11.11

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn der Herr Finanzminister gerade vorhin von wichtigen Zukunftsinvestitionen gesprochen hat, so muss man mit Blick auf den Bildungs­bereich, nämlich auf den gesamten Bildungsbereich, sagen, dass genau diese Zukunftsinvestitionen fehlen. Sie werden genau nicht in dem Ausmaß vorgenom­men, in dem sie dringend notwendig wären.

Wir haben vor einigen Wochen medial einen überraschten Bildungsminister beobachten dürfen, aber eigentlich war die Überraschung ganz auf unserer Seite, Herr Bundesminister. Die Überraschung der Überraschung bestand nämlich darin, dass das Budget auf den Tisch gelegt worden ist und die Universitäten mit blankem Entsetzen darauf reagiert haben, denn die Mittel, die vorgesehen sind, reichen nicht aus, werden zu drastischen Maßnahmen führen müssen, wenn dies so bleibt, und das ist keinesfalls durch Einsparungen bewältigbar. (Abg. Taschner: Es bleibt nicht so! Es ist verbessert worden!)

Wir wissen das seit Langem, Herr Bundesminister! Daher waren wir über Ihre Überraschung überrascht. Die Universitäten weisen seit Monaten darauf hin, dass ein großes Budgetloch besteht. Bereits vor dem Sommer war von den Universitäten zu hören, dass das Budgetloch noch größer geworden ist; sie wissen nicht, wie sie mit den steigenden Energiekosten auf Basis dieser Zahlen umgehen können.

Herr Bundesminister, wir haben Sie im Wissenschaftsausschuss Ende Juni bereits auf das angesprochen, was wir aus den Universitäten hören: dass wieder überlegt wird, die Studenten in Distancelearning zu schicken, dass die Studie­renden also wieder zu Hause vor dem Computer sitzen und nicht im Hörsaal, weil man an den Universitäten nicht weiß, wie man mit diesen Kosten, Energie­kosten umgehen soll. Sie haben damals gesagt, das hören Sie nicht, das wissen Sie nicht. Wir haben Sie im Herbst noch einmal darauf angesprochen, und wieder haben Sie gesagt, das werde nicht der Fall sein. Das Budget liegt jetzt vor uns und die Universitäten sagen, sie werden temporär schließen müssen, sie werden Ausschreibungen stoppen müssen, sie werden auf Distancelearning umstellen müssen und sie befürchten sogar, in manchen Bereichen insolvent zu werden – und das, sehr geehrte Damen und Herren, in einer Zeit, in einer Umbruchszeit, in der wir auf die Ergebnisse der Wissenschaft so dringend angewiesen sind. Das können wir uns nicht leisten. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre.)

Aus diesem Grund, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich einen Antrag einbringen, um die Universitäten und die Fachhochschulen, die von den Teuerungen natürlich im gleichen Ausmaß betroffen sind, zu unterstützen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung des Universitätsbudgets sowie der Zuwendungen an die Fach­hochschulen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung wird aufgefordert, eine Erhöhung des Bundesvoran­schlages 2023 im BFG (UG 31) dahingehend vorzunehmen, dass zumindest die zu erwartenden Mehrkosten laut Kalkulation der österreichischen Universi­tätskonferenz für den Bereich der Universitäten eingepreist werden und ebenso eine Erhöhung des Budgets für die Fachhochschulen dahingehend eingepreist wird, dass sowohl der inflationäre Mehrbedarf als auch ein forcierter Ausbau der Fachhochschulen finanziell bedeckt ist. Dies unter dem Gesichtspunkt, dass die Kosten der tertiären Bildung Zukunftsinvestitionen und Chancen für Österreich darstellen.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt viele, die sagen, Herr Bundesminister Polaschek ist der Verlierer in diesem Budgetprozess. (Abg. Belakowitsch: ... keiner!) Ich sage, die Schulen bekommen de facto weniger Geld, die Unis befürchten Insolvenz, die Fachhochschulen bekommen die Fördersätze nicht in der Höhe, in der sie sie brauchen würden: Die Verlierer sind also – auch wenn Sie begonnen haben, sich zu bewegen, Herr Bundesminister, aber das ist nicht genug, das kann nur ein Anfang sein —, sehr geehrte Damen und Herren, die jungen Menschen und die Wissenschafter in unserem Land. Und das ist ein trau­riges Kapitel in Ihrem zukunftsvergessenden Budget. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Künsberg Sarre. Abg. Salzmann: 1 Milliarde ...!)

