12.23

Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Heute beschließen wir ein Budget für die kommenden Jahre. Herr Finanzminister, ich habe Ihnen bei der Budgetrede ziemlich gut zugehört, da haben Sie gesagt, dass wir alle die Krise spüren.

Schauen wir uns einmal an: Wie spürt denn die OMV die Krise? – Nämlich mit 3,3 Milliarden Euro Gewinn (Beifall bei der SPÖ), nicht dieses Jahr, sondern dieses Quartal; das ist eine Verdreifachung. Heuer waren es in neun Monaten insge­samt 9 Milliarden Euro, und das Jahr ist noch nicht um.

Während also arbeitende Menschen diese Krise tatsächlich am eigenen Leib verspüren, wenn die Butter und die Milch um 50 Prozent teurer werden, spüren sich manche Konzerne offensichtlich gar nicht mehr. Jetzt kommt aber die an Sie gerichtete Kritik: Nicht nur, dass Sie diese Übergewinne nicht abschöpfen – dazu findet sich nichts in dem Budget, das wir heute beschließen –, es ist auch noch so, dass für diese Unternehmen und Konzerne jetzt die Steuer gesenkt wird. Das geht sich nicht aus. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn man sagt: Das Budget ist die in Zahlen gegossene Politik, dann sage ich Ihnen: Dieses Budget ist eine Ungerechtigkeit, die damit niedergeschrieben wird. Das, was Sie hier machen, ist Politik für das Top-1-Prozent, und das ist nicht nur so dahingesagt, sondern auch beweisbar. Schauen wir es uns an: Wie viele Milliarden wird uns diese Senkung der Gewinnsteuer kosten, wohin fließen denn diese Gelder? – Zwei Drittel der gesamten Summe fließen an das Top-1-Prozent der Unternehmen! Da gibt es nichts für die kleinen Betriebe, da gibt es nichts für die Einpersonenunternehmen. Das ist Klientelpolitik, die wir uns in dieser Krise nicht leisten können. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Übrigen fließen diese Gelder unabhängig von jeder Klimaschutzmaßnahme. Milliarden fließen da jetzt an die größten CO2-Schleudern in diesem Land, das muss man auch sagen – und das geht nicht. Wir brauchen dieses Geld für den Ausbau der Kinderbetreuung – gerade für die jungen Frauen so wichtig –, für die Unis, damit die Lehrsäle nicht kalt sind, und natürlich auch für den Klimaschutz, sehr geehrte Damen und Herren.

Und wenn wir schon dabei sind: Wir verhandeln jetzt ein Gesetz, das vorsieht, dass spätestens bis 2040 der Ausstieg für alle Haushalte aus Öl- und Gas­heizungen gelungen sein soll, dass dann jeder eine umweltfreundliche Heizung zu Hause hat, dass man nicht durch die Erzeugung von Treibhausgasen auf Kosten der Natur und der Umwelt heizt, was in der Regel auch billiger als Putins Gas ist, dass wir nicht von Gasdiktatoren abhängig sind und dass dann mit der klimafreundlichen Heizung auch kein CO2-Preis zu zahlen ist, weil die Ener­gieform erneuerbar ist. Dafür stehen wir als SPÖ, das ist ganz klar. Uns ist aber auch klar, dass das eine Riesenherausforderung ist, bei der man nicht die Haushalte alleinlassen kann, weil viele das finanziell einfach nicht stemmen können. Deshalb braucht es die staatlichen Förderschienen, und zwar braucht es die langfristig.

Wenn wir uns dieses Budget jetzt anschauen, dann stellen wir fest, dass da einige Förderschienen – für die Industrie, für die Energieeffizienz in der Industrie – bis 2030 laufen. Die Förderung für die Haushalte und vor allem für die einkommensschwachen Haushalte, für die es eine Förderung von bis zu 100 Prozent brauchen wird, wenn man sie nicht alleinlassen will, läuft aber nur bis 2026. Warum? Werden dann in drei Jahren keine Heizungen mehr getauscht werden müssen? – Ich glaube schon. Die Umweltministerin argumen­tiert: Bei der Industrie braucht es eine langfristige Sicherheit, aber ich sage Ihnen, für die Haushalte braucht es die auch, das ist ganz klar. (Beifall bei der SPÖ.)

