13.47

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundeskanzler! Lieber Herr Finanzminister! Aber vor allem: liebe Rechnungshofpräsidentin, liebe Volksanwältin und Volksanwälte! Volksanwältin Schwarz, Volksanwalt Achitz und Volksanwalt Rosenkranz sind heute wirklich in einer guten Situation, das erste Mal seit Jahren, weil der Finanzminister nämlich – und dafür muss man ihm auch Danke sage – auch eine Aufstockung der Planposten durchgeführt hat, um letztendlich die Wirkungs­ziele, die der Volksanwaltschaft ja vorgegeben sind und die ihr verfassungs­recht­lich auch eingeräumt sind, auch erfüllen zu können.

Ich weiß, dass wir jedes Jahr, bei jedem Bericht mit Kollegen Achitz immer wieder die gleiche Leier durchspielen, wenn es um eines unserer Kernthemen in Kärnten geht, nämlich um die Umwandlung der Psychiatrieplätze. Man glaube es und man staune: Nach vier Jahren ist es endlich gelungen, von der sozialdemo­kratischen Landeshauptmannstellvertreterin einen Rohentwurf zu bekommen – das erste Mal! –, wonach psychiatrische Fälle, Personen, die auf einem Bauern­hof leben und dort dahinvegetieren müssen, endlich in das Chancengleich­heitsgesetz aufgenommen werden sollen. Ohne die Volksanwalt­schaft, ohne die Ressourcen der Volksanwaltschaft und ohne deren fachliche Kompetenz wäre das nicht gelungen.

Daher glaube ich, dass das ein ganz entscheidender und wesentlicher Punkt ist: diese Kontrolltätigkeiten wirklich ständig auch vor Ort durchzuführen, und das geht letztendlich nur mit Personal. Man stelle sich vor: 4 000 Besich­ti­gungen im Jahr, von der Justiz beginnend bis zu Missständen, die in anderen Pflegeheimen, in öffentlichen Einrichtungen stattfinden, ohne Personalauf­stockung! Das ist letztendlich heute ein wichtiger Schritt, dass auch die Personalres­sourcen aufgestockt werden, dass diese 14,6 Millionen Euro für das Personal der Volksanwaltschaft zur Verfügung gestellt werden, aber auch Adaptierungen vorgenommen werden, die es zulassen, diese Wirkungsziele zu erfüllen.

Ich darf nur zwei herausnehmen, die, glaube ich, ganz wesentlich sind, damit diese Wirkungsziele erfüllt werden. Einerseits ist das – klarerweise, damit auch die Bevölkerung eine Sicherheit hat –, eine Instanz zu haben, die eine normale, ordnungsgemäße und regelmäßige Überprüfung macht und für eine „Ver­stärkung der Aufklärungsarbeit bei potentiellen Beschwerdeführerinnen“ sorgt. Das ist ein wesentliches Anliegen, nämlich eine Kontrolle durch die Volksan­wält:innen nachhaltig durchführen zu lassen, um die Glaubwürdigkeit der Regie­rung und die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Institutionen widerzu­spiegeln.

Das Zweite ist – im internen Schulungsablauf, aber auch im öffentlichen Bereich, im internationalen Bereich – die Bereitstellung von verständlichen und rele­vanten Informationen als Generalsekretariat der internationalen Ombudsstelle, die ja ebenfalls bei der Volksanwaltschaft angesiedelt ist. Ich habe vor Kurzem Kollegen Amon, der ja mittlerweile Landesrat ist, in Italien getroffen, das erste Thema war die internationale Ombudsstelle, auch angesprochen von italienischen Volksanwälten beziehungsweise deren Institutionen.

Das heißt, wir haben da schon eine wesentliche Aufgabe zu erfüllen, daher danke noch einmal für die Zurverfügungstellung dieser zusätzlichen Planposten, für das Budget, Herr Finanzminister, und für eine gute Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

13.51

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Bitte, Frau Abgeordnete.