16.10

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Belakowitsch, wenn man Ihnen zuhört, müsste man glauben, wir sind in einem furchtbaren Land. Ich glaube, die Österreicherinnen und Österreicher sind sehr froh, hier zu leben. Es ist ein schönes und gutes Land (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), und man kann in unserem Land sehr ange­nehm leben. (Beifall bei der ÖVP.)

Worum geht es? – Diese Gesetzesänderung im Tagesordnungspunkt 15 soll ermöglichen, dass das bestehende Testangebot, und zwar für Covid-19-Tests, für besonders gefährdete Personengruppen im niedergelassenen Bereich greift, auch wenn sie keine Symptome haben, dass die Ärzte einen Test durchführen, wenn die Patienten das wünschen. Die Krankenversicherungsträger haben dies pauschal mit 25 Euro dem Arzt zu ersetzen, und der Bund wird dann aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds diese Kosten dem Versicherungsträger wie­der ersetzen.

Bisher war dies eben nur bei Personen mit Symptomen möglich. Wenn ein Patient ohne Symptome das gewünscht hat, war es nicht möglich. Besonders gefährdeten Personen gilt unsere besondere Fürsorge. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)

Zusätzlich wird den niedergelassenen Ärzten für die Beratung über Covid-19-Heilmittel ein Beratungshonorar von pauschal 12 Euro erstattet. Auch da gilt dieselbe Regelung des Kostenersatzes für den Versicherungsträger durch den Bund.

Diese Gesetzesänderung dient sowohl der Patientenzufriedenheit als auch der fairen Abgeltung von Leistungen für den Einsatz der niedergelassenen Ärzte. Es soll insbesondere ein Beitrag zur raschen Erkennung und Behandlung von Covid-19 bei Risikogruppen sein.

Nun zum Antrag 2677/A der FPÖ-Fraktion zum COVID-19-Maßnahmengesetz: Da möchte ich mich nur kurz äußern. Eine Aufhebung zum jetzigen Zeitpunkt, bei steigenden Fallzahlen (Abg. Belakowitsch: Notwendig!), wäre riskant und grob fahrlässig. (Abg. Belakowitsch: Geh bitte! Geh bitte!) – Wenn Sie es nicht hören wollen: Ich sage es noch einmal: zum jetzigen Zeitpunkt riskant und grob fahr­läs­sig. (Abg. Belakowitsch: Ja, ich weiß schon! In Österreich ...! – Zwischenruf des Abg. Amesbauer.)

So, und nun zum Antrag 2320/A(E) der FPÖ-Fraktion: Der Verfassungsgerichts­hof hat den von der Bundesregierung gewählten Zugang, Folgen von Corona­maßnahmen mittels Rechtsansprüchen und Förderungen zu begegnen, als ver­fassungskonform erkannt. (Abg. Belakowitsch: Ah, das müssen wir jetzt betonen! Ist das nicht eine Selbstverständlichkeit eigentlich?) Es besteht daher keine rechtliche Notwendigkeit, die Ausdehnung, wie im Antrag gewünscht, vorzunehmen. Im Übrigen steht zur Geltendmachung behaupteter Ansprüche bereits jetzt der Rechtsweg offen, und das wissen Sie auch. Wir werden auch diesen Antrag ableh­nen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Amesbauer und Belakowitsch.)

Zum Antrag 2685/A(E) der FPÖ-Fraktion bezüglich bundesweiter Antikörper­tests gibt es Folgendes zu sagen: Es ist leider weiterhin keine Schwelle an Antikörpern bekannt, ab der ein genereller Schutz eintritt. (Abg. Belakowitsch: Ja, dann können ... auch gleich streichen!) Deshalb ist ein Feststellen eines sicheren Schutzstatus leider nicht möglich. Auch diesem Antrag werden wir nicht zustim­men.

Ja, meine Damen und Herren, wir haben im Kampf gegen die Pandemie viele Maßnahmen getroffen und treffen sie noch weiter (Zwischenruf des Abg. Amesbauer), um unsere Bevölkerung bestmöglich zu schützen (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), eine Herausforderung, die wir auch im internationalen Ver­gleich sehr gut gemeistert haben und weiter gut meistern.

Herr Abgeordneter Kucher, hier am Rednerpult nur zu schimpfen und zu jam­mern ist eigentlich kontraproduktiv und inhaltslos. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schallmeiner.)

Ein Wort noch zum Budget: Das Budget ist ein hervorragendes, und es ist in Anbetracht der schwierigen Situation exzellent gestaltet. Ich gratuliere Magnus Brunner dazu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

16.14

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiedler. – Bitte.