15.43

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Tages­ordnungspunkt geht es um die Änderung von zwei Gesetzen.

Die erste Änderung: In einigen Bundesländern sind nach wie vor die Änderungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, wie wir sie hier im Haus beschlossen haben, nicht umgesetzt. Zuletzt wurde ein Teuerungsbonus von 300 Euro für besonders vulnerable Gruppen ausbezahlt, dazu gehörten unter anderem Arbeitslose, Sozi­al­hilfebezieher:innen, aber auch Mindestpensionist:innen. Jetzt ist es passiert, dass einzelne Länder diesen Teuerungsbonus auf die Wohnbeihilfe angerechnet haben, was natürlich kein erwünschter Effekt der Einmalzahlung und auch nicht Sinn der Sache war.

Das wird jetzt rückwirkend korrigiert, das heißt, mit der Umsetzung wird explizit die Nichtanrechnung des Teuerungsbonus auf derartige Leistungen beschlossen. Wenn dann die Änderungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes auch in den Bundesländern umgesetzt sind, sollten derartige Anrechnungsprobleme ohnehin der Vergangenheit angehören, denn dort ist auch klargestellt, dass es keine Anrechnung von Bundesleistungen mehr geben darf.

Die zweite Änderung betrifft das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz, das unter Türkis-Blau beschlossen worden ist. Dieses sah eine Eignungsprüfung für Versicherungsvertreter:innen vor Antritt ihrer Funktion vor. Es gab das große Problem, dass diese Eignungsprüfung zwar tatsächlich wenig über die Eignung der Vertreter:innen aussagt, diese allerdings notwendig war und natürlich sehr viele, die nominiert worden sind, diese Prüfung noch nicht haben nachweisen können. Künftig ist es mit der Gesetzesänderung so, dass die Eignung bezie­hungsweise die Kurse innerhalb eines Jahres nachgewiesen werden können, ab dem Augenblick, in dem man für die Funktion nominiert wird.

Ich bitte für diese beiden Gesetzesänderungen um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Neßler steht an der Regierungsbank und spricht mit Bundesminister Rauch.)

15.45

Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich bitte, das zu tun, was wir vereinbart haben, nämlich dass bei Reden von Abgeordneten Gespräche zwischen den Bundesministern und Abgeordneten aus Höflichkeitsgründen zu unterlas­sen wären.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.