18.11

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Ja, Kollege Lopatka, Sie haben gerade erwähnt, dass derartige Probleme der Migration nur über supranationale Organisationseinheiten zu lösen sind. Das sehen wir dem Grunde nach nicht so. Sie haben sich meines Erachtens auch in Ihrer eigenen Rede widersprochen, indem Sie gesagt haben: Da geschieht nichts und die Kommis­sion ist gefordert! – Diesen Satz hören wir seit zehn Jahren. Das ist doch ein Offenbarungseid, dass genau diese Europäische Union eben nicht in der Lage ist, das Migrationsthema zu lösen. (Beifall bei der FPÖ.)

Kollegin Rendi-Wagner hat lobend erwähnt, dass sozusagen das Ziel sei, die Anzahl der Rückübernahmeabkommen zu erhöhen, und dass intensiv daran gearbeitet werde. Ich habe im Ausschuss den Herrn Bundesminister gefragt, weil das Ziel ja auch schon seit einiger Zeit in diesem Zielkatalog des Außenminis­teriums drinnen steht, wie viele dieser Rückübernahmeabkommen im letzten Jahr abgeschlossen wurden. Die Antwort war: Null! Null, aber wir werden uns hinsichtlich dieser Rückübernahmeabkommen auch weiterhin sehr bemühen, wo wir doch wissen – ich zitiere wieder den Herrn Außenminister –, dass sieben von zehn illegalen Migranten bleiben!

Das heißt, es ist wichtig, dass Rückübernahmeabkommen nicht nur abgeschlos­sen, sondern tatsächlich dann auch ausgeführt werden. Sie haben das als Achillesferse bezeichnet – selbstverständlich, aber man muss jetzt einmal ins Tun, Handeln und Umsetzen kommen. Ich höre seit Jahren nur: Wir wer­den uns bemühen!, Wir werden die Kommission eindringlich bitten!, et cetera, aber geschehen tut faktisch nichts. (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Lopatka hat schon erwähnt, das Budget des Außenministeriums ist im Vergleich zu den Zinszahlungen von 8 oder 9 Milliarden Euro – wobei ich mich dann frage, woher die Zinszahlungen kommen; das ist ja auch ein Ergebnis völlig verfehlter Budgetpolitik in den letzten Jahren – ein geringes Budget. Ich habe mir das genauer angeschaut, und die Allokation – wir sprechen ja hier von Steu­er­geldern, die man vorher irgendjemandem wegnehmen muss, nämlich den Steuerzahlern – ist aus Sicht der Freiheitlichen Partei da insoweit nicht ganz gelungen, als dass für die Entwicklungshilfe über 50 Prozent dieses Budgets, nämlich 326 Millionen Euro, verwendet werden.

Es ist natürlich klar, und das ist auch legitim, genauso wie es legitim ist, eine andere Meinung zu haben, dass die Grünen sehr, sehr zufrieden sind mit der sehr, sehr deutlichen Steigerung etwa des Auslandskatastrophenfonds, der 2018, zu Zeiten einer FPÖ-ÖVP-Regierung, mit 20 Millionen Euro dotiert war, 2019 mit 14 Millionen Euro, 2020 ganz, ganz stark auf 50 Millionen Euro gestiegen ist und 2022 auf bereits über 100 Millionen Euro. Das ist schön und gut (Beifall bei den Grünen) aus Sicht der Grünen, aber aus unserer Sicht ist es zu viel, insbesondere wenn man sich zum Beispiel vor Augen führt, was da gerade in Kärnten – da reden wir jetzt vom Inlandskatastrophenfonds – in den Gemeinden Arriach und Treffen am Ossiacher See passiert, wo es ein Jahrhundertunwetter mit großen Zerstörungen gab.

Diese beiden Gemeinden haben den Herrn Bundeskanzler gebeten, dies­bezüg­lich zu helfen. Er hat sich das zumindest angeschaut und gesagt: Wir werden schauen, dass wir da eine Sonderfinanzierung aufstellen können! – Bisher ist außer unbeantworteten Briefen et cetera nichts passiert für diese beiden Gemeinden, die wirklich aus Anlass eines Jahrhundertunwetters Hilfe bedürfen. Und von wie viel reden wir hier? – Von 8 Millionen Euro. Da stimmt doch irgendetwas nicht in diesem Lande, wenn diese 8 Millionen Euro nicht möglich sind und auf der anderen Seite 100 Millionen Euro, 105 Millionen Euro und so weiter ins Ausland transferiert werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Dazu kommt noch, dass der Herr Bundespräsident, Frau Ministerin Gewessler und Herr Finanzminister Brunner auf der COP 27, der Klimaschutzkonferenz in Scharm El-Scheich, auftreten, mit Steuergeldern den Weihnachtsmann spielen und weitere 220 Millionen Euro verteilen. Also die Relationen stimmen da ja überhaupt nicht. Da stimmt die Allokation dessen, was wir mit den Steuer­gel­dern machen, nicht, und zwar in einem dramatischen Missverhältnis.

