21.10

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Loacker, ich muss ehrlich sagen, ich bin etwas enttäuscht von dir. Es ist jetzt nicht so, dass die regelmäßigen Anträge gegen die Kammern, das Kammersystem und die entsprechenden Erwiderungen darauf nicht fast schon eine gewisse parlamentarische Folklore wären. Dieses Mal machst du es uns aber schon wirklich sehr, sehr, sehr leicht, muss ich ganz ehrlich sagen, denn deine Anträge, die du eingebracht hast, ergeben eigentlich wirklich nicht besonders viel Sinn.

Das Interessante ist: Du forderst den Minister auf, er möge doch gefälligst gesetzliche Maßnahmen setzen, damit die Arbeiterkammern Kollektivverträge schließen können (Abg. Loacker: Ja, sagt auch der Rechnungshof!), gesetzliche Maßnahmen, die es schon lange gibt. Laut § 78 Arbeiterkammergesetz haben die Arbeiterkammern bereits die Kollektivvertragsfähigkeit, das heißt, diese gesetz­liche Rahmenbedingung ist bereits gegeben. Das Problem ist: Der Herr Minister hat aber keinerlei Möglichkeit, einen Kollektivvertrag zu erzwingen, und ich glaube, das wollen wir auch nicht. Dafür gibt es nämlich zum Glück eine Art Vertrags­freiheit, die auch in den ILO-Kernarbeitsnormen geschützt ist.

Das heißt, das ist ein Antrag, der im Prinzip relativ sinnlos ist, weil er bereits erfüllt ist, der mir aber natürlich jetzt eine recht große Freude bereitet, weil du ja in den Begründungstext noch reingeschrieben hast, warum du das haben willst: weil angeblich in der Arbeiterkammer die Gehälter so wahnsinnig üppig wären, eine Privilegienhochburg, was auch immer. Du zitierst dann in diesem Antrag: Die Beschäftigten in der Arbeiterkammer verdienen nach 40 Jahren Betriebs­zugehörigkeit wirklich 4 700 Euro brutto, und das wäre doch tatsächlich ein Privileg, das kein anderer Arbeitnehmer oder keine Arbeitnehmerin in Österreich haben würde. (Abg. Loacker: Alle 40 Jahre dabei!) – Nach 40 Jahren, 14 Mal, das steht so in deinem Text.

Das ist jetzt natürlich hochinteressant. Wir wissen, dass in der Arbeiterkammer vor allem Expert:innen arbeiten. Das sind sehr oft Akademiker:innen, gut ausgebildete Leute im Bereich der Wirtschaftspolitik, der Arbeitsrechtsberatung, Sozialrechtsberatung, das sind Angestellte, das sind sehr oft sehr gut ausgebil­dete Angestellte. Das Interessante ist: Es gibt einen Einkommensbericht des Rechnungshofes. Kollege Loacker, den kennst auch du. Wenn man im Einkom­mensbericht des Rechnungshofes nachschaut, was denn so die Angestellten beispielsweise nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit verdienen, sieht man: Angestellte, die über 20 Jahre in einem Betrieb arbeiten – du hast von 40 Jahren gesprochen –, verdienen im Jahr 66 000 Euro im Median. Das heißt, 50 Prozent verdienen mehr, 50 Prozent weniger. Weißt du, wie viel 66 000 Euro durch 14 ist? – 4 700 Euro. Das ist das mittlere Angestellteneinkommen nach 20 Jahren in einem Betrieb. Das ist nicht ein unglaubliches Privileg, das ist nicht ein Einkom­men, das ein Traumgehalt darstellt – nein! –, sondern das ist der Median nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Das heißt, Arbeiterkammerangestellte – Expert:innen, Akademiker:innen, gut ausgebildete Menschen, die Expertise in der Interessenvertretung liefern, in der Beratung arbeiten – verdienen nach 40 Jahren 4 700 Euro. Das sind keine Traumgehälter, das sind eigentlich relativ normale Angestelltengehälter. Wenn du es nicht glaubst, schau im Rechnungshofbericht 2020 nach!

Das andere ist natürlich noch die übliche Geschichte mit der AK-Umlage: Die Diskussion führen wir tatsächlich auch regelmäßig. 2010 hatte die AK 3,29 Mil­lionen Mitglieder, 2022 waren es 4 Millionen Mitglieder. Alleine schon aus der größeren Mitgliederzahl ergeben sich die höheren Beiträge, auch die Einkommen führen zu mehr Beiträgen. Interessant ist auch, wenn ich tatsächlich die AK-Umlage auf das Jahreseinkommen umrechne – nicht auf die zwölf Monate –, denn dann komme ich auf eine AK-Umlage von 0,43 Prozent. Da sind wir den 0,4 Prozent sogar recht nah. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.14

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Michael Bernhard. – Bitte, Herr Abgeordneter.