13.13

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein herzliches Dankeschön auch von meiner Seite an die Proponent:innen dieses Volksbegehrens. Es ist ein sehr, sehr wichtiges Volksbegehren, das wir hier heute besprechen, und auch wir Grünen begrüßen ausdrücklich diese Forderungen, die in diesem Volksbegehren erhoben werden. Viele davon haben auch wir schon seit Jahrzehnten immer wieder erhoben.

Viele der Forderungen haben auch bereits Eingang in unser aktuelles Koalitions­übereinkommen gefunden und viele davon wurden auch bereits umgesetzt. Wir haben zum Beispiel ein neues Parteiengesetz beschlossen, das die Standards für Transparenz bei den Parteispenden und bei der Parteienfinanzierung ganz neu definiert. Wir haben jetzt die verpflichtende Veröffentlichung von Studien, von Umfragen, von Gutachten, die durch Behörden in Auftrag gegeben werden, und nicht nur dieser Studien, sondern der gesamten Inhalte und der Kosten. Und wir haben unter anderem auch das BVT neu aufgestellt und die Direktion für Staats­schutz und Nachrichtendienst geschaffen und die parlamentarischen Kontroll­instrumente dafür verstärkt.

Vieles von dem, was gefordert wird, liegt auch in der Zuständigkeit der Justiz­ministerin, und auch die war überhaupt nicht untätig, ganz im Gegenteil: Sie hat in den letzten zweieinhalb Jahren so viel von dem, was hier gefordert wird, bereits umgesetzt, wie es in der Vergangenheit schon lange nicht mehr der Fall war. (Beifall bei den Grünen.)

Zunächst hat es damit begonnen, dass sie die Sektion Strafrecht in die Sektion Straflegistik und die Sektion Einzelstrafsachen geteilt hat, um auch da auf jeden Fall jeden Anschein einer Befangenheit, einer Beeinflussung hintanzuhalten. Sie hat die Berichtspflichten deutlich reduziert und sie hat sich selbst eine Begrün­dungspflicht beim Abgehen von Reihungsvorschlägen auferlegt. Sie hat sich selbst diese Pflicht auferlegt. Und nicht zuletzt kommt jetzt – Kollege Schrangl hat es schon vorhin erwähnt – eine Neuregelung der Weisungsspitze bei den Staatsanwaltschaften.

Dazu möchte ich eines ganz deutlich sagen: Haben Sie keine Angst davor, mit uns gemeinsam an dieser Regelung zu arbeiten! Es soll eine gute Regelung werden. Es soll eine Weisungsspitze geben, die unabhängig von der Politik ist, aber nicht frei von Kontrolle. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Es sollen die gewohnt hohen Kontrollstandards beim Interpellationsrecht, aber auch für die Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen auf jeden Fall gewahrt bleiben, und trotzdem soll garantiert werden, dass ein Hineinregieren der Politik in diese staatsanwaltschaftlichen Behörden nicht mehr möglich ist. (Beifall bei den Grünen.)

Wir werden uns sehr intensiv mit den Forderungen im Volksbegehren beschäf­tigen. Wir unterstützen sehr, sehr viele davon, und die, von denen wir bisher noch nichts in Umsetzung gebracht haben, werden wir uns jetzt Stück für Stück vornehmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.17

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Dr. Johannes Margreiter. – Bitte, Herr Abgeordneter.