16.56

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Gesundheitsminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die wichtigste Änderung im Gesundheits­tele­matik­gesetz ist: Apothekerinnen und Apotheker dürfen nicht nur 2 Stunden Einsicht nehmen, sondern bis zu 28 Tage, nachdem die E-Card gesteckt worden ist. Die Datenschutzbehörde sieht das als unbedenklich, und zwar aus einem ganz bestimmten Grund: Die Apothekerinnen und Apotheker können ja nicht alle Elga-Daten sehen. Sie haben Einsicht in die E-Medikation und ins Impf­register, in alles Übrige nicht. Es ist adäquat, dass sie dann für die Beratung ihrer Kundinnen und Kunden entsprechend lang Zeit auch für einen Abgleich mit früherer Medikation haben.

Auch das Eintragen in den elektronischen Impfpass, jetzt für Apothekerinnen und Apotheker und generell auch für Hebammen, ist ein guter Schritt, um den digitalen Impfpass Schritt für Schritt weiter zu befüllen. Ich finde, das sind zwei wirklich sehr gute Maßnahmen.

Normalerweise heißt es, das Gesetz tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft. Hierbei ist es ein bisschen anders: Dieses Gesetz wird mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten, damit die IT auch die Möglichkeit hat, entsprechend nachzuziehen und das umzusetzen.

Es ist für mich aber auch ein guter Punkt, um zu zeigen, wie es möglich ist, digitale Datenbanken weiter zu befüllen, weil diese ja wirklich sehr viele Chancen eröffnen, Einblick in epidemiologisches Geschehen nicht nur bei Infektionskrankheiten, sondern ganz generell zu gewinnen. Am besten funktioniert das bei Daten, die einfach aus dem Alltag heraus ganz automatisch entstehen, wie zum Beispiel E-Medikation: Es wird etwas verordnet, und das Ganze ist dann auch schon in der entsprechenden elektronischen Datenbank drinnen. Detto wird das in Hinkunft auch bei Impfungen sein. Wir haben ja mit Elga in Österreich ein übergreifendes Instrument, das wirklich einen struktu­rierten Zugriff auf verschiedenste solche Daten in verschiedenen Datenbanken ermöglicht, im Interesse der einzelnen Patientinnen und Patienten. Gerade E‑Medikation ist ein gutes Beispiel dafür.

In weiterer Folge ist es aber auch möglich, auf solche Daten wissenschaftlich zuzugreifen und wesentliche Erkenntnisse zu gewinnen. Da verweise ich auch im Rahmen des Bundesstatistikgesetzes auf das Austrian Micro Data Center, das es wissenschaftlichen Einrichtungen ermöglicht, sinnvolle Untersuchungen – unter absoluter Wahrung der Datensicherheit und des Datenschutzes – durchzuführen und neue Erkenntnisse aus vorhandenen Daten zu gewinnen. Ich sehe diese Erweiterung des Gesundheitstelematikgesetzes einfach als einen weiteren Schritt, mehr und verlässlichere Daten zur Verfügung zu haben.

Zum Abschluss komme ich noch einmal auf die Apotheken zurück: Die Apothe­kerinnen und Apotheker haben in Österreich Tag für Tag an die 400 000 Kon­takte mit Kundinnen und Kunden, Patientinnen und Patienten. Wir halten das für einen ganz wichtigen Teil des Gesundheitswesens. Denken wir kurz zurück an die starken Zeiten der Pandemie! Die Apotheken waren immer da.

In Österreich gibt es ein flächendeckendes Netz an öffentlichen Apotheken, keine weißen Flecken, auch die Frage der Nachtdienst- und Wochenendbereit­schaft ist österreichweit geregelt, und das zeigt einfach, wie wichtig diese Einrichtungen sind.

Ich kann Ihnen sagen, dass wir von unserer Seite dafür stehen, dass die öffent­lichen Apotheken, dieses gesamte System in Österreich weiterhin stabile Rahmenbedingungen vorfindet, und ich möchte allen, die in diesem Bereich arbeiten, ein herzliches Danke sagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.00

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.