18.23

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Herr Kollege Haubner von der ÖVP! Es sind unsere schlimmsten Befürchtungen und auch Prognosen, die wir Freiheitliche seit mittlerweile zwei Jahren, glaube ich, hier im Hohen Haus immer wieder wiederholen, eingetreten. Es droht die Stagflation in Österreich, das heißt: Stagnation und Inflation.

Das wurde auch von der ÖVP mehr oder weniger nie wahrgenommen oder es wurde immer gesagt: Das kommt nicht. – Jetzt haben wir das. Die Wirtschaft ist massiv im Eck, und man spürt es auch schon angesichts einer stark abnehmen­den Konsumlaune. Man sieht es auch im Baubereich, wo die Auftragslage im oder nach dem Winter bereits sehr mau ist. Das heißt, wir haben links und rechts Problemstellungen in der Wirtschaft.

Deshalb auch vielleicht noch einmal zur Erklärung: Wir diskutieren heute das Energiekostenzuschussgesetz, wie es ein bisschen kompliziert heißt. Da geht es darum, dass man quasi jetzt für die Wirtschaft mehr oder weniger eine Unter­stützung geben soll – in etwa 1,3 Milliarden Euro –, um die ärgsten Energie­preisexplosionen abzufedern. Das soll der Herr Minister in Zusammenarbeit mit der ominösen Frau Energieminister Gewessler mittels Verordnungen umsetzen.

Da läuten bei uns alle Alarmglocken, denn wenn man Frau Gewessler kennt, was die für Ideen hat mit: Deckel auf den Topf draufgeben, und: die Couch vom Heizkörper wegrücken, dann schwant mir für die Wirtschaft und für die Bevöl­ke­rung in Österreich eher Schlimmes. Wir haben auch eine ganz konkrete Geschichte, die sehr wohl eine Wirtschaftsbranche – es ist die Gastronomie, Hotellerie – massiv betrifft. Da geht es um die ominösen Heizschwammerl – wie es so schön heißt –, die mittlerweile für die Gastronomie und Hotellerie ganz wichtig sind, die Frau Gewessler jetzt offensichtlich generell oder ab 22 Uhr abdrehen will. Wir halten das in der derzeitigen Situation für mehr als kontra­produktiv und wollen dem auch einen Riegel vorschieben.

Ich hoffe, dass da zumindest die ÖVP mit Minister Kocher vernünftig genug ist, aber wir haben ja, was Verordnungen betrifft, schon einiges erlebt. Da wollen wir im Prinzip sicherstellen, dass diese Heizschwammerl in der Gastronomie, Hotellerie erhalten bleiben, dass jeder Unternehmer das selber entscheiden kann und keine Nachteile bei eventuellen Förderungen hat, egal ob die Heizschwam­merl mit Gas oder mit Strom betrieben werden. Wir sehen in dem Fall auch einen ganz massiven Anlassfall, um die alte Nichtraucherregelung noch einmal zu dis­kutieren. Ich darf daher folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rauch­verbot-Ende in den Innenräumen der Gastronomie auf freiwilliger Basis im Zusammenhang mit dem sogenannten Heizschwammerlverbot beim Vollzug des Unternehmens Energiekostenzuschussgesetz – UEZG“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungs­vor­lage zuzuleiten, die folgende Punkte umfasst:

- Die Wiedereinführung der bis 2019 geltenden Regelung mit der Möglichkeit, in der Gastronomie und Hotellerie getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche auf freiwilliger Basis durch die Unternehmen einzurichten

- Ein Diskriminierungsverbot gegenüber staatlichen Maßnahmen, die die Touris­mus- und Freizeitwirtschaft im Zusammenhang mit dem Energie­kostenzuschuss in Folge des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz-UEZG (1732 d.B) und dessen Vollzug gegenüber den Unternehmen mit bürokratischen und finanziellen Zwangsmaßnahmen belasten.“

