16.54

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Impfberatungen fallen absolut in die Kompetenz von Apothekern und Hebammen, deshalb ist es ganz naheliegend, dass auch die Kompetenz zur Eintragung in den elektro­ni­schen Impfpass bei diesen Berufsgruppen verankert wird.

Weil es heute schon angesprochen wurde: Wozu benötigt eine Apotheke, wozu benötigt eine Hebamme einen 28-tägigen Zugriff auf die Elektronische Gesund­heitsakte? – Nun, das ist ganz einfach: Wenn Sie einen Patienten betreuen, wenn Sie ein Beratungsgespräch haben, wenn Sie eine Arzneimittelversorgung durchführen und der Patient ist gegangen, und am nächsten Tag hat er eine Frage zu der Verordnung oder zu den Medikamenten, dann müssen Sie nach­schauen können, was dort drinnen steht, sonst können Sie diese Frage nicht beantworten. Deshalb ist es bei den Ärzten Usus und gesetzlich verankert, dass eine 28-tägige Zugriffszeit, auch im Nachhinein, in die Gesundheitsakten besteht. Deshalb soll es auch anderen Gesundheitsberufen, die eine ähnliche Beratungsaufgabe haben, ermöglicht werden, 28 Tage auf die elektronischen Daten zuzugreifen.

Wir werden das unterstützen. Wir halten das für grundvernünftig. Wir sehen das auch als einen ersten Schritt zur Anerkennung anderer Gesundheitsberufe für ihre Tätigkeit.

Generell sollten wir darüber diskutieren, welche zusätzlichen Leistungen andere Gesundheitsberufe in unserem System noch erbringen könnten. Das Eintragen von bereits bestehenden Impfungen ist ja nur ein erster kleiner Schritt. Wir führen die Debatte darüber, ob nicht zumindest Auffrischungsimpfungen auch von Hebammen oder in Apotheken verabreicht werden können, ja schon seit Längerem. Auch dem stehen wir Freiheitliche positiv gegenüber. Es könnte noch viel weiter gehen, denn sowohl was die Beratung und Betreuung und Begleitung chronisch Kranker anbelangt als auch vielleicht sogar bis hin zur Verordnung von Notfallmedikation in Nachtdiensten sehen wir sehr viele Möglichkeiten, was noch von Apotheken oder anderen Gesundheitsberufen erbracht werden kann – Stichwort zum Beispiel Weiterverordnung von Verbandsstoffen durch Pflege­personal.

Summa summarum, kann man sagen, ist das eine sinnvolle und unterstützens­werte Initiative zur Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes, und die FPÖ wird diese unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.56

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Smolle, bei ihm steht das Wort. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.