14.31

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Volksanwälte und Volksanwältin! Ich möchte der Volksanwaltschaft sehr für ihre Arbeit danken. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben wahrlich eine große Expertise und leisten tolle Arbeit. Allerdings gibt es auch hier und dort das Problem, dass die Arbeit der VA beeinträchtigt wird und das auch auf Kosten der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen geht.

Meiner Wahrnehmung nach hat das Problem seine Wurzel in der politischen Besetzung der drei Volksanwälte, über die ja sonst niemand spricht, denn drei Parteien suchen ja ihren Volksanwalt aus, und die Grünen sind in Geiselhaft. Dementsprechend reden wir darüber.

Zwei Beispiele: Wir fanden zum Budget des Innenministeriums über Anfrage heraus, dass das BMI circa 150 000 Euro im Jahr dafür ausgibt, Schadenersatz wegen rechtswidriger Schubhaft zu leisten. Der Innenminister konnte im Budgetausschuss uns nicht beantworten, was er in Zukunft dagegen machen will. Wo bleibt hier die Volksanwaltschaft? Wo bleibt die Empfehlung, diese Zahlen schnellstmöglich Richtung null zu bringen?

Da wende ich mich an Sie, Volksanwalt Rosenkranz, der Sie ja für Polizei und Asyl zuständig sind. Sie sind aber auch derjenige, der als Klubobmann des freiheitlichen Parlamentsklubs auf die Kritik der UNO an der schlechten Qualität von Asylverfahren unter Minister Kickl abwehrend mit der Aburteilung als völlige Fehleinschätzung reagierte und ausführte: „Offensichtlich glaubt die UNO [...], dass es ein Menschenrecht auf illegale Einwanderung gäbe“. – Ich sage dazu: Es gibt den Artikel 3 EMRK.

Ich wende mich an Sie und erwarte mir auch von Ihnen Kritik wegen gesetz­widrigen Freiheitsentzugs in 70 bis 80 Fällen im Jahr, auch wenn Sie seit 2017 klargemacht haben, was für Sie das oberste Ziel ist: „die Festung Europa vorantreiben“.

Zweites Beispiel: Wir wissen aus der Sitzung des Budgetausschusses mit Vertreter:innen der Volksanwaltschaft, dass der Bericht zur Terrornacht vom 2. November schon länger fertig ist. Wo bleibt er? Wenn dieser Missstände aufzeigt, was ich annehme, dann müsste er doch längst öffentlich gemacht werden, nämlich baldigst, um Druck für notwendige Verbesserungen zu machen.

Aber wenn ein Politiker Volksanwalt wird und sich dann für eine Partei in eine Wahl wie die Bundespräsidentenwahl wirft, dann kann er während des Wahlkampfs schwer einen längst fertigen, aber wohl regierungskritischen Bericht präsentieren – er müsste sich wohl Kritik anhören.

Unsere Kritik ist im Gegenzug eine strukturelle: Es würde für das Budget und die Menschenrechte in Österreich besser gekämpft werden, wenn wir als Volks­anwälte die Kompetentesten hätten und nicht wiederbelebbare Politiker. (Beifall bei den NEOS.)

14.33

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Christoph Zarits. – Bitte, Herr Abgeordneter.