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Das heißt, wir wollen auch sicherstellen, dass – sollte dieses Verbot oder die Verordnung seitens der Frau Minister kommen – zumindest in der Gastronomie und Hotellerie der Raucherbereich auf freiwilliger Basis wieder geöffnet wird, damit die Raucher nicht im Dunkeln und im kalten Winter im Freien stehen müssen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.28

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Erwin Angerer, Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter 

betreffend Rauchverbot-Ende in den Innenräumen der Gastronomie auf freiwilliger Basis im Zusammenhang mit dem sogenannten Heizschwammerlverbot beim Vollzug des Unternehmens Energiekostenzuschussgesetz – UEZG)

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 23) Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Antrag 2829/A der Abgeordneten Tanja Graf, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundes­minis­ter für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, und das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert werden (1732 d.B.) in der 178. Sit­zung des Nationalrates am 12. Oktober 2022.

Folgende mediale Ankündigung zum Thema „Heizschwammerl“ und Energiekosten­zuschüssen im Zusammenhang mit dem Unternehmens-Energiekostenzu­schuss­gesetz-UEZG (1732 d.B) lässt die Wogen in der Gastronomie hochgehen:

Aus für Heizschwammerl

Regierung: Wer Förderung will, muss Licht abdrehen

Sind Heizschwammerl als Umweltsünder in Zeiten der Energiekrise unbedingt nötig?

(Bild: www.viennareport.at)

Die Regierung hat am Mittwoch Details zur neuen „Energiemilliarde“ für Unterneh­men bekannt gegeben. Besonders spannend daran sind die Kriterien, an die die hohen Förderungen geknüpft sind.

So müssen etwa Unternehmen harte Energiesparmaßnahmen treffen, um in den Genuss der Förderungen zu kommen. Dazu zählen:

•          Der Innen- und Außenbereich von Geschäften (inkl. jener von Gebäude­fassaden, Schaufenstern und Werbeanlagen) wird zwischen 22 Uhr bzw. Betriebs­schluss und 6 Uhr nicht beleuchtet.

•          Ebenso müssen Heizungen im Außenbereich von Unternehmen (z.B. Heiz­schwammerl oder beheizte Sessellifte) ausgeschaltet werden.

•          Türen von Geschäften, die öffentlich zugänglich sind, dürfen nicht dauerhaft offen gehalten werden, sofern dies ohne Umbau möglich ist.

•          Eine weitere Auflage betrifft die Auszahlung von Boni: Für das Jahr 2022 soll an Vorstände und Manager von Unternehmen, die Energiekostenzuschuss bekom­men, kein oder nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres ausgezahlt werden.

•          Alle Förderungen werden transparent gemacht: Ab einer Zuschusshöhe von 10.000 EUR wird die Förderung offengelegt.

Insgesamt mehr als eine Milliarde

Insgesamt sollen für Unternehmen, die sich an diese Vorgaben halten, 1,3 Milliarden Euro ausgeschüttet werden. Um eine zielsichere Unterstützung sicherzustellen und Doppel- oder Überförderung zu vermeiden, ist unter anderem die Bestätigung einer Steuerberatung vorgesehen: etwa zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, aber auch zu den verbrauchten Energien und zur Höhe der Mehraufwendungen.

Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen insgesamt in vier Stufen gefördert - dabei müssen sich die Energiekosten auf mindestens drei Pro­zent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen. Für Unternehmen, deren Umsatz unter 700.000 Euro beträgt, gibt es diese Drei-Prozent-Hürde nicht.

Die vier Stufen des Energiekostenzuschusses:

1. Stufe: Es werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2000 Euro.

2. Stufe: Um in die zweite Stufe des Energiekostenzuschuss-Programms zu gelangen, müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier zwei Millionen Euro. Treib­stoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.

Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.

In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.

