20.10

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Bereits im Juli 2022 haben wir hier im Nationalrat im Rahmen der Dienstrechts-Novelle für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beschlossen, dass bei ungerechtfertigtem vorzeitigem Austritt eine Urlaubsersatzleistung im Mindestmaß von vier Wochen zu leisten ist. Das heißt, was wir hier jetzt machen, ist nichts anderes, als dass wir diese Regelung noch für den Bereich der Privatwirtschaft und der Landwirtschaft nachvollziehen.

Das heißt in Wirklichkeit, das ist für den öffentlichen Dienst hier beschlossen worden, und zwar – ich habe extra nachgeschaut – auch mit den Stimmen der Freiheitlichen. Die SPÖ hat damals nicht zugestimmt, aber damals waren der Grund die Landeslehrer:innen; von den vier Wochen war da überhaupt nie die Rede, dass das auf einmal nicht passen würde.

Ich glaube, man muss schon auch einmal ganz klar sagen, worum es hier geht – und ich finde es gut, dass es diese Regelung gibt, ich finde es sehr gut, dass der Europäische Gerichtshof hier entschieden hat, ganz klar Recht gesprochen hat und dass dank EU-Recht Arbeitnehmer:innenrechte hier jetzt ausgebaut und erweitert worden sind. Da ist ja nichts beschnitten worden, im Gegenteil: Die Rechte haben sich dank dieses Anspruchs erweitert. Vorher war die Regelung, dass sie nichts bekommen haben, keine Urlaubsersatzleistung – jetzt bekommen sie aufgrund dieses Beschlusses eine Urlaubsersatzleistung.

Und zwar welche Gruppe? – Nämlich jene Gruppe von Arbeitnehmer:innen, die bis jetzt nichts bekommen haben, weil sie einen vorzeitigen ungerechtfertigten Austritt hatten. Das heißt, sie haben ihr Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst, ohne Kündigungsfrist und auch ohne Grund. Das ist kein berechtigter Austritt, bei dem Leute aufgrund dessen, dass sie nicht bezahlt werden, dass die Arbeitsbedingungen gefährlich sind, dass sie lebensgefährlich sind, dass sie krank werden, dass sie sexuell belästigt werden, sagen: Ich gehe jetzt nicht mehr arbei­ten. – In solchen Fällen haben sie selbstverständlich alle Rechte.

Genauso ist es auch ein Gerücht, dass auf einmal bestehende Urlaubsansprüche aus den Vorjahren nicht mehr geltend gemacht werden können. Das bleibt ja bestehen, so wie bislang. Das, was tatsächlich passiert, ist, dass vier Wochen an Jahresurlaub künftig von jenem Jahr abgegolten werden, in dem der vorzeitige Austritt stattfindet, wie es der EuGH beschlossen hat.

Ich bitte, hier dieser Verbesserung für Arbeitnehmer:innen tatsächlich zuzustim­men. Noch einmal: Es ist eine Verbesserung – es ist ein Anspruch, den es in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht gegeben hat. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP sowie des Abg. Loacker. – Abg. Krainer: Mich hast du nicht über­zeugt!)

20.13

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 29 bis 37 und fahre in der Erledigung der Tages­ordnung fort.