18.40

Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher: Frau Präsi­dentin! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Alle, die zuschauen und heute dabei sind! Es ist natürlich eine schwierige Situation für Unternehmen – natürlich auch für die Haushalte, aber jetzt sprechen wir über die Unternehmen.

Der Energiemarkt ist in einer kritischen Situation. Es geht um das Angebot von Energie, das zum Teil fehlt, es geht aber natürlich auch um die Preise, und das erfordert Maßnahmen.

Das erfordert Maßnahmen, und zwar erstens, oberste Priorität, zur Sicherung der Energieversorgung, zweitens, zweite Priorität, zum Abfedern dieser hohen Preise und, dritte Priorität – auch nicht zu vergessen, und dafür setzen wir uns massiv auf europäischer Ebene ein –, für eine Lösung, damit die Preise mit­telfristig nach unten gehen und es zu einer Entkopplung von Strom- und Gas­preisen kommt.

Das ist ein Vorschlag, den wir seit Monaten machen. Ich glaube, dass das sub­stanziell zur Entlastung beitragen würde, weil ich nämlich – genauso wie viele andere Redner vor mir – die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gefährdet sehe, und da müssen wir etwas tun. Dieser Energiekostenzuschuss ist in dieser schwierigen Lage eine Möglichkeit, kurzfristig abzufedern.

Jetzt könnten wir lange darüber diskutieren, was es an Möglichkeiten auf euro­päischer Ebene gibt, ob es ein Deckel ist, ob es kein Deckel ist, was die Deut­schen machen. Klar ist, dass dieser Energiekostenzuschuss jetzt kommt, dass er auch rückwirkend gültig ist, und dass in Deutschland noch über verschiedene Möglichkeiten diskutiert wird. Da kann man uns auch mit vielen anderen Staaten vergleichen, aber uns vorzuwerfen, wir wären langsam, ist, glaube ich, nicht gerechtfertigt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Angerer: Wenn ihr es schnell macht, bringt’s aber auch nichts!)

Natürlich ist das kein einfaches Rahmenwerk. Das beruht auf dem europäischen befristeten Krisenrahmen. Da gibt es eine Reihe von Regeln, die wir jetzt in den Richtlinien des Energiekostenzuschusses abgebildet haben. Wir werden auch sehen, wie eine mögliche Gaspreisbremse in Deutschland in diesen Beihilferah­men reinpasst. Auch das werden wir erst sehen.

Es geht um die energieintensiven Betriebe, mindestens 3 Prozent des Umsatzes müssen Energiekosten sein, wobei es für kleinere Betriebe Ausnahmen von dieser 3-Prozent-Grenze gibt. Weiters gibt es, wie schon erwähnt, ein Pauschal­fördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe, damit auch da keine Bürokratie entsteht.

Es gibt vier Stufen der Förderung. In der Stufe 1, bis 400 000 Euro, geht es um die Energieformen Strom, Erdgas und Treibstoffe. Da gibt es auch eine Untergrenze von 2 000 Euro Förderung; da werden 30 Prozent des Kosten­anstiegs bei diesen Energieformen über eine Förderung rückforderbar, also erhaltbar sein.

In den Stufen 2 bis 4 kommen weitere Regeln dazu, weil es um höhere Beträge geht. Da gehen wir auf bis 50 Millionen Euro Förderhöhe hinaus. Ein Großteil der Betriebe, fast alle, werden aber in der Stufe 1 sein. Deshalb kommt diese Förderung natürlich vor allem bei den KMUs, bei den kleineren und mittleren Unternehmen, an, die besonders von dieser disruptiven Preisentwicklung bezie­hungsweise Kostenentwicklung betroffen sind.

Die Regeln sind komplex, ich könnte jetzt sehr lange über diese Regeln sprechen. Das zeigt aber auch – im Gegensatz zu dem, was gerade vorhin gesagt wurde –, dass die Richtlinie und diese Maßnahme sehr treffsicher ist.

Jetzt kann man diskutieren, ob sie vielleicht sogar zu treffsicher ist, weil damit ein gewisser bürokratischer Aufwand verbunden ist. Ich bin aber überzeugt davon, dass die AWS, die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft, die die Abwicklung dieses Energiekostenzuschusses vornehmen wird, gut vorbereitet ist und diese Abwicklung auch in der notwendigen Zeit gewährleistet.

Wir müssen zwar tatsächlich die Auszahlung nicht dieses Jahr bewerkstelligen, wir müssen aber dieses Jahr zumindest die Anträge bearbeiten. Es wird dort nämlich eine Phase der Registrierung geben und dann die Antragsphase und die Unterstützung durch die AWS in dieser Antragsphase.

Die Europäische Kommission hat letzte Woche bekannt gegeben, dass sie diesen europäischen Krisenrahmen, der bis Ende dieses Jahres befristet war, möglicher­weise verlängern wird. Wir werden das natürlich weiter diskutieren und hoffen, dass das passiert; aber im Moment müssen wir davon ausgehen, dass es not­wendig ist, in den nächsten Monaten diese Förderung abzuwickeln. (Abg. Schroll: Dann brauchst es eh nicht mehr auszahlen!)

Derzeit liegt die Richtlinie für den Energiekostenzuschuss bei der Europäischen Kommission zur Notifizierung. Ich hoffe sehr, dass es sehr rasch passieren kann – die ersten Signale sind vielversprechend –, weil es extrem wichtig ist, dass wir diese Maßnahme jetzt möglichst rasch umsetzen.

Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich kann nicht verstehen, wie man gegen eine Maß­nahme sein kann, die einen kleinen Teil der Kostensteigerungen für viele Unter­nehmen in Österreich abdeckt, abfedert, um sie über diese schwierige Zeit zu bringen; denn durch diese massiven Entwicklungen, die sehr rasch gekommen sind, kam es ja teilweise zu einer Vervier-, Verfünf- bis zur Verzehnfachung der Energiekosten.

Ich bitte daher noch einmal im Rahmen dessen, was möglich ist – einiges ist auf europäischer Ebene vorgegeben –, um Unterstützung dieses Vorhabens auch im Interesse der österreichischen Unternehmen und Unternehmer:innen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Maurer und Schwarz.)

18.46

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tanja Graf. – Bitte.