13.10

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete und Zuschauer hier im Hohen Haus! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehgeräten! Dieses Volksbegehren hat eine Intention, und zwar hat es die Intention, dieses desaströse Bild, das die österreichische Politik derzeit abgibt, zu beenden. Es schaut so aus, als ob jeder Politiker korrupt wäre, als ob man bei jedem Politiker ein Gesetz bestellen könnte, aber dem ist nicht so. (Ruf: Nur bei euch ...!)

Leider ist die Regierungsbank hier jetzt leer. Was viele nämlich implizieren, ist, dass die Menschen – Sie können das jetzt vielleicht nicht sehen – auch korrupt wären, die mir hier gegenübersitzen. Dem ist aber nicht so!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt 183 Abgeordnete im Parla­ment, die zu Ihnen nach Hause kommen, die sich zu Ihnen an den Stammtisch setzen, die Sie jederzeit befragen können, denen Sie über alle möglichen sozialen Medien und via E-Mail schreiben können, die auch vor Ort sind, denen Sie die Fragen face to face oder von Angesicht zu Angesicht stellen können. – Das könnten Sie zum Beispiel bei einem Bundesstaatsanwalt nicht mehr. Ein Bundesstaatsanwalt ist jemand, den Sie wahrscheinlich in Ihrem ganzen Leben nie treffen werden, der auch nicht mehr demokratisch legitimiert ist, der auch nicht mehr politisch kontrolliert werden möchte.

Was heißt denn politisch kontrolliert? – Politisch kontrolliert heißt nicht, dass Einzelne diesen Bundesstaatsanwalt kontrollieren, sondern das heißt, dass diese 183 Abgeordneten hier ein Fragerecht zu den Entscheidungen, die der Justiz­minister trifft, haben. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein Verfassungsgrundsatz, und der ist, durchaus intelligent, von den Verfassern dieser schönen Verfassung – von der Schönheit der Verfassung wird oft gesprochen – gewollt, nämlich dass der einzelne Bürger seinen Abgeordneten fragen kann: Was hast du denn da gemacht?, und dass der einzelne Abgeordnete mit fünf anderen dann den Justizminister fragen kann, warum dieser so entschie­den hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit den Freiheitlichen wird es keine Möglichkeit geben, eine Bundesstaatsanwaltschaft einzuführen, weil die erstens das Problem nur verlagert und zweitens es nicht mehr und nicht weniger ist als eine Gesamtänderung unserer Bundesverfassung, weil es nämlich die Gewalten­trennung, die Gewaltenteilung und auch die Kontrolle der direkt gewählten Mandatare dieses Hohen Hauses, der direkten Vertreter der Bevölkerung über die schärfste Staatsgewalt, die wir in diesem Staate haben, beseitigt und ihre Entmachtung herbeiführt.

Wir dürfen nicht vergessen, die Staatsanwaltschaft hat das schärfste Recht: Sie kann über die Freiheit eines Menschen entscheiden. Daher dürfen Sie, meine lieben Wählerinnen und Wähler, die Kontrolle über dieses höchste Organ nicht aufgeben. Und wir, die Freiheitlichen, stehen dafür, dass Sie weiterhin die Kontrolle über diese schärfste Staatsmacht behalten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.13

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Mag. Agnes Sirkka Prammer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.