13.01

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren des Hohen Hauses! Werte Zuseherinnen und Zuseher, die diese Sitzung verfolgen, hier im Haus beziehungsweise zu Hause! Das Rechtsstaat- und Antikorruptionsvolksbegehren wurde von über 300 000 Menschen unterzeichnet, wenn man die Eintragungen und die Unterstützungen zusammenzählt, und liegt damit an zweiter Stelle jener Volksbegehren, die wir heute in die erste Lesung nehmen.

Das zeigt, dass die Themen dieses Volksbegehrens den Menschen ein Anliegen sind, und es ist auch so, dass seit Durchführung dieses Volksbegehrens gerade in der Politik darauf reagiert wurde und auch einiges geschehen ist. Ich erinnere daran, dass wir die Parteienfinanzierung hier doch auf neue Beine gestellt haben.

Ich beschäftige mich daher in meiner Rede vor allem mit dem Thema der Rechts­staatlichkeit, das hier angezogen wurde. Bei allen berechtigten Anliegen, die dieses Volksbegehren vertritt, gibt es eine Reihe von Detailmaßnahmen und Empfehlungen, die es wert sind, dass man sie näher beleuchtet. Ich glaube, dass da die Balance ein wenig verschoben wurde beziehungsweise die Empfehlungen in manchen Teilen ein wenig überschießend ausformuliert wurden.

Da ist ausdrücklich die WKStA genannt, und ich darf, was die WKStA betrifft, aus diesen Erläuterungen beziehungsweise Empfehlungen hier nur eine ganz kurze Passage zitieren, damit Sie verstehen, was ich meine.

Nach den Initiatoren des Volksbegehrens soll „die WKStA verfassungsrechtlich abgesichert werden. Durch die Bundesverfassung ist zu garantieren: Die WKStA ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig; die Kontrolle ihrer Tätig­keit erfolgt durch die Gerichte; Korruptionsdelikte und zentrale Delikte der Wirtschaftskriminalität verbleiben in der Zuständigkeit der WKStA.“ Und: Die WKStA kann „ihre Aufgaben nur dann [...] erfüllen, wenn ihr eine Polizei [...] ausschließlich [...] unterstellt“ und „zur Verfügung“ gestellt wird. (Abg. Taschner: Na servus!) – Das, meine geschätzten Damen und Herren, glaube ich, ist mit der Rechtsstaatlichkeit und vor allem auch mit der Bundesverfassung in einem gewissen Widerspruch.

Wir wissen, dass wir erleben müssen, dass sehr schnell jemand beschuldigt wird, gerade im Bereich der WKStA, und dass das sehr, sehr lange bleibt. Und wir sehen auch, dass gerade im Untersuchungsausschuss im Bereich der WKStA und der Justiz Zustände zutage getreten sind, die einen Handlungsbedarf aufzeigen, wo gerade diese Forderungen aus meiner Sicht sehr kritisch zu sehen sind. Vor allem, und das sage ich hier als Parlamentarier, dass sich die Justiz selbst kontrolliert, entspricht nicht der Verfassung, entspricht auch nicht unserem demokratischen Verständnis.

Und ich sage auch dazu, weil als Begründung, warum das so sein soll, angeführt wurde, „Wenn die Politik von Korruptionsermittlungen betroffen ist, kann sie nicht die Korruptionsermittlungen selbst kontrollieren“: Das klingt auf den ersten Blick bestechend. Ich sage Ihnen aber: Niemand ist davor gefeit, dass er in den Verdacht der Korruption gerät und darf dann auch nicht kontrollieren. Das gilt für jeden immer und würde bedeuten, dass wir die Kontrolle überhaupt abschaffen, und das kann nicht Sinn und Zweck dieses Volksbegehrens sein.

Auch ein letztes Wort zum Bundesstaatsanwalt, der da gefordert wird und der ja in diese Richtung abzielt, nämlich die Kontrolle des Parlaments herauszu­neh­men – etwas, dem ich nichts abgewinnen kann –: Dieser Bundesstaatsanwalt kann aber auch nicht dazu führen, dass eine Bundesministerin ihre Verantwor­tung nicht mehr wahrnimmt und im eigenen Haus ihre Aufgaben erledigt.

Ich sehe daher der Diskussion im Ausschuss mit Spannung entgegen. Es ist ein Vorschlag, der zu diskutieren ist, aber auch im Lichte der Ausführungen, die ich eben gemacht habe. (Beifall bei der ÖVP.)

13.06

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried. – Bitte, Herr Abgeordneter.