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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf festhalten, dass niemand von den Klubobleuten einen Antrag zur Geschäftsbehandlung gestellt hat. Daher gehen wir dementsprechend weiter. (Abg. Leichtfried: Ich bin der Einzige, der unter­brochen worden ist!)

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 174. Sitzung sowie das Amtliche Protokoll der 175. Sitzung vom 3. Oktober 2022, der 176. und der 177. Sitzung vom 4. Oktober 2022 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Maria Smodics-Neumann, Petra Bayr, MA MLS, Julia Elisabeth Herr, Mario Lindner, Josef Muchitsch, Alois Stöger, diplômé, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Kickl, Christian Ries, Peter Schmiedlechner, Michael Schnedlitz, Petra Steger, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Süleyman Zorba, Dr. Helmut Brandstätter, Dr. Stephanie Krisper und Dr. Nikolaus Scherak, MA.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:

Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA wird durch Vizekanzler Mag. Werner Kogler vertreten.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhand­lungs­gegenstände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 12497/J bis 12631/J

2. Anfragebeantwortungen: 11681/AB bis 11712/AB

3. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2023 (Bundesfinanzgesetz 2023 – BFG 2023) samt Anlagen (1669 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition betreffend "BLACK VOICES. Anti-Rassismus in Österreich zur Praxis machen.", überreicht von den Abgeordneten Mario Lindner, Julia Elisabeth Herr und Mag. Selma Yildirim (102/PET)

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entschei­dung des Ausschusses):

Kulturausschuss:

Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für August 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-768 d.B.)

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Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG-NR

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanz­gesetz 2023 samt Anlagen in 1669 d.B. in erste Lesung zu nehmen.

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich dementsprechend um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

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Ich darf bekannt geben, dass ORF 2 diese Sitzung bis 13 Uhr überträgt, ORF III bis 19.15 Uhr. Im Anschluss wird die Sitzung im Livestream in der TVthek bis zum Ende übertragen. Auch private Sendestationen übertragen einzelne Teile unserer Sitzung.

Ich darf darauf hinweisen, dass im Auftrag der Parlamentsdirektion während der heutigen Sitzung zwei Kamerateams unterwegs sind.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 und 3, 4 bis 9, 10 bis 13, 15 bis 19, 23 und 24, 25 bis 27, 31 bis 33, 34 und 35, 36 und 37 sowie 39 und 40 der Tagesordnung jeweils zusammen­zu­fassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde in der Präsidialkonferenz Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß der Tagesblockzeit haben wir 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart. Die Redezeiten verteilen sich folgendermaßen: Auf die ÖVP entfallen 185, auf die SPÖ 128, auf die FPÖ 105, auf die Grünen 95 sowie auf die NEOS 76 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, jeweils 38 Minuten. Die Redezeit pro Debatte wird mit 5 Minuten begrenzt.

Ich darf Sie bitten, dem Ihre Zustimmung zu erteilen und sich, wenn das der Fall ist, entsprechend von den Sitzen zu erheben. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.