Ich möchte abschließend einen Entschließungsantrag einbringen, der die Problematiken der Entwicklungszusammenarbeit und eine Junktimierung mit den Rückübernahmeabkommen zusammenfasst und wie folgt lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Koppelung der österreichischen Steuergelder für die Entwicklungs­zusammenarbeit an Rückübernahmeabkommen als Mussbestimmung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Zurverfügungstellung von Mitteln im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit an die Bedingung zu koppeln, dass die Empfängerländer all jene Migranten zurücknehmen, welche illegal“ – illegal; rule of law – „nach Österreich eingewandert sind und kein Recht darauf haben, in Österreich zu verweilen. Sollte ein Herkunftsland sich einem derartigen Rück­übernahmeabkommen verweigern, ist unverzüglich die Überweisung sämtlicher Gelder einzustellen, welche Österreich im Zuge der Entwicklungszusam­men­arbeit zur Verfügung gestellt hätte.“

*****

Das ist aus meiner Sicht, aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, etwas vollkommen Normales. Insoweit sehe ich jetzt keinen Grund, diesem Antrag nicht zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.17

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Koppelung der österreichischen Steuergelder für die Entwicklungs­zusammenarbeit an Rückübernahmeabkommen als Mussbestimmung

eingebracht in der 183. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 15. November 2022 im Zuge der Debatte zu TOP 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1669 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundes­vor­anschlages für das Jahr 2023 (Bundesfinanzgesetz 2023 – BFG 2023) samt Anlagen (1787 d.B.) – UG 12 Äußeres

Trotz der massiven Belastungen, welche die schwarz-grüne Bundesregierung den österreichischen Steuerzahlern auferlegt, werden immer höhere Summen für die Entwicklungshilfe im Ausland bereitgestellt.

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA-E 2023) sieht ganze 137,1 Mil­lionen Euro an österreichischen Steuergeldern für Entwicklungszusammenarbeit, 77,5 Millionen Euro für den Auslandskatastrophenfonds sowie 111,9 Millionen Euro für internationale Organisationen vor. Etliche weitere Transfers ins Ausland sind von dieser Aufzählung gar nicht erfasst, wie beispielsweise Österreichs Anteil an den EU-Milliardenhilfen für die Kriegspartei Ukraine.

Während in Österreich aufgrund der missglückten Corona-, Sanktions- und Klima­politik der schwarz-grünen Bundesregierung eine Rekordinflation eingesetzt hat, wie man sie seit den frühen Nachkriegsjahren nicht gekannt hat, werden von ebendieser Regierung hunderte Millionen Euro leichtfertig ins Ausland transferiert. In diesem Zusammenhang ist anzuführen, dass die konkreten Zwecke und Endempfänger dieser Gelder nicht transparent gemacht werden. Im Gegenteil: Diese Mittel drohen im Verwaltungsapparat von NGOs zu versickern oder bei autoritären Regimen zu landen.

Gleichzeitig brechen Wellen illegaler Migrationsströme über Österreich und Europa herein, wobei die Rückführung illegaler Einwanderer nicht einmal ansatzweise funktioniert.

Fehlender politischer Wille der schwarz-grünen Bundesregierung ist sicherlich ein Faktor, warum Rückführungen völlig unzureichend durchgeführt werden. Ein anderer Grund dafür ist, dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, Rückübernahme­abkommen abzuschließen. Kein einziges solches Abkommen wurde 2021 oder 2022 mit einem Drittstaat geschlossen. Als Ausrede für diese Misere wird mitunter ange­führt, dass die Herkunftsländer illegaler Einwanderer sich gegen die Wieder­aufnahme ihrer Bürger wehren würden. Vor allem die Geldflüsse, gespeist aus den Steuertöpfen europäischer Staaten, welche die illegalen Migranten in ihre Heimat­län­der über­weisen, werden dort sehr wohlwollend aufgenommen.

Europäische Staaten sollten sich gegen diese Machenschaften endlich zur Wehr set­zen. Österreich kann und sollte hierbei eine Vorreiterrolle einnehmen. Da den Herkunftsländern offensichtlich für die Rücknahme ihrer Bürger finanzielle Anreize fehlen, sollten sämtliche Mittel der österreichischen Entwicklungszusammen­arbeit an die Bedingung geknüpft werden, dass die Empfänger die illegal nach Österreich eingereisten Migranten zurücknehmen müssen.

Gerade weil die Europäische Union bei der Aushandlung von Rückübernahmeabkom­men in den letzten Jahren zum Nachteil aller Mitgliedstaaten vollkommen versagt hat, sind endlich nationalstaatliche Initiativen angebracht.

Doch gerade in diesem so wichtigen Bereich ist die Inkompetenz der schwarz-grünen Bundesregierung grenzenlos. Nun ist ein Streit in der Koalition darüber ent­brannt, ob die Kürzung von Entwicklungshilfe möglich sein soll, „wenn ein Partnerland in Migrationsfragen nicht kooperiert, etwa bei Rückführungen“ (Die Presse 09.11.2022: Wenn Grüne und ÖVP um EZA-Geld ringen). Es würde sich hierbei jedoch ohnehin lediglich um eine Kann- und keine Mussbestimmung handeln. Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr, dass die ÖVP diese Klausel aus­schließlich für die mediale Effekthascherei voranbringen möchte, ohne dass dadurch irgendein Mehrwert für erfolgreichere Abschiebungen oder Rückfüh­rungen entsteht.

Es sollte längst eine Selbstverständlichkeit sein, dass keine Millionenbeträge an österreichischem Steuergeld anderen Staaten zur Verfügung gestellt werden, welche nicht einmal dazu bereit sind, ihre eigenen Bürger, die illegal nach Österreich eingereist sind, zurückzunehmen. Dies sollte eine Mussbestimmung bei der Vergabe von Entwicklungshilfe sein.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Zurverfügungstellung von Mitteln im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit an die Bedingung zu koppeln, dass die Empfängerländer all jene Migranten zurücknehmen, welche illegal nach Österreich eingewandert sind und kein Recht darauf haben, in Österreich zu verweilen. Sollte ein Herkunftsland sich einem derartigen Rückübernahmeabkommen verweigern, ist unverzüglich die Überweisung sämtlicher Gelder einzustellen, welche Österreich im Zuge der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt hätte.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic. – Bitte.