14.02

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn es um die Pensionserhöhung geht, möchte ich mit einem positiven Aspekt beginnen. Der Herr Bundesminister hat den völlig absurden Forderungen der Seniorenvertreter nach 10 Prozent Pensions­erhö­hung nicht nachgegeben und sich mit den 5,8 Prozent im Wesentlichen an den gesetzlichen Prozentsatz gehalten, und das ist gut und richtig so. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Wöginger.)

Bei diesen Gesprächen über die Pensionserhöhung sitzen nämlich die Jungen, die das zahlen müssen, gar nicht am Tisch. Am Tisch sitzen die Luxuspensio­nisten Kostelka und Korosec, die natürlich mit Monatspensionen im vier- und fünfstelligen Bereich leicht hupen haben, aber die Jungen, die das alles finan­zieren müssen, werden nicht einmal gefragt. Wenn jetzt die Pensionserhöhung in Summe 4 Milliarden Euro ausmacht (Abg. Wurm: Brutto!), nur die Erhöhung 4 Milliarden Euro, dann ist das eine gewaltige Summe Geld, die wir in andere Budgetbereiche eben nicht zusätzlich hineinstecken können; und es ist auch zu Recht darauf hingewiesen worden, dass die Pensionistinnen und Pensionisten zusätzlich zu dieser Erhöhung ja mehrere Einmalzahlungen erhalten haben, die in Summe mehr ausmachen als eine 15. Pensionszahlung. Das muss man alles einmal sehen.

Wenn da von den Sozialdemokraten und von den Freiheitlichen Forderungen nach 10 Prozent Pensionserhöhung, nach einer Verschiebung der Monate, nach denen man die Erhöhung berechnet, aufgestellt werden, muss ich schon sagen: Bitte überlegt einmal, was ihr machen würdet, wenn ihr in der Regierung wärt! Das würdet ihr alles nicht machen, wenn ihr die Verantwortung hättet. Diesen Anspruch stelle ich schon an eine Oppositionspartei, dass man wenigstens überlegt: Könnte ich das verantworten, wenn ich selbst in der Regierung wäre? (Beifall bei den NEOS. – Abg. Wurm: Könnte ich!)

Wir sind mit der Pensionserhöhung nicht ganz glücklich, weil für die Einmal­zahlung, die da zugesagt ist, 650 Millionen Euro in die Hand genommen werden und diese Einmalzahlung natürlich wieder nicht treffsicher ist, weil als Kleinpensionist auch jemand gilt, der 30 Jahre in der Schweiz und zehn Jahre in Österreich gearbeitet hat und daher aus Österreich eine kleine Pension bekommt; und der bekommt dann eine schöne Einmalzahlung dazu. Wofür eigentlich? Vielleicht sind diese Leute ganz gut versorgt.

Man muss auch eines noch sagen: In Österreich steigen die Einkommen der Pensionisten insgesamt stärker als die Einkommen der aktiv Erwerbstätigen. Das hat die OECD errechnet. Also wir reden da über eine Bevölkerungsgruppe, für die in unserem gut ausgebauten Sozialsystem auch gut gesorgt ist.

Es gibt noch einen Fehler im Gesetz für die Pensionserhöhung heuer, und zwar: Entgegen der Zusage, man wolle das tatsächliche Pensionsantrittsalter an das gesetzliche heranführen, enthält dieses Gesetz einen Anreiz, früher in Pension zu gehen, und zwar besser schon im November oder Dezember 2022 als im Jänner 2023, weil jemand, der im Dezember dieses Jahres in Pension geht, noch 2,9 Prozent Pensionserhöhung bekommt – einen Monat danach. Man muss nur einen Monat in Pension sein und bekommt schon 2,9 Prozent Pensionserhö­hung! So schnell kann sich keine Pension der Welt entwerten. Wir haben ja nicht die Inflationsraten der Türkei, wir sind hier schon noch in Österreich.

Da muss ich ein Zitat des Finanzministers herausziehen: „Nicht alles, was populär ist, ist auch vernünftig.“ Dieser Anreiz zu einem vorzeitigen Pensionsantritt gehört dazu.

Ich bringe daher einen Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (ASVG) wird wie folgt geändert:

In Z 4 entfällt im § 775 der Absatz 6.

Art. 2 (GSVG) wird wie folgt geändert:

In Z 4 entfällt im § 401 der Absatz 6.

Art. 3 (BSVG) wird wie folgt geändert:

In Z 4 entfällt im § 395 der Absatz 6.

*****

Das Pensionsloch wird von heuer 22,7 Milliarden Euro auf in vier Jahren 32,7 Milliarden Euro aufreißen. Da sehen Sie, was für eine Dynamik das hat: von 22,7 auf 32,7 Milliarden in nur vier Jahren! Da sieht man auch: Wir haben ein Strukturproblem bei den Ausgaben. Wir haben kein Einnahmenproblem, und es kommt auch nicht darauf an, ob die kalte Progression jetzt zu zwei Dritteln oder ganz abgeschafft wird. Wir haben ein gewaltiges Ausgabenproblem. Die Schweizer und die Schweden arbeiten im Schnitt vier Jahre länger als die Öster­reicher. Ja, und auch dort gibt es Bauarbeiter, die schwere Jobs haben, und die schaffen diesen Schnitt auch mit den schweren Jobs, und das können die Österreicherinnen und Österreicher auch.

Irgendwann einmal wird man zu den Menschen ehrlich sagen müssen: Wir freuen uns, dass wir alle länger leben, aber wir müssen einen Teil der zusätz­lichen Lebenserwartung im Erwerbsleben verbringen, es geht einfach nicht anders. (Beifall bei den NEOS.)

14.07

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2810/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1721 d.B.) - TOP 4

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (ASVG) wird wie folgt geändert:

In Z 4 entfällt im § 775 der Absatz 6

Art. 2 (GSVG) wird wie folgt geändert:

In Z 4 entfällt im § 401 der Absatz 6

Art. 3 (BSVG) wird wie folgt geändert:

In Z 4 entfällt im § 395 der Absatz 6

Begründung

Reparatur des Pensionserhöhungsgesetzes

Das Pensionserhöhungsgesetz 2023 sieht vor, dass sämtliche Pensionsneuzugänge 2022 eine erstmalige Pensionserhöhung von mindestens 2,9 Prozent erhalten. Damit steigen jene Pensionsneuzugänge, die Anfang 2023 ihre Pension antreten, schlechter aus, als jene, die ihre Pension bereits Ende 2022 antreten, da die Pensionsneu­zu­gänge 2022 noch die außerordentliche Erhöhung von 2,9 Prozent mitnehmen. Das bedeutet auf individueller Basis, dass jemand, wenn er bereits Ende 2022 in Pension gehen könnte, sich aber für einen Pensionsantritt Anfang 2023 entschieden hat, bei der Pensionshöhe schlechter aussteigt, weil die 2,9 Prozent Sonderpensionserhöhung bei Pensionsantritt 2022 höher sind als die Zuschläge für einen späteren Pensi­onsantritt 2023. Deshalb soll mit diesem Antrag das Gesetz repariert werden, indem in Artikel 1, 2 und 3 jeweils die Bestimmungen zur außerordentlichen Mindest-Pensionserhöhung von 2,9 Prozent für die Pensionsneuzugänge 2022  gestrichen werden.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Johannes Rauch. – Bitte, Herr Bundesminister.