16.46

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt darf ich zum Gesundheitstelematikgesetz sprechen. Das ist ein Bundesgesetz, mit dem die Datensicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verarbeitung elektronischer Gesundheitsdaten behandelt werden.

Vielfach denkt man sich, das sei unspektakulär – es sind drei Paragrafen: §§ 18, 24 und 26, die verändert werden –, im Detail steckt da aber einiges drinnen. Deshalb ist meine Fraktion auch diejenige, die im Ausschuss bereits Nein gesagt hat und auch heute im Plenum Nein sagen wird.

Ich möchte das begründen, Herr Bundesminister. Der erste Punkt ist jener, dass die Apotheken, dass die Hebammen die Möglichkeit und das Recht haben sollen, Nachtragungen bei Impfungen durchzuführen, damit das auch im Impfregister vollständig aufscheint. – Dafür sind wir, das ist korrekt. Wir wollen auch, dass das so ist.

Wir wollen aber nicht, dass es grundsätzlich so ist, dass sie bisher 2 Stunden Zeit gehabt haben, diese Nachtragung durchzuführen – 2 Stunden Zugriff auf Gesundheitsdaten der Österreicherinnen und Österreicher –, und das nunmehr auf 28 Tage erweitert werden soll. Das ist unserer Ansicht nach nicht angemes­sen, nicht verhältnismäßig und entspricht nicht der Datenschutz-Grundverord­nung. Auch wenn Sie gesagt haben, das sei mit der Datenschutzbehörde erörtert worden, glaube ich trotzdem, dass es von der Zeit her möglich wäre, diesen Zeitraum mit ein bis zwei Wochen festzulegen, also zwei Wochen als genügend anzusehen. – Das war der erste Punkt.

Zweitens: Wir sehen nicht, dass die Haftung auf die Apotheker und auf die Hebammen übertragen werden soll, Herr Bundesminister. Wir wollen eigentlich, dass eine Servicestelle, wie es vorher angedacht war, kommt, durch die dann im Endeffekt auch diese Nachtragungen der Impfungen erfolgen sollen.

Herr Bundesminister, das wahre Problem steckt aber im Detail. Heute haben wir von Dr. Brunner die Budgetrede gehört: „,Aus Verantwortung für Morgen‘ Sicher in die Zukunft“.  Ich verweise auf meinen Kollegen Jan Krainer, der erwähnt hat, dass viel Geld ausgegeben wird, aber falsch ausgegeben wird. Jetzt kommt ein Punkt – ich weiß nicht, ob Sie darüber überhaupt informiert sind –: Bei Recherchen habe ich heute festgestellt, dass diese Nachtragung in den elektro­nischen Impfpass bis dato keine Kassenleistung ist. Das heißt, wenn Österreiche­rinnen und Österreicher in Apotheken gehen, zu Ärzten gehen, zu Hebammen gehen, zahlen sie für den ersten Nachtrag einer Impfung 25 Euro, für zwei Impfungen 35 Euro und für weitere Impfungen plus Gespräch 45 Euro. Das ist eine Empfehlungsliste, die rausgeht, es gibt keine Kostentragungsregel. Wenn Sie heute ein Gesetz beschließen wollen, durch das im Endeffekt die Apotheken beim Nachtragen dazukommen – wofür wir sind –, dann wollen wir auch wissen, ob die Apotheken zukünftig diese Beträge verlangen können.

Herr Bundesminister, wir leben in Zeiten der Teuerung. Wir wissen, dass viele Menschen nicht wissen, ob sie heizen oder essen sollen, weil sie sich nicht beides leisten können. Kollege Zanger hat heute erklärt, dass viele nicht mehr wissen, ob sie 15 Deka oder 10 Deka Wurst kaufen können. (Abg. Obernosterer: Da ... Bananenrepublik ...!)

Was macht die Bundesregierung? – Sie vergisst darauf, die Kostentragung für die Nachtragungen der Impfungen in das Impfregister zu regeln. Somit sind alle diejenigen, die Nachtragungen machen, selbst privat haftbar und müssen das bezahlen. Diese Empfehlungsliste scheint bei der Ärztekammer auf. Es gibt für die Apotheker nichts Gleichartiges. Wenn wir aber nicht regeln, dass diese Kostentragung zur Gänze vom Bund oder von der SV übernommen wird, ist das so, dass generell die Österreicherinnen und Österreicher zur Kasse gebeten werden. (Abg. Obernosterer: Fragst du einmal die Wiener!) Das ist Ihre Idee! Das ist Ihr Weg in die Zukunft! Das ist Ihre Verantwortung für morgen! – Mit uns bitte nicht; wir werden als SPÖ diesem Gesetz nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.50

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte.