10.34

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Den Wahrheitsgehalt Ihrer Ausführungen, Herr Kollege Fuchs, kann man derart prüfen: Die Frau Bundesministerin ist nicht deshalb nicht da, weil sie sich irgendwo schrauft, sondern weil sie am Verteidigungsministerrat in Brüssel zugegen ist – so viel zum Wahrheitsgehalt Ihrer Ausführungen. (Beifall bei der ÖVP.) Das hätten Sie schon recherchieren können, also sparen Sie sich den billigen Schmäh! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Stefan: Also bitte! Was war dann falsch? Was war dann falsch? – Zwischenruf des Abg. Rauch.)

Gestern wurde ein Paket für unsere Gemeinden präsentiert: 500 Millionen Euro für die Energieeffizienz und auch für die Energieautarkie. Da investieren unsere Gemeinden ins Energiesparen und in die Energieproduktion, und dieses Projekt, diese 500 Millionen Euro, sind in Wahrheit auch ein kleines Dankeschön für die vielen Pionierinnen und Pioniere, die zum Beispiel am Biomassesektor, in der Energieproduktion in den Gemeinden auf der einen Seite einiges an Lehrgeld gezahlt haben, aber ohne die Österreich in der nachhaltigen Energieproduktion nicht so gut dastehen würde. Vielen Dank an die Bürgermeisterinnen und Bür­ger­meister, die da oft Pioniere waren! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Voglauer.)

500 Millionen Euro werden in Kindergärten, in Schulen, in den Straßenbau, in die Wasserversorgung, in die Freizeiteinrichtungen investiert. Ich möchte schon einmal erwähnen: Von den 2 000 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in Österreich sind 1 500 von der ÖVP. Das ist ein Zeichen, dass wir die Partei sind, die nah am Bürger ist, denn die Gemeinde ist der Ort der Effizienz, die Gemeinde ist der Ort der Bürgernähe, und das soll auch in Zukunft so bleiben. Ein herz­liches Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen, die draußen im Feld ihre Arbeit machen! Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich darf einen Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das BFW-Gesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In der Z 3 in § 27 Abs. 3 wird der Ausdruck „in der Fassung des Budget­be­gleitgesetzes 2023“ durch „in der Fassung des Bundesgesetzes“ ersetzt.

*****

Dieser Abänderungsantrag gibt mir die Möglichkeit, mich für die Mittel, die im Zusammenhang mit dem sogenannten Waldfonds immer noch bereitgestellt werden, zu bedanken. Herr Bundesminister Totschnig, danke für deinen Einsatz für die nachhaltige Forstwirtschaft in Österreich! Der Wald, das Holz ist ein Baustoff, das Holz ist ein Rohstoff für die Industrie und das Holz ist eine wert­volle Energiequelle. Mit diesem Mix sorgen wir für Wirtschaftswachstum und auch für einen Beitrag für den Klimaschutz.

Ein herzliches Dankeschön an unseren Herrn Bundesminister für dieses Projekt und danke noch einmal auch an den Herrn Finanzminister! Dieses Budget gibt Sicherheit und Perspektive. Herzlichen Dank dafür! Wir schauen positiv in die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Matznetter: ... schaut nicht so gut aus! – Zwischenruf der Abg. Greiner.)

10.37

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das BFW-Gesetz geändert wird (1779 d.B.) (TOP 4)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Gesetzesantrag (1779 d.B) wird wie folgt geändert:

1. In der Z 3 in § 27 Abs. 3 wird der Ausdruck „in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2023“ durch „in der Fassung des Bundesgesetzes“ ersetzt

Begründung

Redaktionelle Richtigstellung

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung, da er auch ausreichend unterstützt ist.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.