Kogler: „Preise werden nie wieder wie vorher werden“

Nach der Entlastung von Haushalten kämen jetzt die Unternehmer an die Reihe, freute sich Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) beim Pressefoyer im Anschluss an den Ministerrat. Das Volumen sei gestiegen, da man die Wirtschaft am Laufen halten wolle. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betonte die Bedeutung, die Auswirkungen der Verteuerung abzufedern. „Es ist jedoch eine Illusion, dass die Preise jemals wieder wie vorher werden, was die Energieträger betrifft.“ „Nichts davon ist eine große Überraschung“, ist Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) überzeugt. „Wir müssen diesen Winter sorgsam mit Energie umgehen.“

Licht aus in Shops: Gastro-Sprecher fordert verstärkte Polizeipräsenz

Gastro-Sprecher Mario Pulker kann die Bedingungen für die Förderungen nicht nachvollziehen: „Das Aus für Heizschwammerl an die Förderung zu koppeln, ist reine Symbolpolitik von Frau Gewessler. Der Energieverbrauch macht einen minimalen Teil des gesamten Tourismus aus. Verbieten konnte sie sie verfassungsrechtlich nicht.“ Er erklärte, dass hier noch verhandelt werden müsse: „Was außer den Heizschwammerln noch verboten wird, wissen wir nicht.“

Insgesamt überwiege bei dem Paket das Positive, hielt er fest - vor allem, wenn auch kleinere Unternehmen davon profitieren werden. Pulker gibt zudem zu bedenken: „Wenn in und um die Geschäfte in der Nacht die Lichter ausgehen, ist das eine Frage der Sicherheit. Wenn man die Beleuchtung abdreht, muss man die Polizeipräsenz verstärken.“1

Sollten diese Maßnahmen für ein De-facto-Verbot der „Heizschwammerl“ durch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Förderungswürdigkeit umgesetzt werden, wobei die „Heizschwammerl“ den Gastronomen ja unter anderem aufgrund des absoluten Rauchverbots in den Innenräumen durch die selbsternannte „Wirtschaft­spartei“ ÖVP angeboten worden sind, dann wird das zu einem weiteren Kahlschlag in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft führen. 

Deshalb ist die einzige logische Konsequenz, dass die Möglichkeit der Einrichtung von Raucher- und Nichtraucherräumen in der Gastronomie auf freiwilliger Basis und nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten wiederum erlaubt werden sollte. Diesbezüglich soll eine Adaptierung des bisherigen Tabakgesetzes durchgeführt werden. Damit herrscht dann zumindest eine gewisse Gerechtigkeit für die jetzt schon massiv unter Druck stehende Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Um hier Vorsorge zu treffen, müssen gegenüber den heimischen Unternehmen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft entsprechende Förderungs- und Schutzmaß­nah­men gesetzt werden:

•          Die Wiedereinführung der bis 2019 geltenden Regelung mit der Möglichkeit, in der Gastronomie und Hotellerie getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche auf freiwilliger Basis durch die Unternehmen einzurichten

•          Ein Diskriminierungsverbot gegenüber staatlichen Maßnahmen, die die Touris­mus- und Freizeitwirtschaft im Zusammenhang mit dem Energiekosten­zu­schuss in Folge des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz-UEZG (1732 d.B) und dessen Vollzug gegenüber den Unternehmen mit bürokratischen und finanziellen Zwangs­maßnahmen belasten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte umfasst:

•          Die Wiedereinführung der bis 2019 geltenden Regelung mit der Möglichkeit, in der Gastronomie und Hotellerie getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche auf freiwilliger Basis durch die Unternehmen einzurichten

•          Ein Diskriminierungsverbot gegenüber staatlichen Maßnahmen, die die Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Zusammenhang mit dem Energiekosten­zu­schuss in Folge des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz-UEZG (1732 d.B) und dessen Vollzug gegenüber den Unternehmen mit bürokratischen und finanziellen Zwangsmaßnahmen belasten.

1 https://www.krone.at/2818637

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, er steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Bitte.