11.16

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl,

Genossinnen und Genossen

betreffend „Erhöhung des Universitätsbudgets sowie der Zuwendungen an die Fachhochschulen"

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 1 Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1744 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000, das Zukunftsfonds-Gesetz, das Tabaksteuergesetz 2022, das Tabakmonopol­gesetz 1996, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgelt­sicherungsgesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das KMUFörderungsgesetz, das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG) erlassen wird, das Bundes-Jugendförderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, das BundesmuseenGesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Zuschusses an das Land Steiermark zur Sanierung der Grazer Burg, ein Kommu­nalinvestitionsgesetz 2023, ein Bundesgesetz über einen pauschalen Kostenersatz des Bundes an die Länder für Aufwendungen im Zusammenhang mit § 58c des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 und ein Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2023 –BBG 2023) (1776 d.B.)

Die österreichische Universitätskonferenz hat bereits vor Vorlage des Entwurfes eines Bundesfinanzgesetztes darauf hingewiesen, dass durch die Teuerungen im Bereich der Energie (Strompreisentwicklung, Fernwärmepreisentwicklung, Gaspreisent­wicklung) sowie durch die zu erwartenden Gehaltskostensteigerungen (Inflation) und die gestiegenen Miet-und Objektkosten ein gewaltiger Mehrbedarf von rund 1,2 Mrd. Euro im Budget für die Universitäten notwendigerweise erforderlich ist. Laut einer Kalkulation vom 19.10.2022 stellen sich die zu erwartenden Mehrkosten (Stand September 2022) wie folgt dar:

Dieser Mehrbedarf ist im Entwurf des Bundesvoranschlages 2023 nicht gedeckt, sondern wird lediglich eine Erhöhung des Universitätsbudgets um rund 250 Mio. Euro jährlich eingepreist. Damit liegt die Erhöhung weit unter den inflationären Anpassungserfordernissen. Von Seiten der Universitäten wird daher davon ausgegangen, dass es restriktive Maßnahmen erfordern wird, wie zum Beispiel Schließungen und generell die Reduktion des Lehrangebotes. Dabei handelt es sich um einen unhaltbaren Zustand im Vergleich zu den anderen gewährten Beihilfen.

Ebenso stellt sich der Bereich der Fachhochschulen dar: diesbezüglich nimmt der Bundesvoranschlag 2023 lediglich höhere Auszahlungen für den Ausbau der Fachhochschulen um 7,3 Mio. Euro vor. Damit werden keine neuen Studienplätze geschaffen und die Erstattungsbeträge für Studienplätze an österreichischen Fachhochschulen nicht real erhöht.

Mit den extrem geringen Budgetansätzen ist die Zukunft der österreichischen Hochschulen nicht gesichert, daher bedürfen die Einstellungen in der UG 31 einer entsprechenden Korrektur.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, eine Erhöhung des Bundesvoranschlages 2023 im BFG (UG 31) dahingehend vorzunehmen, dass zumindest die zu erwartenden Mehr­kosten laut Kalkulation der österreichischen Universitätskonferenz für den Bereich der Universitäten eingepreist werden und ebenso eine Erhöhung des Budgets für die Fachhochschulen dahingehend eingepreist wird, dass sowohl der inflationäre Mehr­bedarf als auch ein forcierter Ausbau der Fachhochschulen finanziell bedeckt ist. Dies unter dem Gesichtspunkt, dass die Kosten der tertiären Bildung Zukunftsinvestitionen und Chancen für Österreich darstellen."

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß ein­ge­bracht, ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Gabriel Obernosterer. – Bitte.