Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter gemäß § 63 Abs. 3 der Geschäftsordnung ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wünschen die Klubs eine Sitzungsunterbrechung, bevor wir in den Abstim­mungsvorgang eingehen? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den im Antrag 2719/A enthaltenen Gesetzentwurf.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Änderung der Ziffern 2 und 4 sowie Einfügung einer neuen Ziffer 3a ein­gebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Initiativantrages.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.