20.40

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebes Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte kurz auf Tagesordnungspunkt 21 eingehen, nämlich den Bericht betreffend die Haushaltsrücklagen des Bundes. Der Rechnungshof hat das Rücklagensystem des Bundes überprüft, und zwar insbesondere in Bezug auf Rücklagen des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums in einem Zeitraum von 2009 bis 2017.

Seit der Reform des Rücklagensystems im Rahmen der letzten Haushalts­rechtsreform ist es so, dass Ministerien, die die gesamten Budgetmittel, die eigentlich veranschlagt sind, nicht verbrauchen, im Finanzministerium Rücklagen bilden können, auf die sie dann später, zum Beispiel im Folgejahr, unter Zustimmung des Finanzministeriums wieder zugreifen können. Diese Regelung ist insbesondere dafür gedacht, dass Ministerien nicht den Druck haben, im Dezember quasi noch das ganze Geld auszugeben, sondern das, was übrig bleibt, zum Beispiel im nächsten oder im übernächsten Jahr einsetzen zu können.

Die Ressorts müssen beim BMF beantragen, wenn sie die Rücklage auflösen wollen, und da hat der Rechnungshof herausgefunden, dass die Bearbeitungszeit im Finanzministerium bei so einem Antrag interessanterweise relativ unter­schiedlich ausfällt, je nachdem, welches Ministerium quasi die Auflösung einer Rücklage beantragt hat. Man kann das, wenn man recherchiert, auch ein bisschen gewissen Parteifarben zuordnen. Zum Beispiel hat das Wirtschafts­ministerium im Schnitt 61 Tage auf eine Genehmigung des Finanzministeriums gewartet. Beim Verkehrsministerium waren es 109 Tage, also fast doppelt so viele.

Insbesondere interessant – das ist auch aufgezeigt worden – ist, dass man sieht, dass die Wartezeit besonders stark im Bereich der Bearbeitung im politischen Kabinett des Finanzministeriums variiert, was natürlich noch einmal stärker sozusagen den Verdacht nahelegt, dass es für diese Unterschiede auch politische Gründe gegeben haben könnte.

Das ist neben zwei weiteren Punkten, die ich noch erwähnen möchte, sozusagen ein wichtiger Teil, der, glaube ich, im Rücklagensystem reformiert werden müsste, wenn es zu einer eventuellen Haushaltsrechtsreform kommen würde. Die beiden anderen Punkte, die sowohl der Rechnungshof als auch der Budgetdienst als auch eine externe Evaluierung immer wieder kritisieren, sind, dass die Rücklagen weder in der Höhe noch in Bezug darauf, in welchem Zeitraum man sie auflösen müsste, beschränkt sind. Ich glaube, das ist ein Anlass – und dafür gibt der Bericht jetzt noch einmal ein bisschen Motivation –, dass man sich das Rücklagensystem wirklich noch einmal genau anschaut. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

20.43

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.