18.28

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer – auch zu Hause natürlich! Ja, wir diskutieren hier über Unterstüt­zungs­maßnahmen in schwierigen Zeiten. Wir sind uns einig, dass die Zeiten schwierig sind, aber zu dem Wie gibt es sehr unterschiedliche Zugänge. Ich bin davon überzeugt: Was wir hier planen, wird den Unternehmen massiv helfen. (Beifall bei den Grünen.)

Zwei Punkte möchte ich ansprechen. Das eine ist die Unterstützung für Betriebe und das andere – noch rückwirkend auf Corona gesehen – jene für Mitarbei­tende. Zu den Unterstützungen für Betriebe: Wir sind uns auch einig, dass die Energiekosten momentan eines der größten Probleme – oder das größte Prob­lem – sind, wobei ich schon sagen muss: Etwas höhere Energiepreise als zu Zeiten, in denen die Preise extrem niedrig waren, bedeuten auch, dass wir uns im Verbrauch einschränken, es hat auch eine Steuerungswirkung. Aber ja, wir sind uns einig: Derzeit sind die Preise irrational hoch und das können wir nicht – weder die Haushalte noch die Unternehmen – schaffen.

Morgen beschließen wir quasi einen Strompreisdeckel, also eine Bremse für Haushalte, und heute die Unterstützung für Unternehmen. Die EU hat uns da vorgegeben, was wir tun können, nämlich direkt Zuschüsse im Umfang von rund 30 Prozent der Mehrkosten der Unternehmen zu gewähren. Das bekommen sie. (Abg. Schroll: Gutscheinpolitik! Eine Gutscheinpolitik ist das!)

Ich nenne konkrete Beispiele, weil es immer wieder auch heißt, Betriebe können doch die Kosten einfach weitergeben und die Preise erhöhen. Nein, das können sie nicht, weil sie einerseits im internationalen Wettbewerb stehen – zum Bei­spiel Lenzing als Papierproduzent –, aber auch in einem Biosupermarkt, den ich kürzlich besucht habe, wurde mir gesagt, dass die Kunden oder Kundinnen das, was man verlangen müsste, nicht mehr zahlen können. Es gibt also ein Problem, und die brauchen Unterstützung. (Beifall bei den Grünen.)

Wie gesagt, es gibt einen Rahmen der EU, den sie uns vorgibt, und der ist aus meiner Sicht ausgewogen. Den Unternehmen wird somit geholfen, aber nicht überschießend geholfen, sondern mit dem, was sie brauchen. Konkret werden also energieintensive Betriebe unterstützt. 30 Prozent der Mehrkosten bekom­men sie ersetzt. Bei sehr hohen Zuschüssen ist es außerdem – das ist immer wieder eine Forderung auch von verschiedenen Instituten – nur im Falle von Verlusten. Das heißt, das Instrument an sich regt schon zum Sparen an, denn 70 Prozent der Mehrkosten muss das Unternehmen leisten – wie gesagt, in manchen Fällen sogar nur im Falle von Verlusten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist ein Energieaudit. Das heißt, wenn sehr hohe Zuschüsse gezahlt werden, dann ist die Auflage, dass die Unternehmen ein Energieaudit machen müssen, also schauen, wo sie ihren Energieverbrauch optimieren können. Wir wollen auch nicht, dass die Energie beim Fenster hinaus geheizt wird und die Steuerzahlenden das mitzahlen. Das berühmte Heiz­schwammerl: Nein, wir können die Steuerzahlenden nicht ernsthaft dazu ver­pflichten, dass für diese Art des Energieverbrauchs gezahlt wird. (Beifall bei den Grünen.)

Auch unnötiger Energieverbrauch, wie beispielsweise Beleuchtung in der Nacht, muss nicht sein – auch das ist eine Auflage –; oder, dass drinnen geheizt wird, aber die Türen nach draußen sind offen – auch das gehört dazu.

Was mir persönlich sehr wichtig war, ist, dass wir die kleinen Unternehmen mitnehmen, und das passiert. Kleine Unternehmen heißt, bereits bei Zuschüssen von 300 Euro gibt es eine leichte und einfache Antragsmöglichkeit; sie ist pauschaliert möglich. Das heißt, bei Mehrkosten von 1 000 Euro im Zeitraum von Februar bis September gibt es Zuschüsse. Es ist also eine ganz wichtige Unterstützung für kleine Betriebe. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was mir aber schon auch wichtig ist, ist, dass diese Maßnahmen kurzfristig helfen. Mittelfristig brauchen wir etwas mehr. Mittelfristig brauchen wir den Ausstieg der Industrie aus den fossilen Energien, denn dann reduziert sich diese Abhängigkeit vom Gaspreis oder von Strom, der durch Gas erzeugt wird. (Abg. Schroll: Da müssen wir die Erneuerbaren ausbauen, da brauchen wir die Gesetze dazu!) Das heißt, wie wir heute auch vom Finanzminister gehört haben, ist dieser Transformationsfonds für die Industrie, der nun zur Verfügung steht, ein ganz wichtiger Schritt, um aus dieser Abhängigkeit rauszukommen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich habe im Zusammenhang mit dieser Gesetzesänderung folgenden Antrag einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie 1734 der Beilagen über den Antrag 2838/A betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Härtefallfondsgesetz geändert wird (Top 24)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Z 1 wird in § 1 Abs. 4a die Wortfolge „den gesetzlichen Interessen­vertre­tungen der Arbeitnehmer/innen“ durch „der Bundesarbeitskammer als gesetz­licher Interessenvertretung ausschließlich“ sowie die Wortfolge „zu gewäh­renden Förderungen“ durch „zu gewährenden Förderungen auf gesichertem elektronischen Weg“ ersetzt.

2) Die Z 4 lautet:

»4. Dem § 6 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Die §§ 1 Abs. 4a und 6 Abs. 2 bis 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.“«

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Es handelt sich dabei um technische Änderungen zum zweiten Thema, das wir heute diskutieren, und zwar ist das ein spezifischer Härtefallfonds für gering­fügig, und zwar mehrfach geringfügig Beschäftigte.

Wir haben also während Corona den Unternehmen geholfen, wir haben mittels Kurzarbeit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geholfen, aber diejenigen, die mehrfach geringfügig beschäftigt waren, und zwar insbesondere beispielsweise im Kunst- und Kulturbereich, in der freien Szene, wurde noch nicht geholfen. Das ist somit ein großes Danke an sie für ihre Arbeit. – Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.35

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze,

Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie 1734 der Beilagen über den Antrag 2838/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Härtefallfondsgesetz geändert wird (Top 24)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Z 1 wird in § 1 Abs. 4a die Wortfolge „den gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer/innen“ durch „der Bundesarbeitskammer als gesetzlicher Interes­senvertretung ausschließlich“ sowie die Wortfolge „zu gewährenden Förderungen“ durch „zu gewährenden Förderungen auf gesichertem elektronischen Weg“ ersetzt.

2) Die Z 4 lautet:

»4. Dem § 6 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Die §§ 1 Abs. 4a und 6 Abs. 2 bis 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.“«

Begründung

Mit der vorgeschlagenen Änderung soll klargestellt werden, dass die Datenüber­mittlung direkt an die Bundesarbeitskammer zu erfolgen hat, und zwar ausdrücklich nur zur Erfüllung des einschlägigen Informationszweckes.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer. – Bitte.