17.30

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es wurde gerade Parlamentsgeschichte geschrieben: Es ist das erste Mal in der Geschichte der Zweiten Republik, dass ein Bundesrechnungsabschluss hier debattiert wird und der Finanzminister kein Wort dazu sagt. Das hat dieses Haus, glaube ich, noch nie gesehen. (Zwischen­bemerkung von Bundesminister Brunner.) – Sie haben sich hier in der Debatte zu Wort gemeldet? (Bundesminister Brunner: Nein, aber es hat - -!) – Eben, genau das habe ich gemeint. (Bundesminister Brunner: Aber das ist nicht das erste Mal, sondern das ist immer so! Bitte bei der Wahrheit bleiben!)

Wir debattieren jetzt hier eigentlich die Frage, ob wir mehr Transparenz in die Covid-Förderungen bringen, und zwar einerseits dahin gehend, was über die Cofag ausbezahlt wird, und andererseits dahin gehend, was über den NPO-Fonds läuft. Die Frage ist, ob das Gesetz, das hier vorliegt, wirklich zu mehr Transparenz führt oder jedenfalls zu ausreichender Transparenz führt. Es ist so, dass vier Parteien in diesem Haus – alle mit Ausnahme der ÖVP – für mehr Transparenz sind, wenn es um Covid-19-Förderungen geht. Ich will jetzt nur zwei Beispiele bringen, anhand derer man, glaube ich, sieht, dass das, was hier vorliegt, für Transparenz jedenfalls nicht ausreicht.

Das Erste ist die Diskussion, die wir über die ÖVP-Jugendorganisation in Tirol, über die sogenannte Jungbauernschaft/Landjugend, also einen Teil des ÖVP-Bauernbundes, hatten. Was werden wir sehen, wenn dieses Gesetz beschlossen wird? – Wir werden einen Teil der Förderungen sehen – einen Teil! –, weniger, als wir durch eine einfache Anfrage der NEOS gesehen haben, weil wir dort nämlich auch die Beträge unter 1 500 Euro gesehen haben. So haben wir nur die Beträge über 1 500 Euro, und alles, was darunter ist, sehen wir gar nicht.

Das, was wir aber vor allem nicht sehen, und das, was wir im Untersuchungs­ausschuss gesehen haben, ist, wie die ÖVP diese Antragstellung zentral gesteuert hat. Das, was nämlich passiert ist, ist, dass die ÖVP zuerst einmal rechtlich abgeklärt hat: Ja, dürfen wir das überhaupt? Da ist herausgekommen: Nein, wir dürfen es nicht! Das Ergebnis aber war, dass die ÖVP gesagt hat: Wir versuchen es trotzdem. Obwohl die interne Prüfung ergeben hat: Wir dürfen eigentlich gar kein Geld für die ÖVP-Jugendorganisation in Tirol beantragen, hat sie gesagt: Wir machen es trotzdem! – Das würden wir ja nicht sehen.

Dazu kommt, dass jeder einzelne Antrag, jede einzelne Stellungnahme zentral organisiert war. Das ist alles über ÖVP-Funktionäre, über Anweisung der Zentrale in Tirol, in Innsbruck, an alle ehrenamtlichen Organisationen in Tirol gegangen: Bitte reicht ein, das sind die zentralen zuständigen Ansprech­personen! Bei jeder Rückfrage des Ministeriums kamen wortidente Antworten von allen ÖVP-Jugendorganisationen in Tirol, die alle zentral vorgegeben wurden. Jetzt, da herauskommt, dass das Geld zurückzuzahlen ist, was macht die ÖVP Tirol? – Sie tut so, als ob sie mit dem Ganzen nichts zu tun hätte und als wären es nur ehrenamtliche Funktionäre, die das getan hätten.

Mit diesem Gesetz würden wir das alles nicht sehen. Das sehen wir nur durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses. Das würden wir sehr wohl sehen, wenn es den Covid-19-Unterausschuss gäbe, denn dieser würde auch aufdecken können, wie die ÖVP Tirol zentral versucht, Steuergelder abzugreifen, die ihr nicht zustehen, und die, wenn sie erwischt wird, nicht einmal das Geld zurückzahlt, sondern so tut, als ob sie nichts damit zu tun hätte. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stögmüller.) Das heißt, das Gesetz, das vorliegt, würde da nicht reichen.

Der zweite Bereich, der vollkommen zu Recht diskutiert wird, ist die Frage der Überförderungen. Wir waren alle der Meinung, es soll Förderungen für Betriebe geben, um deren Verluste zu minimieren oder zumindest das Einkommen der Unternehmer zu sichern. Niemand war aber, glaube ich, dafür, dass sie Rekordgewinne schreiben oder dass ihre Einkommen in der Krise höher sind als im Jahr davor. Das war nie intendiert. Wir haben nur aufgrund der Richtlinie, die der Finanzminister damals gemacht hat, gesagt, dass das passieren wird – und es ist wohl passiert.

Würden wir das mithilfe der Transparenzdatenbank sehen? – Nein. Mit der Transparenzdatenbank sehen wir nicht, ob es zu Überförderungen gekommen ist; aber im Rahmen des Covid-19-Unterausschusses, den drei Parteien in diesem Haus gefordert haben, nämlich die Freiheitlichen, die NEOS und die Sozialdemokratie – und zu dem zumindest die Grünen hinter vorgehaltener Hand gesagt haben, sie unterstützen es und nur an der ÖVP scheitert es –, würden wir das sehen. Da würden wir sehen, ob es zu Überförderungen gekom­men ist und ob das nur bei einem Betrieb oder bei Tausenden Betrieben der Fall war.

Aufgrund der indirekten Zahlen, die wir von der Steuerseite haben, müssen wir davon ausgehen, dass Tausende Betriebe durch die Covid-19-Förderungen in den Jahren 2020 und 2021 einen höheren Gewinn gemacht haben als 2019, also eine Überförderung bekommen haben – Tausende! –, und dass strukturell überfördert wurde.

Das sehen wir mit diesem Gesetz nicht. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf heute nicht zu, weil er nicht dazu führt, dass wir das sehen, was notwendig ist, um unserer Kontrolltätigkeit nachzukommen. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.35

Präsidentin Doris Bures: Ich begrüße neben Herrn Finanzminister Magnus Brunner nun auch den Herrn Vizekanzler zu diesem Tagesordnungspunkt im Hohen Haus.

Ich erteile Ihnen, Frau Abgeordnete Angela Baumgartner, das Wort. Bitte.