Angesichts der Tatsache, dass es bereits ein Katastrophenfondsgesetz in Österreich gibt und viele Menschen unverschuldet in einer Zeit, die ohnehin größtmögliche wirt­schaftliche Anstrengungen abverlangt, um den Lebensalltag finanzieren zu können, ihr Hab und Gut in Geröll- und Wassermassen verloren haben, ist es Gebot der Stunde, eine Sonderunterstützung durch den Katastrophenfonds für eine bis zu 100%-ige Über­nahme der Schadenssummen für die Betroffenen aus den Gemeinden im Gegendtal einzuführen.

Laut dem zuletzt vorgelegten 13. Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2018 und 2019 (III-120 d.B.) wurde der Katastrophenfonds in den Berichtsjahren 2018 und 2019 mit Abgabenanteilen i.H.v. 1,07% des Aufkommens an Einkommenssteuer und Kör­perschaftssteuer dotiert. Zudem verfügt der Fonds über Rücklagen von rund 30,0 Mio. Euro, sollten diese erschöpft sein, „können die Abgabenteile durch Beschluss der Bun­desregierung für Zwecke der Abgeltung von Schäden durch Naturkatastrophen erhöht werden“ 2. Das heißt, für die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel genügt ein Be­schluss der Bundesregierung, wenn die Rücklagen des Katastrophenfonds erschöpft sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig die finan­ziellen Schäden aufgrund von Unwettern und sonstigen Naturkatastrophen nach Abzug von Versicherungsleistungen und sonstigen finanziellen Hilfen vollständig aus dem Katastrophenfonds abgegolten werden.“

1 BMF (2012): Katastrophenfonds in Österreich, S. 3.

2 BMF (2020): Katastrophenfondsgesetz 1996. 13. Bericht des Bundesministers fürs Finanzen, S. 4.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Beide Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.