Deshalb bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1) Artikel 21 (Änderung des Umweltförderungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a)         Die Z 3 lautet:

„3. In § 6 Abs. 2f Z 1b wird die Wortfolge „sowie in den Jahren 2023 bis 2025 insgesamt einem Barwert von maximal 1 140 Millionen Euro“ durch die Wortfolge „sowie in den Jahren 2023 bis 2030 insgesamt einem Barwert von maximal 3 870 Millionen Euro“ ersetzt;“

b)         Die Z 4 lautet:

„4. In § 6 Abs. 2f Z 1c wird die Wortfolge „2023 bis 2025“ durch die Wortfolge „2023 bis 2030“ sowie die Wortfolge „190 Millionen Euro“ durch die Wortfolge „1 140 Millionen Euro“ ersetzt.“

*****

Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit müssen Hand in Hand gehen. Sichern Sie den Haushalten die Förderung zu, die sie dringend brauchen, um die Energiekrise wirklich zu meistern! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.27

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Julia Herr, Alois Schroll,

Genossinnen und Genossen

zur Regierungsvorlage (1744 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000, das Zukunftsfonds-Gesetz, das Tabaksteuergesetz 2022, das Tabakmonopol­gesetz 1996, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgelt­sicherungsgesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG) erlassen wird, das Bundes-Jugendförderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgosetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Zuschusses an das Land Steiermark zur Sanierung der Grazer Burg, ein Kom­munalinvestitionsgesetz 2023, ein Bundesgesetz über einen pauschalen Kostenersatz des Bundes an die Länder für Aufwendungen im Zusammenhang mit § 58c des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 und ein Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz erlassen werden(Budgetbegleitgesetz 2023 – BBG 2023) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1776 d.B.) TOP 1

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

1) Artikel 21 (Änderung des Umweltförderungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 3 lautet:

„3. In § 6 Abs. 2f Z 1b wird die Wortfolge „sowie in den Jahren 2023 bis 2025 insgesamt einem Barwert von maximal 1 140 Millionen Euro“ durch die Wortfolge „sowie in den Jahren 2023 bis 2030 insgesamt einem Barwert von maximal 3 870 Millionen Euro“ ersetzt;“

b) Die Z 4 lautet:

„4. In § 6 Abs. 2f Z 1c wird die Wortfolge „2023 bis 2025“ durch die Wortfolge „2023 bis 2030“ sowie die Wortfolge „190 Millionen Euro“ durch die Wortfolge „1 140 Mil­lionen Euro“ ersetzt.“

Begründung

Die Novelle des Umweltförderungsgesetzes im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes sieht vor, dass die die bestehenden Förderschienen für die Sanierungsoffensive inkl. Heizkesseltausch sowie die Förderschiene für einkommensschwache Haushalte jeweils um ein Jahr verlängert werden und somit bis zum Jahr 2026 laufen sollen.

Diese beschränkte Dauer ist insofern bemerkenswert, als es bereites bisher einen längerfristigen Finanzierungsrahmen bis 2030 für die Förderung von Fernwärme- und Fernkältesystemen gibt. Zudem sollen mit der Novelle des Umweltförderungsgesetzes zwei weitere längerfristige Förderschwerpunkte verankert werden, jener für die Förderung der Energieeffizienz und jener für die Transformation der Industrie, die ebenfalls bis zum Jahr 2030 laufen sollen.

Wieso gerade jene Förderschienen, die vorwiegend den privaten - und im speziellen Fall - einkommensschwachen Haushalten zugutekommt, kürzer befristet ist, erscheint nicht schlüssig.

Mit dem vorliegenden Antrag wird diese Ungleichbehandlung aufgehoben und eine mittelfristige Absicherung der Förderungen sichergestellt im gleichen jährlichen Ausmaß bis 2030 sichergestellt. In Hinblick auf die zu erwartenden Vorgaben aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz, die bis zum Jahr 2040 reichen und Investitionen v.a. bei den Privathaushalten mit sich bringen, wäre sogar eine noch längere Sicherstellung der Fördermittel angezeigt.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rudolf Taschner. – Bitte.