20.57

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin Belakowitsch, dieses Gesetz haben Sie, ob absichtlich oder nicht, aber wirklich gründlich missverstanden, denn es geht nicht darum, irgendwelche Vorschriften weiß Gott wie liberaler zu machen oder aufzuweichen (Abg. Belakowitsch: Nein!) oder gar um Billigstarbeitskräfte. Nein, lesen Sie das Gesetz! (Abg. Belakowitsch: Genau darum geht es!) Sie haben das Gesetz offensichtlich nicht gelesen!

Es geht schlicht und einfach darum, eine bislang im Ausländerbeschäf­tigungs­gesetz bestehende Regelung, eine ziemlich strenge Regelung, verfassungs­kon­form zu machen. (Abg. Belakowitsch: Nein, darum geht es nicht!) Warum? – Weil die bisherige Rechtslage vorgesehen hat, dass ein Arbeitgeber, der innerhalb von zwölf Monaten zwei Mal dabei betreten wurde, Ausländer nicht regelkonform beschäftigt zu haben - - (Abg. Belakowitsch: Genau, zwei Mal!) – Ja, zwei Mal schon, ja! (Abg. Belakowitsch: Ein Wiederholungstäter!) Wenn Sie ein entsprechend großer Arbeitgeber sind, kann Ihnen das schon einmal passieren (Abg. Belakowitsch: Das ist ein Wiederholungstäter!) und wenn Sie ein Non-Profit-Unternehmen sind oder eine NGO (Abg. Wurm: Hat die auch Schwarzarbeiter?!) ohne eigene HR-Abteilung und ohne Hausjuristen, kann Ihnen das auch passieren. (Abg. Belakowitsch: Bei den NGOs auch!) Zwölf Monate sind ein langer Zeitraum. (Neu­er­licher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Frau Kollegin! Das bisherige Gesetz hat vorgesehen, dass es darauf nur eine Reaktion gibt, nämlich zwölf weitere Monate keine Beschäftigungsbewilligung, ganz egal, wie der Einzelfall gelegen ist (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), ob es sich um einen ganz kurzfristigen Zeitraum gehandelt hat, ob sich der Arbeitgeber fahrlässigerweise auf Angaben der Arbeitnehmerin, des Arbeitnehmers verlassen hat oder ob das absichtlich und systematisch geschehen ist. Das heißt, es wur­den vom Gesetz ungleiche Sachverhalte gleich sanktioniert, und zwar mit einem deutlichen Eingriff in die Erwerbs- und Eigentumsfreiheit. Und das ist nach stän­diger Judikatur des Verfassungsgerichtshofes nicht unbedingt verfassungs­kon­form und in der Regel verfassungswidrig.

Dass Sie, Frau Kollegin, sich um die österreichische Bundesverfassung nicht son­derlich kümmern (Abg. Wurm: Tun Sie sich mäßigen in Ihrem Ton, Herr Kollege! – Abg. Belakowitsch: Jetzt reicht’s aber langsam! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), das beweist auch Ihr Entschließungsantrag (Abg. Wurm: Gehen Sie mit dem Ton runter!), in dem Sie es fertigbringen, auf gerade einmal vier Zeilen den Sukkus der derzeitigen Politik dieses Klubs der Freiheitlichen Partei festzuschreiben – aus­länderfeindlich, eine Verneinung des Unionsrechts, eine Verneinung des öster­reichischen Rechts –, und die Maßnahmen gegen Covid-19 – eh nur die schlimmste Pandemie, die dieser Planet seit 100 Jahren gesehen hat – sind auch blöd. (Abg. Belakowitsch: Ja, ist schon recht! ... Verstand draußen abgeben!)

Das schaffen Sie, in Ihrem Antrag auf vier Zeilen zusammenzufassen, und dazu kann ich Ihnen eigentlich nur gratulieren. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Fürs Protokoll, Kollege Gödl hat ... applaudiert! Bitte ins Protokoll aufnehmen!)

21.00

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 29 bis 37 und fahre in der Erledigung der Tages­ordnung fort.